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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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verständigen erfolgter EntwerfungeinerJnstruetion für Garnsammler von neuem für alle Landestheile.auf dem Verordnungswege zu bewirken. Königs Commissar v. Weissenbach: ÄlS durch die Pe tition des Abg.Zische und einigerLeinewandfabri'caNten derOber- lausitz der Wunsch zuerst zur Kenntniß des Ministsnk kam, die Anstalt der verpflichteten Garnsammler .wAer/ips Heben. zu pü- fen, sah sich das Ministerium sofort veranlaßt,, darüb,er nähere Erörterungen anzustellen. Es mußte wohl im Allgemeinen problematisch erscheinen, ob auf diesem Wege, für gegenwärtigen Zweck viel erreicht werden könnte) weil nicht zu verkennen war, daß bei einem so ausgebreiteten und in den täglichen Verkehr ein greifenden Geschäflsverhältniß auf dem Wege der direkt und Amts halber geführten Polizeiüberwachung wenig würde erreicht werben können. Denn es werden die polizeilichen Vorschriften nur dann Anwendung erhalten können, wenn Anzeigen der Be theiligten erfolgen; insofern aber diese erfolgen, sind so ziemlich schon di; jetzigen geschlichen Bestimmungen ausreichend. Denn schon nach dem Generale von 1754, was auch in der Oberlau sitz gilt, hat die betrügerische Verkürzung des Garns Geld- und Gefängnißstrafe zur Folge. Eben so hat das in dem Deputa- tivnsbericht erwähnte Oberamtspatent vom 20. Februar 1765 auf Verkürzung der Weise und Verfälschung des Gespinnstes, sowie das sogenannte Umbinden und andere Bevortheilungen der Garne die Strafe von 30 Lhlr. gesetzt. Demungeachtet scheint von der Anzeige sehr wenig Gebrauch gemacht worden zu sein. Dieses theoretische Bedenken konnte indeß das Ministe rium nicht abhalten, sofort durch Verordnung an die Kreisdirec- tion zu Bautzen vom 3. Mai d. I. Veranlassung zu geben, den factischen Zustand hinsichtlich dieser Angelegenheit genau zu un tersuchen und Erörterungen über die Gültigkeit des Vorschlags unter Zuziehung von Sachverständigen anzustellen, und ein Gut achten darüber,zu eröffnen, ob in dieser Beziehung etwas Weite res geschehen könne. Unter diesen Umständen ist wohl das, was durch den Antrag bezweckt wird, bereits im Gange, und ich habe der geehrten Kammer anheimzugeben, ob es an der Zeit und ganz geeignet sein würde, einen so direkten Antrag zu stellen, der doch immer die eigene Ueherzeugung der geehrten Kammer vorüussetzt, daß das, was beantragt wird, wirklich das Nothwendige und auch das Ausführbare sei. Ich will es zwar nicht gerade in Zweifel ziehen, es müssen aber doch hinreichende Unterlagen.erst vorliegen, um sich darüber entscheiden zu können. Bürgermeister Wehner.: In der zweiten Kammer ist ein Antrag gestellt worden, die erste Kammer ist nicht beigetretm und nach den Erklärungen, welche der HerrRegierungscomnussar ge geben hat, scheint der Antrag unserer Deputation, welcher dessen Stelle einnehmen soll, ganz unnöthig zu sein; denn eine In struction zu geben- blos im Allgemeinen, ohneangeben zu können, was eigentlich in der Instruction enthalten sein soll, ein Antrag , darauf scheint so vag zu sein, düß ich wirklich nicht wüßte, was eigeätsch dis Negierung daraus machen könnte, da wir Gesetze haben- die eigentlich das schon bestimmen, was der Antrag ent hält. Dazu kommt, daß. wenn wir heute den Antrag stellen, im Verein mit der zweiten Kammer Etwas zu thun, das mirübev- flüssig zu sein scheint. Nächsten Sonnabend über acht Lage ist die Ständeversammlung aufgelöst, und dis dahin ein Verein mit der zweiten Kammer nicht möglich, denn bis dahin wird der Ge genstand kaum zur Diskussion kommen, und ein Beschluß der ersten Kammer demnach ein superüuuin werden, wenn man auch der Deputation beitreten wollte. Meine Meinung ist daher- daß wir dein Anträge der Deputation in diesem Punkte nicht bei stimmen. Referent v. Heynitz: Ich kann mich vor der Hand noch nicht überzeugen, daß der Antrag auf Wiederherstellung von ver pflichteten Garnsammlern nutzlos und unnöthig sei. Es ist von dem Herrn Commissar gesagt worden, daß am Ende Nichts er-, langt würde, als daß auf Anzeige der Betheiligten eingetretene Verfälschungen gerügt werden könnten. Der Ansicht sind die Mitglieder der Deputation ebenfalls; sie erkennen aber in dem Institut der verpflichteten Garnsammler das einzig sichere Mit tel, Verfälschungen der Art auf die Spur zu kommen. ES wurde von einem Mitglied gesagt, der Antrag sei so vag, daß er im Grunde Nichts enthalte. Als vag kann er aber nicht ange sehen werden, da das Institut seit vielen Jahren in der Oberlau sitz bestanden hat und noch bestcht. Es scheint nun, wenn der Antrag gestellt werden soll, angemessen, nicht nur auf das Beste hende hinzuweisen, sondern auch zu beantragen, daß das Beste hende revidirt werde, um zu sehen, ob nicht Verbesserungen anzu bringen seien. Es ist die Rede von einem Institut, welches in einem Lheile des Landes, wo die Leinenfabrication vorzugsweise betrieben wird, sich lange Zeit als nützlich und unentbehrlich be währt hat. Ich für meine Person sowohl, als die Mitglieder der Deputation, können der Kammer nur anrathen, auf demBor- schlag der Deputation zu beharren. Königl. Commissar v. Weissenbachr Die bezeichnete Revision des bereits bestehenden Instituts ist durch die Aufgabe ün die Kreisdirection schon eingeleitet, und sonach der,Zweck des Antrags erreicht. Referent v. Heynitz: Da die Staatsregierung so Etwas beabsichtigt, so kann der Antrag um so unbedenklicher sein. , Der Wunsch der Regierung und der Kammer würde dann nur über einstimmen. , Bürgermeister Starke: Wenn der Herr Referent aufdie Erklärung der übrigen Mitglieder der Deputation prvvotirt hat, so bemerke ich, daß es der Deputation fremd gewesen ist, daß Seitm der hohen Staatsregierung Einleitungen getrof fen worden sind, um in Bezug auf die Oberlausitz das Institut des Garnsammelns einer Revision zu unterwerfen. Sollte es in deren Verfolg nicht für angemessen gehalten wer den, daß das Institut in den Erblanden neu organisirt würde, so würde ich doch bitten müssen , daß an der bestehenden Einrich tung in der Oberlausitz Nichts geändert werde. Sie hat sich bisher bewährt, und reducirt sich darauf, daß, wenn Jemand das Garnsammeln als einen besonders Nahrungszweig erwählen will, er sich deshalb zuvörderst bei der kompetenten Behörde anmeldet. Diese hat die Verpflichtung, seine persönlichen Verhältnisse zu
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