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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Deputation für diese Zweigbahn eine Mitwirkung des Staa tes widerrathen und der Unterzeichnete diesem Gutachten bei pflichtet, so kann diese hier außer Betracht bleiben. Derselbe ist nur in Ansehung einer Zweigbahn von Chemnitz nach Riesa anderer Ansicht, als die berichterstatten den Deputationen, und erlaubt sich daher, nur in dieser Be ziehung die seinige mit folgenden Gründen zu entwickeln. So nothwendig und gerecht es auch ist, daß man so viel als möglich allen Kheilen des Inlandes die Möglichkeit verschaffe, von den das Land durchschneidenden Hauptbahnen Vortheil ziehen zu können, und so beachtenswerth auch die Rücksichten sind, welche man in dieser Beziehung gerade dem Erzgebirge schuldig ist/ so ist doch, wenn hierbei die Staatskassen selbst Opfer bringen sollen, ein gro ßer Unterschied zu machen zwischen Eisenbahnen, welche das ganze Land und die Mittelpunkte seines Handels und seiner Gewerbe mit dem Auslande verbinden, und zwischen solchen, welche nur einzelnen Städten und Gegenden zum Vortheil gereichen. Daß man Alles aufbieten müsse, kein Opfer scheuen dürfe, um die ersteren für das Land zu gewinnen, und sie in der möglichst kurzen Zeit herzustellen, weil sie über den Besitz des Handels, über den Antheil am Welthandel entscheiden, ist zu sehr anerkannt, als daß es hierüber vieler Worte bedürfte. Anders aber, und zwar wesentlich anders, verhält es sich mit den Eisenbahnen für den Binnenverkehr, wie auch die Beilage zum Decrete (s. Nr. 1. des Anhangs, Seite 2) im Allgemeinen anerkennt. In Ansehung ihrer bedarf es nicht eines so raschen Entschlusses, wie er ost nöthig ist, um die andern für Has Land zu erlangen und zu gewinnen, nicht so großer Eile in der Ausführung, nicht eines so schnellen Erfassens günstiger Umstände, wie bei den andern. Sie be dürfen in der Regel keiner Unterstützung aus Staatskas sen, ja es wäre in den meisten Fällen eine nicht zu rechtfer tigende Begünstigung einzelner Landestheile auf Kosten an derer, wenn man für sie ans Staatskassen Opfer bringen wollte. Man hat in Ansehung ihrer, Zeit, die besten Tratte, die vortheilhaftesten Verbindungen auszufuchen, Erwägung und Beschluß hängen hier nur allein von Regierung, Stän den und Betheiligten desselben Landes ab, es gilt hier nicht einer andern Stadt und Gegend zuvorzukvmmen, ihr den Rang abzulaufen, ja die Regierung und Stände dürfen ein solches Streben sogar nicht einmal zugeben. Von sehr gro ßem Einfluß auf derartige Beschlüsse wird allemal die Wir kung sein, welche die ins Ausland führenden Hauptbahnen hervorbringen, man wird erst beobachten und abwarten müs sen, welche Richtung Handel und Verkehr durch sie gewinnt, sie müssen also erst beendigt, und einige Zeit in Thätigkeit gewesen sein, ehe man über diese Erfolge sicher urtheilen kann. In diesem Betracht wird man einer Bahn von Zittau nach Löbau weit weniger, als mancher andern den Namen einer bloßen Binnenbahn beilegen können, da sie der schlesi schen Hauptbahn den wichtigen Verkehr des Auslandes von einer andern Seite her zuführt und dadurch der genannten Hauptbahn und dem ganzen Jnlande vielleicht sehr zu Stat ten kommen würde. Nicht zu leugnen ist es, und der Unterzeichnete verkennt es nicht, eben so wie frühere Ständeversammlungen es aner kannt haben, daß mehrere Theile des Erzgebirges, daß na mentlich Chemnitz und andere Fabrikstädte als die Mittel puncte der sächsischen Gewerbsthätigkeit zu betrachten sind, daß diese Puncte ebenso wie , das ganze Land in einer sehr zu beachtenden Verbindung mit dem Auslands stehen, und daß Anhang 7. daher dem ganzen Lande an der Erhaltung und Beförderung ihres Flores gelegen sein muß. Deßwegen haben auch schon die Stände von 1837 (Schrift vom 12. Juli 1837) und die Stände von 1840 (Schrift vom 20. Juni 1840) eine Verbindung des Erzgebirges und namentlich der Städte Zwickau und Chemnitz mit der leipzig-Hofer Eisenbahn bean tragt, und deßhalb scheint gerade in Ansehung des gewerb- treibenden Erzgebirges eine Ausnahme von den in Ansehung der Binnenbahnen im Allgemeinen zu befolgenden Grund sätzen wohl gewissermaßen gerechtfertigt. Gewiß aber ist es, daß, wenn in den wiederholten ständischen Anträgen ein An- erkenntniß liegt, welches nicht zurückgenommen werden wird, und wenn die Stände für das Erzgebirge eine Mitwir kung aus Staatskassen gewünscht haben, man, um diesen Wunsch zu erfüllen, entweder den wohlfeilsten und kürzesten, oder aber jedenfalls denjenigen Weg zu wählen habe, welcher nicht blos der.StadtChemnitz allein, sondern auch andern Theilen des Erzgekürgs die meisten Vortheile, und einen gleichen Antheil an dem Nutzen der Eisenbahnen zuwendet, durch wel chen also der Zweck der Stände in der vollständigsten Maße erreicht werden kann. Ebenso gewiß ist es, daß in den frü heren Anträgen der Stände, welche übrigens nicht eine Ver bindung zwischen Chemnitz und Riesa, sondern eine Verbin dung zwischen dem Gebirge und der baierischen Eisenbahn zum Zwecke hatten, eine Zeit nicht bestimmt war, bis zu welcher man jene Verbindung hergestellt zu sehen wünschte, daß man daher auch in Hinsicht auf die Zeit noch nicht fest gebunden ist und die gegebene Freiheit benutzen kann, um eine Wahl zu treffen, welche für diejenigen Landestheile, welchen man Rücksichten schuldig zu sein glaubt, wahrhaft befriedigend ist. Ein zu schnell gefaßter, zu bald ausgeführ ter Entschluß könnte leicht später sehr bereut werden; wie oft hat man diese unerfreuliche Erfahrung bei verlegten Straßen- tracten machen müssen, und wieviel einflußreicher ist die Wahl eines Eisenbahntractesl Ist es rathsam, daß Regierung und Stände sich schon jetzt festbinden, wo sie noch alle Zeit zur ruhigen und gründlichen Erwägung haben? ist es rathsam, daß sie einen Beschluß fassen, welcher von einer künftigen Ständeversammlung wieder zurückgenommen werden, oder, falls es dazu zu spät wäre, mit allem Rechte getadelt werden könnte, zumal da, wie gesagt wird, eine Prüfung der, von der chemnitzer Gesellschaft für die chemnitz-riesaer Bahn unternommenen Vorarbeiten Seiten der Regierung noch nicht stattgefunden hat? In Ansehung der Stadt Zwi ckau werden die Wünsche der Stände in der nächsten Zeit erfüllt, mehrere größere und kleinere Städte des Erzgebir ges und Voigtlandes werden von der Hofer Eisenbahn ent weder unmittelbar berührt, oder wenigstens durch ihre Nähe begünstigt, auch Chemnitz und manche andere in seiner Nähe liegende gewerbreiche Städte werden von den Wohlthaten einer Eisenbahnverbindung nicht ausgeschlossen bleiben, sollte auch eine Eisenbahn nach Riesa nicht zu Stande kommen, sollte über diese von der dermaligen Ständeversammlung auch noch kein Beschluß gefaßt werden. Müßte auch Chemnitz der so sehr gewünschten Eisen bahn nach Riesa entbehren, und würde es (wie es die Stände früher beantragten) mit der baierischen Eisenbahn in Verbin dung gesetzt, so dürfte es durch den ihm eröffneten freien Ver kehr mit Leipzig, Nürnberg, Braunschweig, Magdeburg, Frankfurt am Main, mit der Nord- und Ostsee wohl voll ständig befriediget sein. Sollte der, (s- Nr. 1. des Anhangs, Seite 5) geltend gemachte Umweg von 18^ Meile nach Triest über Leipzig, Riesa und Dresden bei einer so gro-
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