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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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getrennt, in das Leben getreten, ohne Einfluß auf das Gesuch der Petenten erscheint, daß ferner, welchen Rang man auch, den Schullehrern gegenüber, den Kirchnern einräumen möge, die Dienstverrichtungen, welche sie gleich den Calcanten, Cpmbel- trägem, Kirchvätern, Lodtengräbern zum Behufe kirchlicher Zwecke zü besorgen haben, im Vergleiche zu dem Schulunterrichte jedenfalls sehr untergeordneter Natur sind, wie sie denn auch überall da, wo beide Aemter combimrt erscheinen, nur als Neben amt yom Schullehrer verrichtet zu werden, pflegen, daß daher diese Dienstleistungen ihrer Natur nach keinen Anspruch auf Gleichstellung mit dem ungleich wichtigem, auf einer ganz andern Vorbildung beruhenden Schulunterrichte gewahren, und daß so nach eine Veranlassung nicht vorhanden, gesetzliche Bestimmun gen, die nur erst vor wenigen Jahren lediglich zu Gunsten des hartbedrängten Schullehrerstandes von.Regierung und Ständen vereinbart worden, einer Abänderung zu unterwerfen Und sie auf Individuen auszudehnen, welche an sich dem Stande der Schul lehrer fremd sind. Es dürfte übrigens solch eine Ausdehnung um so mehr Be denken erregen, da sie unfehlbar Consequenzen erzeugen, nament lich von Seiten der obgedachten, mit der Kirche ebenfalls in ge schäftlicher Verbindung stehenden Personen ähnliche Ansprüche Hervorrufen und eine neue Belastung für die bekanntlich den Schullehrerpensionsfonds vertretende Staatscasse zur Folge ha ben würde. Dazu kommt/ daß die Dienstleistung der Organisten als eine bloße Nebenbeschäftigung so gering remunerirt zu werden pflegt, daß die nach dem Schullehrerpensionsgesetz den Hinter lassenen zu gewährend^ Unterstützung im größten Mißverhältnisse zu dieser Remuneration stehen würde. Endlich scheint aber auch, nachdem fast kn allen Ehesten des Landes der Dienst der Kirchner und Organisten mit denen der Schullehrer verbunden worden, und da, wo dies zur Zeit nicht der Fall, nach der Absicht der Regierung noch in Verbindung gebracht werden soll,, der Zweck der Petition in der Hauptsache sich zu erledigen. Denn es bleiben hiernach künftig nur noch die Kirchner und Organisten in den größer» Städten übrig, in denen eine solche Combinirung mit dem Schullehreramte allerdings mit unter nicht ausführbar sein wird. Gerade hier aber läßt sich eine Unterstützung durch Mitwirkung der Staatscasse umso weniger rechtfertigen, da die Kirchner in den größern Städten in der Regel eine pecuniäre Stellung einnehmen, die mit der durch schnittlich dürftigen Dotation der Schullehrer, die doch zunächst die Veranlassung zu dem Pensionsgesetze vom 1. Juli 1840 ge geben, nicht verglichen werden kann, und da, was die Organi sten in den größern Städten betrifft, diese, wie schon gedacht, das sie wenig beschäftigende Organistenamt nur als ein Neben amt, als die Quelle eines kleinen Verdienstes neben der ungleich lucrativen Ertheilung musikalischen Unterrichts betrachten. Unter allen Umständen ist kndeß ihnen, gleich allen übrigen Staatsbürgern, für deren Wittwen und Waisen der Staat hel fend ebenfalls nicht eintritt oder eintreten kann, durch die beste henden Lebensversicherungsanstalten die Füglichkeit der Fürsorge für ihre Hinterlassenen gewährt. Die Unterzeichneten müssen hiernach Anstand nehmen, ein Gesuch zu bevorworten, das von der Nothwendigkeit nicht gebo ten und in seinen Folgen für die Staatscasse bedenklich erscheint, und vermögen daher ihrer verehrten Kammer nur anzurakhen, dem ablehnenden Beschlüsse der jenseitigen beizutreten. Sie haben schließlich noch zü gedenken, daß vor der Dera- I. 88. thung der vorliegenden Petition in jenseitiger Kammer noch eine zweite än die Ständeversammlung gerichtete gleiche Petition der Kirchner zu.Freiberg, dort eingcgangen, die jedoch das jenseits gefaßte ahfällige.Gutachten zu ändern nicht vermocht hat. Abgesehen von der Frage- ob und inwieweit diese Petition formeü überhaupt in diesseitiger Kammer zu berücksichtigen gewe sen wäre,, finden auch die Unterzeichneten nach genommener Ein sicht von deren Inhalte, der außer der Behauptung, daß das Ein kommen der Petenten in neuerer Zeit gesunken, neue Momente nicht enthält, keine Veranlassung zu einer Aenderung ihrer oben ausgesprochenen Ansicht. v. Großmann: Es würde allerdings,überflüssig sein, eine der geehrten Deputation entgegengesetzte Meinung zu ver- theidigcn, da schon eine abfällige Erklärung der zweiten Kammer zum Grunde liegt; allein es thut mir leid, daß die Petition wie der ein gleiches Schicksal, gehabt und zu keinem Resultate ge führt hat. Die Männer haben nicht Unrecht, wenn sie sagen, daß in neuerer Zeit ihr Einkommen sehr geschmälert worden sei- Ich kenne das genau, sie haben mit wichtigen öffentlichen Do- cumenten es zu thun, mit den Kirchenbüchern und Zeugnissen. Die hohe Staatsregierung scheint selbst, nachdem auf dem ersten Landtage alle Kirchnerstellen der Consirmation entkleidet worden waren, durch den Befehl, daß die Kirchner wieder sollten con- sirmirt werden, das Anerkenntniß von ihrer Wichtigkeit ausge sprochen zu haben, und da der Kirchnerdicnst, den sie verrichten, nicht mit einem Schulamte in großem Städten verbunden wer den kann, so hätte ich es für eine sehr wohlfhätige und von allen Bcthciligten gewiß mit dem größten Danke anzuerkennende Einrichtung angesehen, wenn man sie mit aufnehmen könnte. Vielleicht findet sich noch eine Gelegenheit dazu, wenn der An trag der Deputation Annahme finden sollte, daß die hohe Staatsregierung dem Abhülfe geben könnte. RefcrentBürgermeisterHübler: Die Deputation hat sich allerdings nicht überzeugen können, daß der untergeordnete me chanische Geschäftskreis der Kirchner auf irgend eine Weise dem höheren Berufe her Schullehrer gleichstehe, und aus diesem Grunde eine Berücksichtigung der Petition gerechtfertigt erscheine. Sie ist aber auch von der Ansicht ausgegangen, daß ein dringen des Bedürfniß der Verbesserung der Kirchner- und Organisten stellen überhaupt gar nicht vorlkege, da auf dem Lande und in kleinen Städten jene Stellen mit dem Schullehreramte größten- theils bereits combinirt sind und noch combimrt werden sollen, mithin es sich eigentlich nur noch um die Kirchner in den größern Städten handelt, deren pecuniäre Stellung im Ganzen eine gute ist, wenigstens eine solche, die mit der Stellung der ärmlich do- tirten Schullehrer nicht verglichen werden kann. Die Deputation hat daher um so mehr Bedenken getragen, von der Ansicht der zweiten Kammer sich zu trennen, als ein Eingehen auf die Wün sche der Petenten bedenkliche Consequenzen herbeiführen und die Staatscasse mit einer neuen Vertretung belasten würbe. Ich mache übrigens den geehrten Sprecher noch darauf aufmerksam, daß Lei der Berathung des Gesetzentwurfs über die Einrichtung der allgemeinen Schullehrerwittwen - und Waisenpensionscasse 4*
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