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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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find schon hinreichend dargelegt worden, weshalb eS einer wieder holten Anführung derselben nicht bedarf, vielmehr nunmehr zu der Fragstellung überzugehen sein dürste. Präsidentv. Gersdorf: Die Kammer hat den Bereini gungsvorschlag vernommen, und ich frage: ob die Kammer den selben annkmmt? Prinz Johann: ES dürfte wohl mit Namensaufruf ab- zustimmsn sein. Präsident v. Gersd orf: Es würde darauf ankommen, ob Sie auf die Frage, die Ihnen der Herr Referent aufdasV.r- einigungsverfahren vorgelegt hat, mit Ja oder mit Nein antwor ten wollen? (Die Herren Staatsminister verlassen den Saal.) Bei dem erfolgten Namensaufrufe antworten mit Jar Secretair v. Bieder mann, v. Thielau, Secret. Bürgerin. Ritterstädt, v. Welch, Prinz Johann, Weinhold, v. Nostitz, v. Schönfels, Domhrrrv. Günlhrr, v. Metzs ch, Bürgermeister B ernhardi, v. Friesen, Bürgermeister Schill, Bürgermeister Wehner, Bürgermeister H ü b l e r, v. Schd »berg (Luga), v. Watzdorf, «.Lüttichau, Bürgermeister Gottsch ald, l). Crusius, Bürgermeister Starke, v. Heynitz, Graf Hohenthal-Püchau, Bürgermeister O. Gross, v. M i n ck w i tz, Präsident v.'Gersdo rf. Mit Nein: Vicepräsident v. 6 arlowitz, v. Schönberg (Purschenstein), Graf Ein sie del, Graf Vitzthum, v. Grosim ann, Pflugk, v. Hartitzsch, v. Potenz, (Der Präsident macht den wiedereintretenden Stratsmini- ster v. Kö ineritz damit bekannt, daß mit 26 gegen 8 Stimmen der Vermittlungsvorschlag angenommen sei.) Referent Bürgermeister v. Gross: Die nächstfolgende Dif ferenz betrifft den im allerhöchsten Decrete enthaltenen Vorschlag, die Ueberlastung der ersten Dputationen mit Arbeiten dadurch zu vermindern, daß die Zahl der Mitglieder derselben auf das Doppelte vermehrt und ihnen die Ermächtigung ertheilt werde, in zwei Abteilungen zu arbeiten. Die erste Kammer ist diesem Borschlage der hohen Staatsregisrung beigetrcteu; die zweite Kammer hat ihn dagegen zur Zeit abgelehnt und beschlossen, Vier sen Vorschlag der zur Berathung der Landtagsordnung ernann ten Zwischendeputation mit zur P.üfung zu überweisen. Die Deputation rathet her Kammer an, dem Beschlüsse der zweiten Kammer beizutreten, besonders da mehre Vorlagen, welche bei der nächsten Standeversammlung den e>sten Deputationen zu überwusm sein würden / durch Zlvischendeputa'ionen bearbeitet werden, mithin voraus^usthen ist, daß die Geschäfte der eisten Deputationen für den nächsten Landtag nicht zu überhäuft sen werden. I. 8Si v. Polenz: Ich erlaube mir, den Herrn Referenten zu fragen: was hat eigentlich die zweite Kammer vorgeschlagen? Referent Bürgermeister 0. Gross: Den Gegenstand der zur Begutachtung der Landtagsordnung erwählten Zwischendepu- tation zur Begutachtung zu überweisen, und nicht nach dem Vorschläge der hohen Staatsregierung ihn sofort ins Leben treten zu lassen. Präsident v. Gersdorf: Ich habe die Kammer zu fragen: ob sie der Deputation beitritt, sich hierin der zweiten Kammer anzuschließen?— Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister 0. Gross: Ein weiterer Vorschlag der hohen Staatsreg'erung ging dahin, die Function des ständi schen Archivars künftig einem Beamten der zum Ressort des Ge- sammtml'nisterii gehörigen Behörden zu übertragen. Die erste Kammer wollte diesem Vorschläge unter der Voraussetzung bei stimmen, daß der anzustellende Beamte während der Landtage und etwaigen Zwischendeputationen dieser Function seine ganze Lhätkg» kekt widmen könne, ihm eine Wohnung im Landhause angewiesen und ein Gehalt von 500bis 600 Lhlr. unter Wegfall der von dem bisherigen ständischen Archivar während der ständischen Versamm lungen bezogenen Tagegelder und sonstigen Bezüge ausgeworfen werde. Die zweite Kammer faßte aber, hiervon abweichend, folgenden Beschluß: „Daß der anzustellende Archivar durch die Ständeversammlung zu ernennen, das Recht der Bestätigung desselben aber der hohen Staatsregierung vorzubehalten, im kle brigen derselbe lediglich ein den ständischen Geschäften allein sich widmender ständischer Beamter sein möge, und daß ihm ein von der nächsten Standeversammlung danach zu bemessender Gehalt auszufetzen sei." Nücksichtlich dieser Differenz haben sich nun beide Deputationen zu dem Vorschläge vereinigt, daß die Verwaltung des ständischen Archivs interimistisch von der hohen Staatsregie rung einem geeigneten Beamten übertragen werde, die definitive Regulirung dieser Angelegenheit aber später uns nach darüber durch die Zwischendeputaüonen erstattetem Gutachten und von den Kammern gefaßtem Beschlüsse erfolgen solle. Präsident v. Gersdorfr Ich frage: ob die Kammer die sem Vorschläge beilreten will? — EinstimmigJa. Referent Bürgermeister V. G ross: Die unter 4,5,6 im jen seitigen Berichte enthaltenen Vorschläge, die sich aufAbänderung ek- nigerBesti'mmuugen der provisorischen Landtagsordnung beziehen, bedürfen keiner weitern Erwähnung, da sie nicht in die ständische Schrift aufzunehmen sind, vielmehr nur Gegenstand der von den Zwischendeputationen anzustellenden Bcrathungen sein können, womit auch die zweite Kammer einverstanden ist, weshalb hier über kein Beschluß zu fass.n ist. Nur über einen Gegenstand, der im diesseitigen Bericht unter L erwähnt ist, wird noch eine Entschließung gefaßt werden müssen, da nach dem allerhöchsten Decrete moch die ständische Erklärung über das frühere Decret vom 20. November v. I., die Einreichung von Petitionen an den Landtag betreff- nd, erwartet wird. Die erste Kammer hat bei der Berathung über das letztgedachte Decret unter Zustim mung der königlichen Commissarien den Beschluß gefaßt, daß in der Kammer keine Petition zur Berathung gebracht werden 2
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