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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Präsident v. Haase: Hat Jemand etwas bei diesem Puncte zu bemerken? Die Deputqtson schlägt uns vor, für die hohe StaaMgieMg die Ermächtigungaüszusprechen, zu Beschaffung der nöthigen Mittel für die Eisenbahnen erforder lichen Falles die vorhandenen Staatspapiere in der Hauptstaats kaffe zu Erlangung eines Handdarlehns von einer halben bis einer Million Lhaler zu verwenden. Wollen sie diese Ermäch tigung aussprechen? — Einstimmig Iq, Referent Abg. G.eo rgi (aus Mylau) trägt hierauf aus dem Deputationsgutachten den Zusatz vor: „Hstr- yqchft wird unter der Voraussetzung, daß disponible Kassen- bestände vorhanden sink», welche eine zweckmäßigere augenblick liche Anlage bis zu voraussichtlicher Verwendung nicht finden, so wie ferner, daß die Verhältnisse der Staatsfasse sich so ge stalten, daß es rathsam erscheint, die für die Kammercredit- kaffenschuld ausgesetzten Lilgungsmittel zu Dotirung fernerer Kapitalaufnahmen für Eifenbahnzwecke frei zu bekommen, die hohe Staatsregierung ermächtigt, auf baldige Abwickelung der noch vorhandenen Kammercreditkassenschuld hinzuwirken und deßhalb unter verfassungsmäßiger Mitwirkung des ständischen Ausschusses zu Verwaltung der Staatsschulden die erforderli chen Maßregeln zu treffen." Präsident v. Haase: Wünscht Jemand über diesen Punct zu sprechen? ° Staatsminister vonZeschau: Ich glaube, die geehrte Ständeversammlung wird aus der Vorlage erkennen, wie sehr es in den Wünschen des Ministeriums liegt, den Steuerpflich tigen behufs der Eisenbahnzwecke nicht neue Lasten anzufln- nen. Eben aus diesem Grunde beantragt das Ministerium die -beschleunigte Abzahlung der Kammercreditkassenscheine, um ,für die, zukünftige Zeit 6O,OÜO LHlr. im Budget disponibel -zü haben. Die geehrte Deputation-hatbereits darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn die Regierung jn den Fall kommen sollte, wegen ,der gedachten Vorauszahlung später Gelder zu 3 A qufi zunehmen, dadurch ein Zinsenverlust entstehen könnte, und es ist auf diesen Punct auch schon in einer besondern Beilage der Regierung Bezug genommen worden. Der Zinsenverlust ist aber so unerheblich, und die Verhältnisse von der Art, daß ich .der geehrten Kammer im Voraus die Versicherung gehen kann, daß,er nicht,eintreten wird, denn die Regierung darf nur, um ihn zu beseitigen, die Mittel, welche für die jetzige Finanzpe- riode auf 3 Jahre bewilligt sind, im ersten Fahre zu diesem Zwecke perwenden, so wird im Voraus jedem Verlust begegnet. Ich glauhe daher auch, die geehrte Kammer wird sich von der Zweckmäßigkeit dieser Maßregel überzeugen. Präsident P. Haase: Will die Kammer in der von der Deputation angerathenen Maße die Ermächtigung ausspre chen? Einstimmig Ja. Mereyt ,Abg. Georgi (ausMylau) geht jetzt zudem DeputatwnsZUtachten unter, c. der Decretsbeilage über: „Bei der nächsten StändeversammlWg werden den Ständen, über die während hex Fsnanzperiode für Eisenbahnzwecke verwen ¬ deten Staatsmittel und die von der Regierung auf Grund obiger.Ermächtigungen ausgeführten Operationen die speciel- len.Nachweisungen vorgelegt und wegen der Deckung des Er fordernisses für die nächste Finanzperiode die weitern Anträge gestellt werden." Präsident V.H aase: Die Deputation hat hierbei nichts weiter bemerkt, und ich frage nunmehr: Ob auch noch der zweite Satz v., 'welcher der letzte in der §. 11. des Decretes ist, Ihre Genehmigung erhält? Einstimmig Ja. ReferentAbg. Georgi (ausMylau): DerPunct 12. lautet in der Regierungsvorlage: „Das Ministerium des In nern ist ermächtigt, sowohlinsichselbst,alsbei den von ihmressor- tirenden Behörden diejenigen Einrichtungen zu treffen, welche in Beziehung theils auf die aus der Bearbeitung der Eisenbahn angelegenheiten und aus dem Verhältnisse des Staats zu den verschiedenen Eisenbahngesellschaften entstehende beträchtliche Geschäftsvermehrung überhaupt, theils auf die Handhabung der Staatsaufsicht über das Eisenbahnwesen in technischer und polizeilicher Hinsicht insbesondere, durch das Bedürfniß gebo ten sein werden. Der hierdurch erwachsende Aufwand wird zunächst als ein transitorischer betrachtet und auf den Etat des Ministeriums des Innern vag. 26. K. verrechnet." Nach der ausführlicheren Motivirung der Deputation (s. Nr. 1. des Anhangs, Seite,37 ff.) würde Punct 12. folgen dergestalt zu fassen sein: „Das Ministerium des Innern ist ermächtigt, 1) sowohl in sich selbst, als bei den von ihm ressortiren- den Behörden, diejenigen Einrichtungen zu treffen, welche in Beziehung auf die aus der Bearbeitung-der Eisenbahnangelegenheiten und aus dem Verhältnisse des Staates zu den verschiedenen Eisenbahngesell schaften entstehende Geschäftsvermehrung geboten -sein werden; 2) den hierdurch erwachsenden transitorischen Aufwand aus dem Postulat für den Etat des Ministeriums des Innern Kap. 26. b., vorbehältlich seiner Zeit dar über zu ertheilenden Nachweises, zu bestreiten; 3) die aus polizeilicher und technischer Beaufsichtigung der Eisenbahnen erforderlichen Anordnungen zu treffen; 4) die Cowcessionsbedkngungen für die ,bis zur nächsten Ständeversammlung zu concessionirenden Eisenbahn gesellschaften festzustellen. Es beantragt jedoch die Standeversammlung hierbei: a) daß die bei Concefsionirung der sächsisch-baierischen Eisenbahncompagnie angenommenen Grundsätze in der Hauptsache auch bei neuen Concessiom'rungen fest gehalten werden möchten; b) daß die Bildung < eines angemessenen Reservefonds für außergewöhnliche Zwecke, namentlich Hauptre- . paraturm , aus den Bahnerträgen über vier Procent,
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