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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Präsident v. G e rs d o r f: Will die Kammer auch die unter: 5 postulirten 2,000 Thlr. -Zuschuß zur allgemeinen Predigerwittwen- und Waisencasse bewilligen? — .Einstim mig Ja. Präsident v. Gersvorf: Will die Kammer endlich die /unter 6 verlangten 1,500 Thlr. — für Candidatenvereine bewilligen? — Einstimmig Ja. Referent v. Crusius: 7) 600Thlr. — Ngr. — Pf. Zuschuß zu den Ablö ¬ sungsrenten für geist liche Getraidezehnten. 43 - 1 - 5 - zu gleichem Zwecke nachpo- stulirt, wegen einiger, erst nach Aufstellung des Budjets zur Kenntniß der Regierung ge- ' langter Ablösungen. 8) 500 ----- Zuschuß zu Verzinsung derRentencapitalenach 4vomHundert. Die Postulats sub 7 und 8 sind zwar neue , jedoch als noth- wendkge Folgen der §. 7 und 8 des Gesetzes vom 14. Juli 1840 zu betrachten und daher unbezweifelt zu bewilligen. (cfr. Deputationsbericht der zweiten Kammer S. 421.) Die §. 7 des nurangezogenen Gesetzes bestimmt, daß die Capital« oder Landrentenbriefe von den bis zum 15. Juli 1840 erfolgten,-oder , soweit dies nach, § 4 noch zulässig, künftig zu Stande kommenden Ablösungm gewisser Naturalleistungen an Geistliche und Schullehrer zur Casse des Cultusministerii einge- zögen und den Berechtigten mit 4 Procent verzinst, die etwa hier aus erwachsenden Zinsverluste aber aus der Staatskasse über tragen werden sollen. Präsident v. G e r s d o r f: Unter 7 sind 600 Thlr. Zuschuß zu den Ablösungsrenten für geistliche Getraidezehnten verlangt, und 43 Thlr. 1 Ngr. 5 Pf. zu gleichem Zwecke nach- postulirt. Bewilligt die Kammer diese beiden Posten? — Ein stimmig Ja. ' Präsident v. Gersdorf: Bewilligt die Kammer ferner die- unter 8 verlangten 500 Thlr. — — Zuschuß zu Verzinsung der Rentencapitale?— Einstimmig Ja. Referent v. Crusius: Hiernach scheint es für-das Interesse der Staatskasse gleich, aber für die Verwaltung eine nicht unerhebliche Vereinfachung zu sein, wenn jene Ablösungscapitalien unmittelbar von ersterer übernommen und von ihr verzinst werden. Dies hat die zweite Kammer bestimmt (111. Abtheil. S. 602), auf Arirathen ihrer zweiten Deputation.zu beschließen: „bei der hohen Staatsregierung im Vereine mit der er sten Kammer darauf anzutragen, daß die Decemablö- sungscapitalien als eine Schuld auf Vie Staatskasse über nommen und dagegen eine vierprocentige Rente gezahlt werde." ? Obwohl die Deputation mit dieser Maßregel im Allgemei nen einverstanden ist, so glaubt sie doch, weil Vie Ausführung obiger gesetzlichen Vorschriften noch nicht als geschlossen betrach tet, mithin die Größe der in dieser Beziehung auf die Staatskasse zu überweisenden Schuld zur Zeit noch nicht beurtheilt, auch ohne Weiteres nicht übersehen werden kann, ob und welche, vielleicht nicht ganz angemessenen Opfer der Staatskasse hierdurch zugezo gen werden — (lt. Deputationsbericht d. zweiten K., S. 421, betrugen diese Capitalien am 3. November 1842 104,500Thlr. , seitdem und bis zum 13. Februar 1843 sind dieselbenauf 110,000 Thlr. angewachsen)— daß es rathsamer sei, diesem Anträge nur unter nachstehender Modifikation beizustim- men, nämlich: „im Vereine mit der zweiten Kammer bei der hohen Staatsregierung zu beantragen, dieselbe wolle in nähere Erwägung ziehen, ob es ohne besondere Wenachtheiligung der Staatskasse ausführbar sei, daß die nach §. 7 des Gesetzes vom 14. Juli 1840 zur Cultusministerialcaffe einzuziehenden Capitalien als eineSchuld aufdieStaats» casse übernommen und dagegen eine vierprocentige Rente gewährt werde, und ob vielleicht damit eine die Empfang nahme der Renten erleichternde Einrichtung verbunden werden könne." Der.letzte, wahrscheinlich den Wünschen sämmtlicher Be- lheiligten entsprechende Zusatz schien zufolge der vom Herrn Cul- tusminister in der zweiten Kammer unter Hinweisung auf eine bei den fchönburgschen Aerarien bestehende Einrichtung gethanm Aeußerung (Landt.-Mitth. S. 1541) nicht unausführbar und zweckmäßig. Präsident v. Gersdorf: Ich darf wohl die geehrte Kam mer fragen: ob sie den etwas veränderten Antrag auf S-776: „im Vereine mit der,zweiten Kammer beider hohen Staatsregie rung zu beantragen, dieselbe wolle in nähere Erwägung ziehen, ob es ohne besondere Benachtheil'gung der Staatskasse ausführ bar sei, daß die nach tz. 7. des Gesetzes vom 14. Juli 1840 zur Cultusministerialcasse einzuziehenden Capitalien, als eineSchuld auf die Staatskasse übernommen und dagegen eine vierprocentige Rente gewährt werde, und ob vielleicht damit eine die Empfang nahme der Renten erleichternde Einrichtung verbunden werden könne", zu dem ihrigen machen und an die hohe Staatsregierung stellen wolle? — Einstimmig Ja. Referent v. Crusius: Die der Deputation mitgetheilten Unterlagen enthalten die officielle Eröffnung: es fei bis jetzt nicht möglich gewesen, durch zusetzen, daß die seit Yem 15. Juli 1840 im Königreiche Sachsen gesetzlich eingetretene Sistirung der Ablösung vorgedachter geist licher Gebührnssse auch auf diejenigen Getraidezinsen Anwendung erlqnge, welche sächsische Geistliche und Schullehrer aus königl. preußischen Ortschaften zu empfangen haben, daher habe das Ministerium auch den in solchen Fällen nach obigem Präklusiv termine vorgekommenen Ablösungen die Genehmigung nicht ver weigern können und für gerecht und billig erachtet, daß auch diese, übrigens sehr geringfügigen Ablösungscapitalien von der CultuS- ministeriatcasse zu vierprocentiger Verzinsung übernommen werden. Die zweite Kammer, hat dies Verfahren auf Anrathen ihrer Deputation genehmigt und die Unterzeichneten empfehlen den Beitritt. Prinz Johann: Ich erlaube mir ein« ergebenste Anfrage an den Herrn Staat-minister. Ich kann mir nicht erklären, was . für Hindernisse sein können, daß diese Zehntenablösungen nicht auch sistirt werden können. Es ist dies ganz klar; die preu ßischen Unterthemen, welche den sächsischen Behörden zu zinsen
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