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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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hat, und daß sie einen Unterschied darin findet gegen das frühere Separatvotum des Herrn Referenten. Und in der Lhat, ich seht allerdings einen sehr wichtigen Unterschied darin, denn wenn es heißt: „nach einer gründlichen Voruntersuchung anno.ch eine Hauptverhandlung", so glaubt man , daß diese protokollari sche Voruntersuchung eigentlich die Grundlage für die Entschei dung geben müsse, und das mündliche Verfahren nur Noch hinzu kommen soll. Wenn aber das Wort: „annoch" weggelassen und anstatt „Hauptverhandlung" „Hauptverfahren" gesetzt wird, so wird damit angedeutet, wie das wohl auch im Sinne der jenseitigen Deputation gelegen hat, daß das mündliche Ver fahren die eigentliche Basis für die Entscheidung sein soll. Ein sehr wichtiger Unterschied liegt hierin gewiß. Wenn übrigens der geehrte Herr Superintendent v. Großmann auf die Kostspie ligkeit und Langwierigkeit der Berathung über diesen Gegenstand hingewiesen hat, so kann das freilich kein Grund sein , warum man der zweiten Kammer bektreten soll; es könnte ebenso gut ein Grund sein, warum die zweite Kammer der ersten beizutreten hätte. Das gleicht sich aus. Hier kommt es nur darauf an, was man für das Bessere halt, und danach werden die Stimmen zu geben sein. Präsidentv. Gersdorf: Zch glaube nun wohl zur Frage stellung übergehen zu können. Zuvörderst liegt mir ob, die Frage auf das Majoritätsgutachten zu richten. Die Mehrheit der De putation räch an, daß die erste Kammer bei ihrem ersten Be schlüsse beharren möge. Wird dieses Gutachten angenommen, so kommt das der Minorität nicht mehr in Frage; wird es aber nicht angenommen, so würde ich die nächste Frage auf das Gut achten der Minorität stellen. , , v. Großmann: Ich erlaube mir doch die Bemerkung, daß bei der so gefaßten Fragestellung diejenigen Mitglieder, welche für Mündlichkeit und Oeffentlichkcit stimmen, in die größte Verlegenheit kommen würden, wenn sie sollten ihren frühem Be schluß selbst verneinen. Ich würde also bitten, vielleicht die Frage so zustellen: ob man dem Vorschläge der Majorität bei stimmen wolle? Denn da könnten wir, die wir der Minorität angehört haben, natürlich durch Aufstehen,unsere Meinung nach unserer Ueberzeugung zu erkennen geben. " -Präsident v. Gersdorf: Ich meinerseits würde gegen diesen Vorschlag Nichts einzuwenden haben, wenn die geehrte Kammer.damit übereinstimmt. Vicepräsident v. Carlowitz: -Was der Herrv. Groß mann erwähnt, ist ja ganz dasselbe, was der Herr Präsident will, der Herr Präsident muß natürlich auf das Gutachten der Majo rität die Frage stellen, und wollte dies auch thun. Nef. Bürgermeister Nitterstädt: Das Votum der Mehr heit geht eben dahin, es der dem frühern Beschlüsse der Kammer zu lassen. Präsident v. Gersdorf: Ich habe es allerdings für völlig gleichgültig gehalten. Es kommt nur darauf an, ob die geehrte Kammer eine besonvereFragestellung wünscht. V. Großmann: Ich wünschte nur, daß die Frage auf das Gutachten der Majorität gestellt würde, und glaube, daß, werM man fragt, ob die'Kammer bei ihrem frühern Beschlüsse Hchatrtn-wollte, die Mitglieder, welche-sich der Minorität an- schließett, ist Verlegenheit kommen müßten, weil bei ihnen das Beharrew durch' Aufstehen, d. h. durch das Zeichen der Vernei nung Küßte ausgedrückt werden. 's ' - Bürgermeister Hüb ler: Der Beschluß der Kammer "ist hier-identisch mit der Ansicht derMajorität; eine Frage also, ob man bei dem frühern Beschlüsse der Kammer beharren wolle, heißt nichts Anderes, als db man der zum Kammerbeschluß erho benen Ansicht der Majorität auch ferner beitreten wolle. Eine Verlegenheit bei der Abstimmung kann sonach die Frage nicht er zeuge». - Secrctair v. Biedermann: Ich bemerke, daß ich mei nerseits über meine Abstimmung ganz im Klaren bin. Herrv. Großmann weiß, daß ich auch für Oeffentlichkeit und Mündlich keit gestimmt'habe; ich werde also jetzt, wenn die Frage auf das' Gutachten der Majorität gerichtet wird, Nein sagen und abwar ten, ob es dann noch dahin kommt, daß auf das Gutachten der Minorität eine Frage gestellt werden kann. Präsident v. Gersdorf: In Bezug auf das, was der letzte geehrte Sprecher erwähnte, bemerke ich nur, daß wir jetzt nicht mit Namensaufruf, sondern durch Aufstehen und Sitzen bleiben abstimmen. Nun glaube ich wohl, meine Herren, daß ich auf die Ansicht der Majorität die Frage zu richten habe. Wenn Sie Etwas dagegen nicht einzuwenden haben, frage ich: Will die Kämmer der Ansicht der Majorität b'eitreten? — Es wird mit 20gegen 16 Stimmen der Majorität beizetreten. Präsident v. Gersdorf: Wir würden nun auf den vor hin schon angedeuteten Gegenstand übergehen können, zu dem Vortrage über das Vereinigungsverfahren, bezüglich des litera rischen Eigenthums, den Herrn v. Gross der geehrten Kammer mündlich halten wird. - ' Nef. Bürgerin, v. Gross: Die geehrte Kammer wird sich erin nern, daß bei der Berathung über das Gesetz, den Schütz der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst be treffend^ mehre Beschlüsse gefaßt wurden, die von denen der zwei ten Kammer abweichend waren. Ueber diese Differenzpunkte hat stUn die Deputation der zweiten Kammer in ihrer Kammer Bericht erstattet Und die zweite Kammer hat sich in den mehrsten Punktest mit den von der ersten Kammer gefaßten Beschlüssen einverstanden erklärt, nur in Hinsicht einiger weniger ist sie bei den von ihr früher gefaßten Resolutionen geblieben, und ich habe nstn der geehrten Kammer anheimzugeben, inwiefern sie nach dem Gutachten der Deputation diesen Beschlüssen der zweiten Kam mer beitreten will. Die erste Differenz betrifft die Fassung der ersten Kammer bei §. 1. Im Gesetzentwurf war die §. gefaßt: „Literarische Erzeugnisse und Werke der Kunst, sie mögen bereits veröffentlicht sein oder nicht, dürfen ohne Einwilligung ihres Urhebers oder derjenigen, auf welche derselbe seine Rechte am Original übertragen hat, auf mechanischem Wege sticht ver- vielfaltigt.werden, wobei rücksichtlich der Kunstwerke an sich dar auf Nichts ankommt, ob und inwiefern der mechanischen Ver vielfältigung eine Nachbildung vorherging. Derselben Westim-
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