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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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lich einer Seifenbahn von Werdau nach Zwickau (fach-' sisch-baierifche Bahn); 3) eine Bahn von Dresden über Pirna nach der böhmi schen Grenze bei Niedergrund (sächsisch-böhmische Bahn); 4) eine Bahn von Dresden über Bautzen und Löbau nach der preußischen Grenze in der Richtung auf Görlitz (sächsisch-schlesische Bahn); ' 5) eine Bahn zur Verbindung des mittleren Erzgebirges von Chemnitz ab mit einer der in das Ausland füh renden Hauptbahnen (erzgebirgische Bahn); 6) eine Bahn zur Verbindung der südlichen Oberlausitz von Zittau ab mit der sächsisch-schlesischen Wahn (Flügelbahn von Löbau nach Zittau). Im Berichte heißt es: Die hohe Staatsregierung bezeichnet hier die Eisenbah nen, bei welchen der Staat sich betheiligen soll, es sind theils -Bahnen zur Verbindung mit dem Auslande (die snb 1. 2. 3. 4. genannten), theils Binnenbahnen (die snb 5. 6.), und man findet mit Ausschluß der Unter 1. und 6, genannten- diejenigen wieder, welche am vorigen Landtage bevorwortct worden sind. Die Nothwendigkeit derselben dürfte schon hieraus zur Genüge sich ergeben. Gewiß wird es aber im Allgemeinen für sehr zweckmä ßig erkannt werden, wenn die Staatsregierung sofort einen Plan, welcher auf eine gewisse Zeitdauer innenzuhalten ist, festgesetzt zu sehen wünscht; denn nur auf diese Weise wird es möglich, die finanziellen Opfer, welche die Betheiligung erfordert, mit thunlichster Sicherheit bemessen und die Notlü gen Geldmittel ohne Uebereilung anschaffen zu können, und dann kann man auch Ansprüchen auf neue Bahnen, die im Laufe der Zeit nicht ausbleiben werden, bestimmter begegnen, da nur die im Plane begriffenen Eisenbahnen auf Beteili gung des Staates zur Zeit hoffen dürfen. Was diese einzelnen Bahnen selbst anlangt, so soll 1. Die leipzig-dürrenberger Bahn oder — wie sie in der Vorlage (s. Nr. 1. des Anhangs, S-1) benannt wird — die West bahn für den Fall, daß die pro- jectirte thüringische Eisenbahn von Halle über Naumburg, Wei mar nach Kassel, Frankfurt a. M. rc. zu Stande kommt, eine directe Verbindung dieser Bahn mit Leipzig Herstellen und würde sich in der Gegend von Dürrenberg an die thüringische Bahn anschließen. Welche große Wichtigkeit bei dem starken Per sonen- und Waarenverkehr aus dortiger Richtung diese Ver bindungsbahn haben würde, ist im jenseitigen Bericht (s. Nr. 1. des Anhangs, S. 15 flg.) naher dargelegt, und es kann nicht -zweifelhaft sein, daß deren Herstellung zur Vervollständigung des Eisenbahnsyftems für Sachsen nothwendig gehört. Die hohe Staatsregierung glaubt, daß die Eisenbahn verbindung mit Dürrenberg schon als Binneiibahn große Wortheile darbieten dürfte. Ob sie als solche zu bauen sei, -wird jedoch spaterer Vereinbarung vorzubehalten sein; zur Zeit wird sie, wie die Deputationen glauben, unter denjeni gen Bahnen, welche Sachsen den Verkehr nach Außen sichern, aufzunehmen sein, die hohe Staatsregierung aber die Ab schließung eines Vertrags hinsichtlich ihrer mit dem Nach barstaate seiner Zeit im Auge behalten. - Anhang?. Referent Bürgermstr. Schill: Ich erlaube mir hier noch einige Nachweisung zu geben, über den Lract dieser Bahn und den ungefähren Kostenaufwand. Sie ist mir durch die Güte des Herrn v. Crusius zugekommen. Der Aufwand be trägt circa 608,000 Lhlr. und die Bahnlänge 2,900 preußische Postmeklen; es ist ein Gleis vom Bahnhof bei Dürrenberg bis zur Saale (168 Ruthen lang) und eins bis zur Saline (37^- Ruthen lang) mit berechnet. Die Fragstellung würde wohl später folgen, wenn wir zum Schluß dieses ganzen ersten Punctes kommen, und ich könnte weiter gehen. 2. Eine Bahn von Leipzig über Altenburg, Werdau und Plauen nach der bäurischen Grenze bei. Hof, ein schließlich einer Seitenbahn von Werdau nach Zwickau, die sächsisch-bäurische oder Südwestbahn. Sie bildet den Gegenstand des Vertrags mit Baiern, ist hierdurch völlig gesichert und im Bau begriffen. Hinsichtlich ihrer ist aus dem I. Abschnitt der Decrets- vorlage Folgendes zu bemerken: In Folge der in der stän dischen Schrift vom 20. Juni 1840 gestellten, in die De- cretsbeilage aufgenommenen Anträge ist von der hohen Staatsregierung in Verbindung mit der herzoglich sächstsch- altenburgischen Regierung mit der Krone Baiern ein Ver trag über Herstellung dieser Bahn — von Nürnberg nach Leipzig führend — abgeschlossen worden, worin man den Zug der Bahn und die Zeit, innerhalb welcher der Bau zu vollenden ist (1847), bestimmt hat. Nach Erlassung der in der Decretsbeilage ersichtlichen Erklärung der königl. sächsischen und herzoglich sächsisch-al- tcnburgischen Regierungen über die Bedingungen ihrer Mit wirkung bei dem sächsisch-bäurischen Eisenbahnunternehmen hat sich ein Actienverein, welcher diesen Bau vollführt, ge bildet und diesem sind die in der Beilage unter V. des jen seitigen Berichts ersichtlichen Concessionsbedingungen zuge standen worden. In den Bedingungen, unter welchen die Mitwirkung des Staats erfolgt, haben die ständischen Anträge thunlichste Berücksichtigung gefunden, und wenn man darin davon ab gegangen ist, daß ein unentgeldlicher Rückfall der Bahn an den Staat nicht ausbedungen, sondern nach §§ 4. 6. die käufliche Erwerbung nur sich Vorbehalten worden, so erscheint diese Modalität durch das, was in der Decretsbeilage ge sagt, vollständig gerechtfertigt. Kaum würde es möglich geworden sein, unter dieser Bedingung eine Aktiengesellschaft zu Stande zu bringen, und jedenfalls würde das ganze Un ternehmen gefährdet gewesen sein oder man hätte andere Vor- thcile zugestehen müssen, welche für den Staat noch lästiger gewesen wären. Wäre demnächst zwar zu wünschen gewesen, daß der ständische Antrag, wonach die Eisenbahnen mehr das Innere des Landes durchschneiden sollten, eine größere Beachtung hätte finden mögen, so muß man doch in den-eigenthümli- chen Schwierigkeiten, welche bei dem Beginn der Verhand lungen dem Abschluß eines Vertrags entgegentraten und die bei der Gefahr der Umgehung und des Ausschlusses von der Eisenbahnverbindung zur Nachgiebigkeit aufforderten, das Verfahren der Staatsregierung vollkommen gerechtfertigt und mit Dank erkennen, daß es Ihr gelungen, jene Schwierig keiten zu überwinden und den Anschluß an Baiern zu er möglichen. 1*
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