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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Ich glaube wohl, es Wird der Herr Staatsminister mit der De putation darin übereinstimmen. . Präsident p, Gersdyrf: Die Deputation empfiehlt uns in ihrem Gutachten auf S. 545, die Ansicht, die sie in den Abor ten niedergelegt hat: „Zwar über vollständige Angemessenheit und Gleichförmigkeit der dermaligen Grundsteuerrepartition und dar über, daß bei den Städten und Fabrikgebäuden, außer den ihnen schon zu Gutgehenden, noch, weitere Procentabzüge nicht statt finden sollen, eine zustimmende Erklärung desinitip zur Zeit noch nicht auszusprechen, jedoch nach dem Vorgänge der zweiten Kammer bei der nurgedachten Zusicherung der hohen Staatsre'- gierung Beruhigung zu fassen", anzunehmen, und ich frage die Kammer: ob sie hierzu geneigt sei? — Einstimmi,gIa. Referent 0-Cru siüs: Im Berichte heißt es weiter: Das vorliegende allerhöchste Decret enthält ferner die Mittheilung, daß sich aus der jetzt vollendeten Aufstellung der Kataster in runder Summe die Zahl von 48,300,000 Steuereinheiten ergeben habe und daß zu Aufbringung der im Einnahmebudjet Lei Position 23 auf die Grundsteuer gewiesenen Summe von, 1,438,888 MM von jeder Steuereinheit 9 Pfennige zu entrichten sein möchten, wodurch zu) Vermeidung von Btuchtheilen ein unerhebliches Mehr (10,IIS Thlr.) entsteht, und endlich, daß die Einführung des neuen Grundsteuersystems auf , den I. Januar 1844 festzusetzen sein werde. Bei Berathung und Beschlußfassung über das Einnahme budjet ist die Abstimmung über die Grundsteuerposüion untcx Bezugnahme auf das vorliegende Decret auf Anrarhen der un terzeichneten Deputation ausgesetzt worden, es hat aber die Letztere ihrem Berichte (Beil, zur 8. Abth. S. 607 und 608) eine Berechnung des Reinertrags obiger Grundsteuerguote, welche übrigens mit der verabschiedeten Entschädigungssumme für die Realbefreiten besage des Landtagsabschiedes vom 30. Oc tober 1834 übereinstimmt, beigefügt. Zufolge einiger vom Herrn Finanzminister bei den jenseitigen Kammerverhandlüngcn mitgetheilten Abänderungen der auf das Grundsteuereinkommen gewiesenen Ausgabeposten wird diese Berechnung, obwohl der Reinertrag unverändert bleibt, folgendermaßen berichtigt. Von dem durch das Ausschreiben von 9 Pf. auf 48,300,000 Steuereinheiten erwachsendem Bruttoeinkom men an 1,449,000 Thlr. — — kommen in Abzug: 28,000 Thlr. Recepturgebüh- ren, 17,112 - ——Erlasse, Resti tutionen rc- 35,000 - Verwaltungs ¬ kosten, 11,655 - RentedemHause Schönburg nach dem Erl. Nec. vom 9. Octbr. 1835, 16,000 - — — Rente an die ' ,, , Oberlausitz, welche sich je doch nach §.6 des Vertrags vom 23. März d. I. (Landt.- act. I. Abtheil. 2.Bd.S.33l) um einige tau- ' send Thaler er- erhöhen dürfte. 107,767 - — . 1,341,234 Thlr.—- —Reinertrag. Diese Reinertragssumme übersteigt die in der vorigen Bud- jetvorlage sub Posit. 23 — 29 und 32 nach her alten Steuer verfassung durch Grundsteuern aufzubringende Summe um ein Beträchtliches und es könnte hierdurch zwar der Wunsch ange regt werden, durch Herabsetzung der Grundsteuer von-—9Pf. auf —— 8 Pf. pro Steuereinheit den Grundbesitzern eine Er leichterung zu verschaffen, welche denselben um so mehr zu gön nen sein würde, als die Höhe der neuen Besteuerung unerwartet und unter den jetzigen ZeitverhäUmssen zum Theil sehr belästigend erscheint; allein es kann sich die Deputation nicht für diese Ab minderung erklären und tritt in dieser Hinsicht den im jenseitigen Deputationsberichte S. 913 entwickelten Gründen vollständig bei. - . Es würde nämlich durch die Herabsetzung der Grundsteuer um 1 Pf. pro Steuereinheit auf die zwei Jahre 1844 und 1845 gegen den Voranschlag der Staatseinnahme ein Ausfall von 322,000 Thaler entstehen, zu dessen Deckung weder die vorhandenen Caffen- bestände noch die in der laufenden Finanzperiode etwa sich erge benden Caffenüberschüsse in Anspruch genommen werden könn ten, da sowohl über die Ersteren, als eventuell auch über die Letz teren, welche überdies von weit geringerem Belange sein dürften, bereits verfügt worden ist. Es würde ferner die Gerechtigkeit fordern, daß zugleich mit Ermäßigung der Grundsteuern auch ein Erlaß an der Bewerb- und Personalsteuer beschlossen werde, wo durch das Deficit in der Staatscasse noch sehr bedeutend vergrö ßert rvürde. Eine vielleicht schön in der nächsten Finanzperiode .nöthig werdende Wiedererhöhung der Grundsteuer würde aber von den Steuerpflichtigen unfehlbar schmerzlicher empfunden werden, als die Unterlassung sofortiger Herabsetzung der neuen Steuer, und endlich ist nicht außer Acht zu lassen, daß die Ent schädigungssumme für die Steuerfreiheit nach dem Grundsteuer beträge von 9 Pf. berechnet ist und daher in gleicher Maße auf zubringen sein dürfte. > . Diese Gründe werden überdies noch durch die vom Herrn Finanzminister bei den Verhandlungen in der zweiten Kammer zum Protokoll gegebenen Uebersichten über die dermalen schon bestehenden Abgabener leichterungen, über die Entstehung der jetzigen Caffenüberschüsse und über deren zeitherige Verwendung nicht nur bestätigt, sondern auch noch vermehrt, denn es geht daraus hervor, daß von den Steuerpflichtigen gegenwärtig über Million we niger Abgaben erhoben werden, als in den Jahren I8ZK;
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