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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 86. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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rigen Aufmerksamkeit eine Vorlage zu prüfen, daun^mtihe höH-z geehrtesten Herren, würde ich dafür stimmen, daß aüs diesem^ Grunde, aber auch nur aus diesem Grunde eine Vorlage zubück-' gelegt werde. Staatsminister v.' Nostitz-Wallwitz: Ich halte mich' verpflichtet, zwei Andeutungen des Herrn Vicepräsidenten von Seiten der Negierung zu widerlegen. Die eine ging dahin, daß die Negierung auf Anhalten der zweiten Kammer dieses Gesetz nachträglich vorgelegt habe. Ich muß zum Protokoll erklären, daß die Regierung sich weder von der zweiten Kammer, nach von der ersten Kammer leiten läßt. Sie folgt ihrer Pflicht und nur ih rer Pflicht. Die zweite Andeutung betraf den Umstand, daß die Regierung den Gesetzentwurf habe zurücklegen wollen, ihn aber doch wieder vorgclegt habe. Von der Staatsregierung ist in beiden Kammern erwähnt worden, daß man die Wahl zwischen dem Gesetz, das Wechselverfahren betreffend, und diesem Gesetz hatte. Wäre das erstere zur Berathung gekommen, so mußte das M'.litairgesctz liegen bleiben. Man zog aber von Seiten der Staatsrcgierung vor, nachdem das Wechselverfahren besei tigt war, dieses Gesetz vorzulegen, weil cs von Wichtigkeit und Interesse für das ganze Land ist. Ich glaube schließlich zu dem, was Se. Königl. Hoheit mit Recht erwähnt hat, hinzufügen zu müssen, daß es große Schwierigkeiten haben würde, wenn ein interimistischer Zustand eintreten sollte. Auf welche Basis soll das Kriegsministerium den Zustand feststellen? Die Basis muß von der Kammer genehmigt sein , und wenn nicht eine feste Basis erfolgt, würden Irrungen und Streitigkeiten an vielen Drten die unvermeidliche Folge sein. Ich wiederhole, daß bei, Berarhung des Gesetzes sich am Ende Alles auf die Einquartie rung reduciren wird, wie Se. Köriigl. Hoheit bereits selbst ge sagt hat. Bürgermeister Wehner: Insofern hat der Herr Viccprä- sident Recht, daß es betrübt ist, daß wir jetzt noch einen neuen Gesetzentwurf berathen sollen. Es ist eine starke Zumuthung, sich über die Bestimmung eines solchen Gesetzes mit Gründlich keit zu erk.ären. Inzwischen muß man wohl auch anerkennen, daß Etwas in der Sache zu thun ist, denn die Bestimmungen des Gesetzentwurfes hängen mit dem neuen Steuersystem so zu sammen, daß ohne eine anderweite Bestimmung über einzelne Punkte d.rOrdonnanz eine große Ungewißheit in dieAusführu g kommen würde. Wollten wir ein Interimistikum hinstellen, so würden wir auch auf diesen Gesetzentwurf kommen müssen, um es herauszusinden. Ich halte daher den Gesetzentwurf für nothwendig, halte cs aber auch für möglich, ihn zu berathen, und zwar deshalb, weil er in der zweiten Kammer mit großer Um sicht durchgegangen worden, also Vorarbeit da ist, und unsere Deputation ebenfalls den Gesetzentwurf berathen und uns einen Bericht vorgelegt hat, von dessen Inhalt ich im Voraus über zeugt bin, daß er die meisten Mitglieder der Kammer befriedigen wird. Er wird auch s.hr wenig Differenzen mit der zweiten Kammer h'e> vorrufen. Auf Eins muß ich noch aufmerksam machen, weshalb ich auf den Antrag des Herrn Vicepräsidenten nicht eingehe. Ich finde den Grund dazu in §. 80 der Berfas- sungsurkunde. Da heißt es: „Die Stände sind verbunden, die von dem König an sie gebrachten Gegenstände vor allen übrigen in Berathung zu ziehen." Die Regierung hat Unö eirÜ Vor lage gegeben. In Berathung müssen wir sie ziehen. Darauf, ob wir fertig werden, oder nicht, kommt Nichts an. Wir kön nen uns der Berathung nicht entziehen, also auch nicht den Be schluß fassen, das Gesetz aus dem Grunde zurückzulegen, weil wir glauben, daß wir keine Zeit zu seiner Berathung haben. Ich glaube vielmehr, daß wir damit zu Ende kommen werden und eher alle Petitionen zurücklegen müssen, als den Gesetzentwurf auf die Seite legen dürfen. Bürgermeister Hübler: Ich theile die Ansicht des Spre chers vor mir, und yalte es für eine Ehrensache, daß die Kam mer hinter dem Beispiele ihrer ersten Deputation, der cs mög lich worden, im Laufe von 5 Tagen einen so umfänglichen Be richt über den vorliegenden Gesetzentwurf zu erstatten, nicht zu- rückbleibe, und auf die Berathung des Gegenstandes ohne Ver zug eingehe. Graf Ho he nth al (Püchau): Ich gebe Sr. Königlichen Hoheit, dem Herrn Kriegsministcr und den frühem Sprechern Recht, daß es wünschenswerth sei, den Gesetzentwurf zu berathen und ins Leben treten zu sehen. Ich bezweifle auch nicht, daß unsere Deputation den Bericht mit großer Sorgfalt gemacht hat, und ihn nicht vorgelegt haben würde,, wenn dieses nicht der Fall wäre. Ich muß aber auch dem Herrn V'cepräsidenten darin voll kommen Recht geben, daß man eine Behandlung der Geschäfte, wie sie jetzt durch die Kürze dcs Landtags nothwendig wirb, keine normale nennen kann. Wer, meine Herren, frage ich Sie, gibt und berathct jetzt die Gesetze, etwa die Kammer? Mit Nichten! Die 12 Mitglieder, aus welchen die beiden ersten Deputationen bestehen, diese, meine Herren, sind jetzt die eigentlichen Gesetz geber. Wie ist es möglich, z. B. heute bei dem Vereinigungs verfahren über das Dismembrationsgesctz, wenn man vielleicht selbst mehre Berichte zu machen hat, die einzelnen Punkte genau kennen zu lernen, sich vorzubereiten, sie durchzugehen und viel leicht über acht bis neun verschiedene Punkte in ebenso viel Mi nuten Beschlüsse zu fassen, als bei der e>sten Durchgchung des Gesetzes Stunden dazu erforderlich waren, wo das Mate rial sich so' häuft, daß man es kaum ordnen und mit sich führen kann. Daß da manche Inconfequenzcn vorfallen müs sen, kann nicht geleugnet werden. Man wünscht doch Zeit zu haben, um sich gehörig vorzubereiten auf die Abstimmung über die Gesetze, wie es die Wichtigkeit der Sache verlangt, und gewiß die meisten Mitglieder sind mit mir in derselben Lage, das heißt, ich verlasse m'ch auf die erste Deputation, deren treffliche Arbei ter ich genau kenne, und mache ihre Ansicht zu der meinigen, so daß eigentlich jetzt nichts Anderes stattfindet, als ein blindes Zurars iu verba inagistri. Ich muß daher dringend wünschen, daß bei der Berathung der Landtagsvrdnung dieser Punkt recht genau in Erwägung gezogen werde, damit dicsem Uebelstande für die Zukunft Abhülfe geschafft werde. Deswegen stimme ich dem Herrn Vicepräsidenten bei.
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