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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Erhebung und Ablieferung seiner Steuern zu gewähren sei oder nicht. Handelt es sich um nichts Wichtigeres, als um diese Frage, so ist die Verantwortung, die wir durch eine Trennung von der zweiten Kammer auf uns laden, so groß, daß wir sie vor unserm Gewissen nicht rechtfertigen können. Ich theile vollkom men die Ueberzeugung der Sprecher vor mir, daß der Vermitt lungsvorschlag der Negierung auch in der zweiten Kammer gewiß Eingang finden wird, denn hat er auch bei unfern heutigen Be mühungen in der Vereinigungkdeputation nur die Minorität der jenseitigen Mitglieder für sich gewonnen, so folgt doch daraus nicht, daß deshalb auch die zweite Kammer ihm kein Gehör schen ken werde. Ich muß daher im Interesse des ganzen Landes aufs Dringendste wünschen, daß die geehrte erste Kammer sich für d?n Vermittlungsvorschlag aussprechcn möge. O. Crusius: NaH dem, was soeben gesprochen wurde, könnte ich mich vollkommen ruhig des Wortes begeben. Ich bin auch keineswegs gesonnen, die Kammer mit,Wiederholungen zu ermüden. Nur das glaube ich mir selbst schuldig zu sein, über die Motive meiner Abstimmung nicht im Unklaren zu las sen; so wenig ich geneigt bin, auf die Motive der Abstimmung Anderer einzugehen, so sehr muß ich wünschen, bei Abstimmungen, die einen so hochwichtigen und tief eingreifenden Gegenstand be treffen, über meine Motive wenigstens nicht in Unklarheit zu las sen. ' Ich habe schon einmal erklärt, daß mir nicht vergönnt war, der heutigen Vereinigungsdepntation beiwohnen zu können, und daß ich den Vereinigungs-, oder noch.richtiger, Vermitte- lungsvorschlag erst jetzt habe kennen gelernt. Ich leugne nicht, daß mich dieserVermittelungsvorschlag wenig anspricht, und daß ich gewünscht hätte, es wäre auf den Gesetzentwurf, wie er an fangs von der Majorität der Deputation bevorwortet war, zu rückgegangen worden. Allein wenn ich diesem Vorschläge den noch jetzt das Wort rede und mich für denselben erkläre, so ge schieht es nicht deshalb, weil ich mich von seiner Vorzüglichkeit überzeugt halte, sondern lediglich und allein, weil er mir dasMit- tel zu sein scheint, die Differenz, oder den bedenklichen, für das Gesetz gefährlichen Zwiespalt zwischen den Ansichten der Mehr zahl in beiden Kammern zu beseitigen. Ich glaube, es ist nicht nöthig, an die Wichtigkeit des Gesetzes zu erinnern, es ist nicht nöth'g, wiederholt aufmerksam zu machen, daß §. 39 der Verfas- sungsurkunde die Vorbereitung und Durchführung des Gesetzes nach sich gezogen und nöthig gemacht hat, Ich glaube nicht, daß es an der Zeit sei, gegenwärtig wiederholt über die dem Ge- setze zu Grunde liegenden, oder bei den VorbereitungsarbeitLn be folgten Principien selbst noch irgend eine Discussion zu erheben, eben so wenig j-tzt wiederum die Frage aufzuwerfen, ob das Ge setz im allgemeinen oder im besondem Interesse des einen oder andern Standes, Ortes, ja, des einen oder andern Individuum erwünscht oder unerwünscht sei. Genug, das Gesetz ist durch die Verfassungsmkünde geboten, und die Ständeversammlung hat consequent die mit dem Fundamentalprincipe, der Gleichheit in der Besteuerung, im Einklänge stehenden wesentlichen Bestim mungen desselben bereits anerkannt. Ware aber wirklich im Gesetz irgend eine Bestimmung, die diesem Fundamentalprincipe entgegen liefe, oder dasselbe bedrohen könnte, enthalten, und es würde von deren Beseitigung die Abstimmung abhängig gemacht, so erschiene dies gerechtfertigt, und manwürde, insofern die Besei tigung nicht erfolgt, dann füglich wohl gegen den Gesetzentwurf stimmen können. Wenn aber, wie mehrmals erwähnt und dar- gethan worden ist, es sich hier nur von einer höchst unbedeuten den, mehr formellen Bestimmung handelt, die auf das Wesen des Gesetzes durchaus keinen Einfluß hat, und man wollte'auf diese Weise das Iyslebentreten'des Gesetzes gefährden, so glaube ich, es würde dies nicht zu entschuldigen sein, und man kann hierüber wohl nicht mit sich in Zweifel gerathen. Ich werde daher unter dm jetzt bestehenden Bedingungen für den Vermittelungsvor- schlag stimmen, aber nur aus den vorhin angegebenen Motiven, indem ich wiederholt mein Bedauern ausspreche, daß auf die Be stimmung desGesetzentwurfs nicht zurückgegangen werden kann. Ja, ich muß sogar bezweifeln, und habe dies bei den frühem Be- rathungen in der Deputation ausgesprochen, daß die propomrte Ausnahme von der allgemeinen Receptureimichtung dem Interesse und den Wünschen eines großen Kheiles, ja ich möchte sagen, der Mehrzahl der Rittergutsbesitzer entsprechen werde. v. Pole.nz: Es ist sehr oft denen, welche sich gegen den Vereinigungsvorschlagerklärten, entgegnet worden, daß es eine unbedeutende Sache, eine bloße Form sei, über die wir uns jetzt zu entschließen hätten. Ich kann es jedoch aus dem Grunde nicht glauben, weil die zweite Kammer einen sülchen Werth dar auf legt, daß sie deshalb den Gesetzentwurf auf die Spitze stellt- Es muß die Absicht tiefer liegen, nämlich in dem Verhältnisse der Rustical- und der größern Grundstücksbesitzer,, wie er in der Ge- meinveordnung bezeichnet ist; dieses will man factisch nie zuge stehn, sondern gern wieder aufheben. Ist es al'o nicht möglich, das zu erlangen, was wir für alle größern Güter forderten, so bin ich der Meinung, daß cs viel richtiger und viel rationeller ist, wie der Herr v. Crusius auseinandersetzte, zu dem Gesetzentwurf zurückzukehren. Aber Etwas, was aussieht, als wenn man uns blos Etwas zum Spiele hingeben wollte, um von der alten Meinung-abzugchen, dieses zu adoptiren, halte ich nicht für empfehlungswerth. Will man einmal davon abgehen, und das damals mit großer" Majorität angenommene Amendement fallen lassen, so kehre man zu dem Gesetzentwurf zurück. Bürgermeister H übler: Ich muß denn doch darauf auf merksam machen, daß es sich im gegenwärtigen Falle um die Vereinigung mit der zweiten Kammer handelt.. Ich gehöre selbst der Minorität an, und wäre meinerseits sehr gern bereit, zu dem Gesetzentwurf zurückzukehren. Da es aber nicht wahrscheinlich ist, daß eine solche Rückkehr in der ersten Kammer Anklang fin den würde, so hat man zu einem vermittelnden Vorschläge seine Zuflucht genommen, und das ist der vorliegende, durch den Herrn Staatsminister gelhane, der zwischen der Bestimmung des Ent wurfs und der Ansicht der Majorität unserer Kammer mitten inneliegt, und als Vereinigungsvorschlag alle Beachtung ver dient.
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