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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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wrd es unbedenklich sein, beitem, was der Herr Referent als Wünsch der zweiten Kammer in die Schrift vorgetragen hat, Beruhigung zu fassen und dem beizutreten. Referent Bürgermeister 0. Gross: Die Worte, die im Berichte der jenseitigen Deputation gebraucht wurden, sind fol gende: „Es ist gewiß, daß diese, wenn auch dürftige Vergütung, namentlich bei manchen der Patrimonialbehörden, welche sich nicht in dem Falle befinden, von den Inhabern der Gerichte die Bezahlung ihrer, der Behörden, Mühwaltungen zu verlangen, doch auch als äußere Aufforderung zur Abwickelung dieser Ge schäftemitwirken werde." Nun ist amSchlussegesagt,man wünsche die Voraussetzung auszusprechen und in die ständische Schrift auf zunehmen, „daß u.s.w. (s. vorstehende Seite 1994,1.Sp.).— So sind die Worte des jenseitigen Deputationsberichts. Wie gesagt, der Grund ist nicht ganz deutlich, der dabei berücksichtigt worden ist, aber unbedenklich ist die Erklärung wohl unstreitig, denn es soll dadurch nur eine Beihülfe zu den Kosten gewährt werden. Staatsminister v. Könneritz: Ich halte die Voraussetzung füV so unbedenklicher, als dieser Satz weder in das Gesetz, noch in die Ausführungsverordnung kommt, sondern ein bloßer Grund satz ist, den die Stände in der Schrift aussprechen, und dem, wenn ja einmal ein Zweifel entsteht, das Ministerium nachzuge hen haben wird. v. Polenz: Ich stelle mir vor, daß nicht für jedes Folium von dem Gerichtsherrn eine besondere Entschädigung gegeben wer den kann, sondern wenn z. B. 120 Folia im Hhpothekenbuch vorhanden sind, so wird der Gerichtshalter nicht dieses oder jenes Folium herausziehen und dafür 10 Ngr. verlangen können, es muß als Durchschnittssumme für Klein und Groß gelten. Referent Bürgermeister 0. Gross: Das Gericht bekommt für jedes Folium 10 Ngr. v. Polenz: Das ist vom Staate bewilligt; aber sehr oft wird der Gerichtsinhaber Etwas zulegen müssen nach dem Amen dement der zweiten Kammer. Secretair v. Biedermann: Ist die ständische Schrift schon genehmigt? Referent Bürgermeister v. Gross: Die Schrift über die vorgelegte Hypothekenordnung hat noch nicht vollendet werden können. Die Hypothekenordnung zählt gegen 250 §tz., und es sind bei sehr vielen Abänderungen und Modificationen zu bean tragen. Die geehrte Kammer wird sonach selb st ermessen, daß es in den letzten Tagen, wo fast täglich 40 Stunden in den Sitzungen zugebracht wurden, nicht möglich gewesen ist, eine Schrift von solchem Umfange zu fertigen. Präsident v. Gersd orf: Ich frage: ob die Kammer den Beitritt zu der erwähnten Voraussetzung aussprechen wolle? — Wird einstimmig bejaht. Referent Graf Hohenthal (Püchau) trägt die ständische Schrift wegen der österreichischen Grenzregiemaßregeln vor und äußert: Es sind beide Kammern einverstanden. 1.89. Präsident v. Gers d o r f: Genehmigt man diese Schrift? — Wird einstimmig bejaht. Referent Graf HohentHal (Püchau): Ferner habe ich der geehrten Kammer mitzutheilen, daß heute früh noch ein Versuch zur Vereinigung über den Antrag des Herrn Vicepräsidenten ge macht worden ist, welcher dahin geht: „Dieselbe wolle sich da hin verwenden, wegen der Zuziehung.der bäuerlichen Abgeordne ten auf den erbländischen Kreisversammlungen unerwartet der neuen Kreistagsordnung Verordnung zu treffen. Aber trotz der vielen Friedensschlüsse, die stattgefunden haben, kann Ihre Deputation nicht zur Vereinigung rathen. Die zweite Kam mer hat den Antrag der ersten Kammer abgelehnt, und einen fthr umfänglichen Antrag dahin gestellt: „Die geehrte Kammer wolle beantragen, daß die h. Staatsregieruttg der nächsten Stän deversammlung einen auf gleiche Vertretung der 3 Stande bei den Kreistagen durch frei Gewählte und sonst im Geiste der land ständischen Verfassung begründeten Entwurf vorlegen unter Be rücksichtigung des Verhältnisses der Wahlbezirke zu den Kreisen", und S. 1210 des jenseitigen Berichts hat sie noch folgenden An trag gestellt: „die hohe Staatsregierung zu ersuchen, das Interesse, welches der Bauernstand eines jeden Kreises an der betreffenden Kreiscasse hat, erörtern zu lassen und das Ergebniß der nächsten Ständeversammlung vorzulegen." Die hohe Kammer wird sich davon überzeugen, daß das zwei Anträge sind, die viel weiter gehen, als der Herr Petent jetzt ge wollt hat, und die zwei Gegenstände behandeln, die viel zu um fänglich sind, um sich letzt noch in eine nähere Erörterung dar über cinzulassen. Die Deputation schlagt der Kammer vor, den Antrag unter diesen Umständen auf sich beruhen zu lassen. Vicepräfldent v. Carlowitz: Ich bin mir der geehrten Deputation vollkommen einverstanden. Ich habe meine Peti tion in der besten Absicht gestellt, und aufrichtig gewünscht, dem Bauernstände die Theilnahme an den Kreisversammlungen zu zuwenden, auf die er allerdings einen gegründeten Anspruch hat. Man scheint meine Absicht in der andern Kammer verkannt, wo nicht gar verdächtigt zu haben. Unter diesen Umständen kann und muß die Sache allerdings'auf sich beruhen. An der ersten Kammer, nn mir wird die Schuld wenigstens, nicht mehr liegen, wenn der Bauernstand sich noch längere Zeit von den Kreisver sammlungen ausgeschlossen fleht. Präsident v. Gersd orf: Ich werde die Kammer fragen müssen: ob den bewandten Umständen nach der Gegenstand quf sich beruhen könne? — Wird einstimmig bejaht. Referent Graf Hohenthal (Püchau): Ein dritter Gegen stand betrifft die Schullehrer, wo die zweite Kammer auf ihre übrigen Anträge verzichtete, und in den beiden Anträgen der er sten Kammer herrscht vollkommenes Einverständm'ß mit der zweiten. Die Schrift würde aber jenseits zu fertigen sein. v. Großmann: Ist nicht auch eine Ermächtigung für das hohe Ministerium des Cultus ausgesprochen worden? . Referent Graf H o h e n t h a l (Püchau): Die ist abgelehnt worden. 3*
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