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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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sichern, der weitem Erwägung und Vereinbarung zwischen Ne gierung und Standen Vorbehalten." Im B e r i ch t heißt es zu Punct 8. und 9.: Wahrend Punct 6. die als Norm geltenden Grundsätze enthalt, welche hinsichtlich der den Aktiengesellschaften zu er- theilenden Begünstigungen und zu machenden Zugeständnisse zu beobachten sind, enthalten die vorliegenden beiden Puncte Anträge auf erweiterte Ermächtigung für den Fall, daß mit der Regel nicht auszukommen wäre. — Daß eine solche Ermächtigung nicht entbehrt und versagt werden kann, nach dem man die Ausführung mehrerer Eisenbahnen vertragsmä ßig übernommen und beschlossen hat, den Bau Privatunter nehmern zu überlassens ist schon weiter oben angedeutet worden. Die Deputationen empfehlen nach dem Vorgänge der zwei ten Kammer die Zusammenfassung der beiden Puncte in einen. Präsident von G ersdorf: Nimmt auch die erste Kam mer diese beiden unter 8. und 9. zusammengefaßten §§., sowie die zweite Kammer es gethan hat, an? Einstimmig: Ja. Referent Bürgermstr. Schill: Punct 10. der Regie- rungsvorlagelautet: „Die Punct 1. genannten Eisenbahnen sollen, sobald es die Umstände bei jeder einzelnen gestatten oder erheischen, in An griff genommen und, wo irgend thunlich, innerhalb eines Zeit raumes von zehn Jahren von jetzt an vollendet werden. Die Bestimmung der Reihefolge der Bauführungen und die Vertheilung der verschiedenen Wahnen und Bahnstrecken auf die einzelnen Baujahre wird von dem Gesichtspunkte aus erfol gen, daß zwar auf die Sicherstellung der Verbindungen mit dem Auslande zunächst Bedacht zu nehmen sei, daß jedoch auch der Bau der inneren Verbindungsbahnen mit dem der Hauptbah nen, auf welche jene insluiren sollen, möglichst gleichmäßig fort zuschreiten habe. Anlangend insbesondere die sächsisch - schlesische Bahnlinie, so kann der Bau derselben, selbst ohne eine verbindliche Zusage Seiten der preußischen Regierung wegen Weiterführung der Bahn, schon dann begonnen werden, wenn der Bahnbau zwi schen Breslau und Bunzlau kräftig in Angriff genonimen wor den ist und dessen Fortsetzung von letzterem Orte aus nach Gör litz nach den Umständen gesichert erscheint." ImBerichte heißt es zu Punct 10.: Ueber die Zeitfolge, in welcher' die Eisenbahnunterneh mungen ausgeführt werden sollen, hat sich die Decretsbeilage (s. Nr. 1. des Anhangs, S. 10) dahin ausgesprochen, daß man im Allgemeinen einen Zeitraum von 10 Jahren dafür bestimmen möge, so daß im Jahre 1852 die Vollführung der sub 1. be nannten Bahnen beendigt sein würde, jedoch unter der Voraus setzung, einmal, daß der ruhige Fortgang des Werks nicht durch politische Ereignisse gestört werde, sodann daß sich der Staat bei der Ausführung wirklich nicht in anderer und un mittelbarerer Weise zu betheiligen brauche, als oben ange nommen worden. — ' ES werden jedenfalls zunächst die vertragsmäßig zu bauenden Bahnen in Angriff zu nehmen und auszuführen fern und sonach wird, wie schon oben bemerkt, 1) die sächsisch-baierische Bahn (welche schon theil- weise eröffnet ist) bis 1847, 2) die sächsisch-böhmische bis 1850, 3) die sächsisch-schlesische Bahn bis 1847 zu vollenden sein. Es drangen sich in diesen wenigen Jahren drei so kost spielige Bauten zusammen, daß der Angriff der chemnitz- riesaer Binnenbahn jedenfalls zurückstehen muß. So gern man auch den Wünschen der betheiligten Gegend Gehör schenkte und den Bau ebenfalls baldigst in Angriff genom men sähe, so müssen doch finanzielle Rücksichten davon zu rückhalten; jedoch läßt sich hoffen, daß schon die nächste Ständeversammlung in den Stand gesetzt werden wird, über Beschaffung der bezüglichen Mittel mit der hohen Staats regierung sich zu vereinbaren, wovon dann auch die Zeit des Angriffs des Baues und dessen Vollendung abhängen wird. Die zweite Deputation der zweiten Kammer hat die selbe Ansicht aufgestellt und ihrer Kammer den Punct 10. in folgender Fassung: Die Punct 1. genannten Eisenbahnen sollen, so bald es die Umstände bei jeder einzelnen gestatten oder erheischen, in Angriff genommen und, wo ir gend thunlich, bis zu Ende des Jahres 1852 vol lendet werden. Die Bestimmung der Reihefolge der Bauführung und die Vertheilung der verschie denen Bahnen und Bahnstrecken auf die einzelnen Baujahre, wird von dem Gesichtspunkt aus erfol gen , daß auf Erfüllung der mit den Nachbarstaa ten rücksichtlich gewisser Bahnlinien abgeschlossenen Verträge zunächst Bedacht zu nehmen sei und der Bau der innern Verbindungsbahnen erst nach Be willigung der dazu erforderlichen Mittel durch die künftigen Standeversammlungen, so wie nach voll ständiger Sicherung der Ausführung der Bahnen nach dem Auslande zu erfolgen solle, empfohlen, sie ist angenommen worden, und die Deputatio nen empfehlen den Beitritt mit der einzigen Modification, daß, wenn bei Punct 1. das Majoritätsgutachten «hinsichtlich der löbau-zittauer Bahn Annahme gefunden hat, statt der Worte: „der innern Verbindungsbahnen" gesetzt werde: „innere Verbindungsbahn". Präsident von Gersdorf: Wenn nichts bemerkt wird, kann ich wohl fragen: ob die Kammer nach dem Beirathe ihrer Deputation unter Veränderung der Worte: „der innern Ver bindungsbahnen" in: „innere Verbin dungsbahn" den Satz, der anfängt mit: „Die Punct" und mit den Worten schließt: „erfolgen solle", an nimmt? — Einstimmig: Ja. Referent Bürgermstr. Schill: Punct 11. der Regie rungsvorlage lautet: „Die in Folge der Bestimmungen unter 5., 6. und 8. ür Eisenbahnzwecke erforderlichen Staatsmittel werden in fol gender Weise beschafft: a) Rücksichtlich des Bedarfs für die sächsisch - baierische Eisenbahn ist auf das allerhöchste Dekret vom 21. Novem ber 1842, die Kasscnbestände betreffend, Bezug zu nehmen, und alles dasjenige, was von den darin gedachten Ueber-
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