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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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7. Regierung und Stände sind bei dem letzten Landtage darüber einig gewesen, daß die erstere Alternative so viel thunlich zu vermeiden, hie letztere vielmehr als die den Ver hältnisse des Landes vorzugsweise entsprechende anzusehen sei. Auf .dieser Ansicht beruht das bei Ausführung des sächsisch-baierifchen Eisenbahnunternehmens eingeschlagene Ver fahren, und die bis jetzt, hierbei gemachten Erfahrungen sind keineswegs von der Art, daß sie von der ferneren Befolgung dieses Wegs abrathen könnten. ' Nichts desto, weniger, wird sich auf dem Standpunkte, auf welchen die Eisenbahnangelegenheit dermalen gediehen ist, die Aufforderung nicht von der Hand weisen lassen, die Gründe, welche bei der Entscheidung zwischen dem einen und dem andern Systeme, als maßgebend anzusehen sein dürsten, sich nochmals zu vergegenwärtigen, und es erscheint dieß um so nöthiger, als sich neuerdings nicht wenige Stim men im In- und Auslande erhoben haben, welche dem Principe des Staatsbaus das. Wort reden, ja darin die nothwendige, Bedingung einer zeit- und zweckgemäßen Ge staltung des deutschen Eisenbahnwesens erkennen wollen. Es mag auch nicht verkannt werden, daß dieser An sicht mehrere, sehr erhebliche Gründe zur Seite stehen. Bor allen Dingen gehört hierher die Thatsache, daß das System-/ die Eisenbahnen auf Staatskosten zu bauen, immer mehr Verbreitung gewinnt und wenigstens auf dem europäischen ContineMe das vorherrschende werden zu wollen scheint. Abgesehen von Frankreich, wo man den durch die Erfahrung noch nicht erprobten Mittelweg eingeschlagen hat, den Staat, die betheiligten Departements und Ge meinden und die Privatindustrie bes, Ausführung der Eisen bahnen in eigentümlicher'Werse zusammenwirken zu lassen, so wie von Rußland, dessen Verhältnisse für andere Län der kaum den Maßstab abgeben können: bekennen sich dazu mehr oder weniger unbedingt folgende Staaten: Belgien, Oestreich, Baiern, Württemberg, Baden, Han nover, Braunschweig, beide Hessen und auch die italienischen Staaten scheinen, dazu übergehen zu wol len) so,daß außer England nur noch Preußen, Säch selt, die ls.achsischen Herzogthümer,- Dänemark (wegen Holstein) und, die Niederlande auf der andern Seite stehen. . ", Je mehr »sich ' unter diesen Umständen die Verhältnisse. der Bildung nicht blos eines deutschen, sondern eines eu ropäischen Elsenbahnsystems zuneigen, und'je Mehr dadurch die.Eisenbahnuntemehmungm ihren ursprünglichen, mehr lo calen Charakter, verlieren und internationale Beziehungen und Berührungen herbeiführen, um so mehr erscheint das Eisenbahnwesen als'eine Angelegenheit, welche von Staat zu Staat, von Regierung zu . Regierung verhandelt und geord net werden, muß- Es liegt aber am Tage., daß die Regie rungen sich hierbei um so freier und selbstständiger bewegen, die Interessen des eigenen Landes mit um so mehr Erfolg dem 'Auslande gegenüber werden vertreten kennen, wenn die Eisenbahnen Eigcnthum des Staats und die Betriebs- cinrichtUngen und' 'Betriebsgrundsätze ihrem unmittelbaren Einflüsse untergeben sind, anstatt sich im entgegengesetzten Fälle durch die nothwendige Rücksichtnahme auf im Hintergründe stehende Privatinteressen und Privatansichten' beengt und ge hemmt zu sehen. . Ziemlich dieselben Rücksichten' machen sich aber gel tend, wenn man das Eisenbahnwesen von der Seite seiner Beziehung zu den innern Landesverhältniffen betrachtet. Noch befindet sich dasselbe auf dem ersten Stadium seiner Entwickelung. Ist aber seine Rückwirkung auf Handel und Verkehr im Lande schott jetzt eine sehr bedeutende, so läßt sich mit Gewißheit vorhersehen, daß der Kreis seines Ein flusses sich mehr und mehr erweitern, daß es immer mehr Verhältnisse des öffentlichen und bürgerlichen Lebens in den Bereich desselben ziehen werde. Es kann, aber nicht ganz unbedenklich erscheinen,' eine so wichtige Nerkehrsanstglt, nicht minder wichtig als Straßen- und Postwesen., ein sy mächtiges Beförderungsmittel mittelbarer, und unmittelbarer Staatszwecke in den Händen von Unternehmern zu wissen, denen ihr pekuniäres Privatinteresse. der Natur, .der Sache nach obenan. stehen muß. Mag dieses bis zu einem ge wissen Puncte mit- dem'allgemeinen Interesse Hand in Hand gehen,, so ist doch weder eine Bürgschaft dafür vorhanden, daß dieß immer- der Fall sein und nicht früher oder später bedenkliche Colliflonen sich Herausstellen werden, noch kann es. dem Staate gleichgültig sein, oh er die Rücksichten, welche bei der Leitung des Eisenbahnwesens auf das gemeine Beste zu nehmen sind, selbst und. unmittelbar zu wahren im Stand? sei oder ob er. sich dabei auf die zufällige Einsicht und die wechselnden Ansichten der gerade ander Spitze der einzelnen Unternehmungen stehenden Privatpersonen verlassen müsse.'. Ferner bleibt zwar dem Staate das Concesflonsbefugniß zu . neuen Eisenbahnanlagen und das Oberaufsichtsrecht über das Eisenbahnwesen überhaupt jeden, Falls Vorbehalten, so wie cs ihm, besonders wenn-er durch Darreichung von Geld mitteln oder durch. Gewährung anderer pekuniärer Vortheile als - Mitunternchmer auftritt, auch sonst - nicht an Misteln fehlen wird, auf die Ausführung undVerwaltung. der Bah nen einen entsprechenden Einfluß zu üben. Allein jenes HW sichtsrecht, dey auf-ihre Selbstständigkeit eifersüchtigen.Eisen- bahn - Verwaltungen gegenüber, mit Erfolg zu handhaben, zwischen einer bevormundenden Einmischung in die innern Angelegenheiten der. Unternehmung und einer, das Gesammt- wohl gefährdenden Passivität die richtige Mitte zu, Halten, endlich unter einer Mehrzahl unabhängig neben einander ste hender Eisenbahngesellschaftcn und ihren, wie vorauszusehen, sich häufig durchkreuzenden Wünschen und Interessen das Gleichgewicht zu bewahren, und Colliflonen zu verhüten, wird für die Staatsverwaltung eine äußerst schwierige, kaum immer mitGlück zulösende Aufgabe bilden. - Liegt endlich das Hauptbedenken gegen, dm Bau. d^r Eisenbahnen auf Staatsrechnung in her Größe der dachst verbundenen finanziellen Opfer und Anstrengungen, sö ist dieß an und für sich zwar zuzugeben.. Inzwischen erheischt schon die gewyhnstche . Vorsicht, daß die Regierungen keine Eisenbahnconcession mehr ert,heilen, werden- ohne dem Staate das Recht zu sichern, mit der Zeit das Eigenthum der Bahn für sich selbst' zu erwerben. Geschieht dieß nun auch nicht in. der gewissen Absicht, von. diesem Rechte zu bestimmter Zeit Gebrauch zü machen, so können doch früher od.er spä ter Umstände so gebieterischer Art. eintretcn, welche dem Staate hierbei nicht einmal die Möglichkeit einer'Wahl übrig lassen. Ist/nun der Fall nicht ,ausgeschlossen, daß sich-diese'Noth- wendigkeit gerade zu einem Zeitpunkte geltend mache, wo die Finanzlage dergleichen Operationen mehr erschwert als erleichtert, so scheint auch hierin ein Grund zu liegen, um nicht vor einem Opfer zurückzuschreckcn, dem der Staat auf die Dauer doch nicht entgehen kann, das sich aber jetzt nach seinem Umfange und seinen Folgen übersehen laßt, während es vielleicht künftig unter viel minder günstigen, furchen Staatscredit bedenklicheren Verhältnissen wird gebracht wer den müssen. . ' Soll nun auch diesen und ähnlichen Betrachtungen, die sich den obigen noch hmzufügen ließen, ihr Werth, nicht , ab-
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