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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Nr» 19, 20 - 21 - Minifkrio des Innern, Nr, 48, 50 - 51 - Militairdepartement, Nr. 72, 73 - 74 - Ministeno der auswärtigen Angele ¬ genheiten, Nr. 85, 86 - 87 - Bauetat zum Behufs gegenseitiger Ueberlragung des etwaigen Mehrauf wands zufammengezogen und als für diesen Zweck verbunden be trachtet werden mögen, und werden, auf Grund der diesfallsigen ständischen Ermächtigung, zu Erlassung des definitiven Finanzge setzes und, soviel die vom I. Januar künftigen Jahres ab in Kraft tretende neue Grundsteuer anlangt, zu deren Ausschreibung nach Neun Pfennigen von jeder Steuereinheit, verschreiten, auch, in Berücksichtigung der auf das Dekret vom 11. Mai dieses Jah res gefaßten ständischen Beschlüsse, den getreuen Ständen gleich 'zu Anfang des nächsten Landtags und mithin noch vor Ab lauf der gegenwärtigen Finanzperiode darüber Mittheilung zuge hen lassen, wie weit die Grundsteuer in Verbindung mit der Gewerbe - und Persvnalsteuer, mit Rücksicht auf die etwa erlang ten oder ferner mit Nachhalt zu erwartenden Cassenüberschüffe, herabgesetzt werden könne. Auf die besondcrn Wünsche und Anträge, welche die ge treuen Stände hierbei auszufprechen sich veranlaßt gefunden und beziehendlich in die Beilage 6 zu der Schrift vom 18. dieses Mo nats, ingleichm in die Schrift vom 20. April dieses Jahres, aus genommen haben, eröffnen Alleuhöchstdieselben ihnen Folgendes: Das Budjet der Staatseinkünfte betreffend» Zu Position 11. Es soll versucht werden, die rücksichtlkch der englischen Portosätze andern deutschen Staaten zu Theil gewordenen Be günstigungen auch für hiesige Lande zu erlangen. Zu Position 12 werden Se. Königliche Majestät darauf Bedacht nehmen lassen, den Verkauf ausländischer Zeitschriften durch die Postan- stalten, soweit dies ohne Benachtheilkgung des Postinteresse thun- lich, auch fernerhin zu erleichtern. B. Das Budjet der Staats ausgaben betreffend. Zu^. Allgemeine Staatsbedürfnisse. Position 16: Eine wiederholte Erörterung derjenigen Maßregeln, welche, nach den Vorschlägen eines Ständemitgliedes, zu fernerer sorg fältiger Erhaltung der Gemäldegalerie zu ergreifen sein dürften, wird ungeordnet werden. Zu v. Departement des Innern. Position 21. Beziehendlich der revidirten Generalinstruction der Amts hauptleute vom 27. September vorigen Jahres wird, da sich er geben, daß solche zu Mißverständnissen geführt, zu §. 5 in der an gedeuteten Maße, eine Erläuterungsverordnung durch dasGesetz- und Verordnungsblatt erlassen werden. Position 23 6 «. Ein vollständiger Einnahme- und Ausgabcetat für die medi- cinisch-chirurgische Akademie zu Dresden, ingleichen das Ergeb- niß der überdieThunlichkeit einer gänzlichen oder theilweisen Ver einigung derselben mit der Universität Leipzig demnächst anzustel lenden Erörterung, wird seiner Zeit den Unterlagenzum Budjet für 18KZ mit beigefügt werden. Position 25. Mit der beantragten Überweisung der für die Homöopathie postulirten300Lhlr. auf das Budjet des Cultus und öffentlichen Unterrichts, um solchebei derLandesuniversitätaufein homöopa thisches Policlinicnm und nach Befinden auf Unterrichtserthei- lung in der Homöopathie zu verwenden, sind Aller!)öchstdiei se lb en einverstanden. Position 28. - I) Inwieweit die in den preußischen Strafanstalten über den dort eingeführten Gewerbsbetrieb gemachten Erfahrungen auch für die inländischen Straf- und Arbeitshäuser zu benutzen seien, bleibt der nähern Erwägung Vorbehalten. 2) Ueber die fernem Erziehungsresultate in der Waisenan stalt zu Großhennersdorf wird der nächsten Ständeversammlung behusige Mitteilung zugehen. 3) Bei den Aufnahmegesuchen für das Ländeshospital in Hubertusburg wird, obbschoN Eollisionsfälle der von den ge treuen Ständen bezeichneten Art bis jetzt nicht vorgekommen, gern darauf Bedacht genommen werden, daß diejenigen, deren Versorgung einzelnen Gemeinden obliegt,vorzugsweise berücksich tigt, andere Personen aber nur gegen volle Bezahlung zugelassen werden. Zur-. Militairdepartement. Position 51. Ob bei den militairischen Herbstübungen die Truppen mit wollenen Decken aus Staatsmitteln zu versehen seien? soll einer nähern Erörterung unterworfen werden. Zu 6. Departement des Cultus und öffentlichen Unterrichts. Position 65. 1) Auf Verminderung der Professorenzahl, soweit solche ohne Benachtheiligung der Lehrfächer zulässig, wird ebenso, wie nach Befinden auf Verwendung der dadurch etwa zu erzielenden Ersparnisse zu Gehaltsverbesserungen für die zu dürftig ausge- statteten Stellen, bei eintretenden, hierzu geeigneten Fällen das Absehen gerichtet werden. 2) Der in Betreff der beim Ministerio des Cultus verwalte ten Universitätsfonds sich l> der Beilage 0 gestellte Antrag wird bei Mittheilung der Unterlagen zum Budjet der nächsten Finanz periode Berücksichtigung finden. 3) Dem Anträge sub cl, und L gemäß soll der nächsten Ständeversammlung die gewünschte Uebersicht der unter Univer- sitätsverwaltung befindlichen Stiftungen vorgelegt und dabei zu gleich über die Form und den Umfang der wegen vorkommender Veränderungen zu ertheilenden Nachweisungen das Geeignete er öffnet, dagegen aber wegen der rücksichtlich des Frauencollegü, der Iuristenfacultät und des künftigen Zuwachses zu dem Univer sitätsvermögen beantragten gleichförmigen Verwaltungsweise, insoweit nicht in Beziehung auf das Frauencollegium ein jetzt an hängiger Rechtsstreit entgegensteht, die zuvörderst nöthige Erörte rung angestellt werden. 4) Die sub e II gewünschte Nachweisung an die nächste Ständeversammlung bei Gelegenheit der Budjetvorlagewird hier mitzugesichert, obschon den Voraussetzungen, von denen ständi- scherseits hierbei ausgegangen worden, nicht durchgehends beizu pflichten ist.
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