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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Mittheilunge» üb er die BerH andlungen des Wandtag s. Anhang. Die ELfenbahnangelegenhekt betreffend. 1843 Dresden, den 8. November Fünfte, geheime Sitzung der zweiten Kammer am 3. August 1843. (V ormittag s si tzu ng.)' Inhalt: Verpflichtung des stellverlret. Abg. von Berlepschs Ent schuldigungen und Urlaubserlheilnng. - Fsrt- setzung upd Schluß derBernlhung des Berichts der zweiten Deputation über daS allerhöchste Decret vom 8. Febr. 1843, die Eisenbahnangelegenheit betr. (Besondere Bexa- thüng: Pnnct 6., 7., 8., 9., 10., 11. und 12. Schluß abstimmung-). Die Sitzung beginnt halb zehn Uhr.mit Verlesen des über die gestrige geheime Äbendsitzung -aufgenommenen Protocolls durch Herrn Secretair v. Schröder. Es haben sich 66 Kammermitglieder und Seiten der Negierung der Herr Staats minister von Zeschau und Herr Negkerungscommissar Kohl schütter eingefunden. . Das vorgetragene Protokoll wird'auf Ptäsidialfrage von der Kanüner genehmigt und von den Ab geordneten Eckhardt und von S-chönfels mit vollzogen! ' Präsident 0. Haa se: Ich habe der geehrten Kammer an zuzeigen , daß hex Kammerherr v o n B e rl ep sch als einberufe ner Stellvertreter des Abg. von Oppel erschienen-ist, sich legiti- mirthat und von demHerrn Secretair nunmehr eingeführt wer den wird. , ' Die Einführung erfolgt und es bemerkt der Herr . Präsident v. H aase: Herr von Berlepsch ! Sie sind ein berufen worden, um die Stelle des Abg. von Oppel, welcher von der Kammer beurlaubt ist, hier einzünehmen. Sie werden daher vor allen Dingen den Eid leisten, welchen jedes Mitglied der Kammer nach §. 8L. der Berfassungsurkunde zu leisten hat. Der Herr Secretair wird Ihnen denselben vorlesen. — Nach dem die Eidesleistung erfolgt ist: Präsident v. Haase: Es haben sich die Abgg. Hauswald undOehmichen als unwohl entschuldigt, ebenso derAbg.Sachße für mehrere Tage aus- gleicher Ursache. Endlich hat der Abg. Simon für morgen und übermorgen um Urlaub gebeten, und ich frage die Kammer: ob sie diesen Urlaub bewilligt? — Wird bewilligt. — Anhang 6. ! Präsident 0. Haase: Wir können nun übergehen zu dem femerweiten Mrtrag des Berichts über die Eisenbahnangele- genhstt.. Referent-Abg. G eo rgi (aus Mylau): Wir sind, meine Herrn, gestern bis zu Punct 6. gekommen. Derselbe lautet In der Regierungsvorlage wie folgt: „DieArt und.Weise her Mitwirkung des. Staats bei den-verschiedenen Eisenbahn- ünternehmungen bleibt im Allgemeinen die nämliche, wie die bei der sächsisch-baierischen Eisenbahn in Anwendung gekommene^- unter nachfolgenden näheren Bestimmungen: j s) der Staat betheiligt sich bei jedem Unternehmen bis zum dritten Theile des erforderlichen Anlagekapitals. , b) Er schießt überdieß den Gesellschaften die Summe un verzinslich vor, welche, abzüglich des Gewinns durch Strecken fahrten, zur Verzinsung der Einzahlungen auf die Actien zu 4 Procent während der Bauzeit erforderlich ist, unter der Be dingung, daß der Betrag dieser Vorschüsse nach Vollendung des Baues zum Anlagekapital geschlagen werde und dem Antheile des Staats an letzterem hinzuwachse. I «)'Der Staat leistet auf den Dividendengenuß jedes einzel nen Betriebsjahrs von seinem Antheile 'am Aktienkapitals (s. und b) zu Gunsten der übrigen Theilhaber am Unternehmen insoweit Verzicht, als der gesammte Reinertrag des letztern nicht eine Rente von 4 Procent für die im freien Verkehr befindlichen Actien abwirft. ä) Er garantirt überdieß den Actionairs die Zinsen nach 4 Procent während eines Zeitraums von 5 Jahren nach Eröff nung des Betriebs auf der ganzen Bahnlinie. v) Dagegen stipulirt sich derselbe das Recht, nach 15jähri- gem Bestehen der Bahn die Actien gegen Zahlung des Nenn werths ganz oder zum Theil, letztern Falls durch successive Aus lassung, an sich zu kaufen und dadurch alleiniger Eigenthümer der Bahn zu werden." Die Deputation hat hierzu bemerkt: „Nach den von der Deputation in vorliegendem Bericht niedergelegten Ansichten über die zweckmäßigste Beihülfe des Staates bei Eisenbahnun ternehmungen, nach dem von ihr ausgesprochenen Anerkenntnis daß mit der Höhe der bisherigen Beihülfe nicht allenthalben mehr auszukommen sein werde, ist sie mit den Bestimmungen Hunct.6. a. b. o. und ä. einverstanden. Dagegen glaubt die Deputation die Bestimmung «ad 6. e. nicht in der vorgeschlage- 1
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