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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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schüssen nach Abzug der für andere Zwecke beantragten Be willigungen verbleibt, mit Rücksicht auf die vorher erwähnte Ueberschreitung der Kostenanschläge, für die benannte Bahn zu überweisen. b) Die aus der Staatskasse zu den übrigen Bahnen zu leistenden Zuschüsse sind in runder Summe zu 5^ Mil lionen Thaler anzuschlagen. Das dießfallsige Bedürfniß ver- theilt sich, da das Jahr 1843 außer Rechnung zu bleiben haben wird, auf 9Jahre, sodaß jährlich eine Summe von circa 600,000 Thlr. erforderlich ist. Zu dem Ende ermächtigen die Stände die Regierung, zunächst mit Rück sicht auf die laufende Finanzperiode aa) die etwa im Laufe derselben entstehenden Verwal tungsüberschüsse, die aber muthmaßlich nur gering sein werden, zu den Eisenbahnen zu verwenden; bd) annoch eine halbe Million Thaler Kaffenbillets — außer den bereits bestimmten 3 Millionen — aus zugeben, wenn die Regierung es, nach dem Stande der politischen, Verkehrs- und sonstigen Verhältnisse für angemessen und unbedenklich erachten sollte; oder cc) ein Handdarlehn von bis eine Million Thaler auf kurze Zeit, unter möglichst billigen Bedingungen, auf zunehmen; nicht minder wird es ää) rathsam sein, der Negierung zu überlassen, auf bal dige Abwickelung der noch vorhandenen Kammercre- ditkassenschuld — jetzt noch etwa 450,000 Thlr. — hinzuwi'rken und deßhalb die geeigneten Mittel zu er greifen, damit die dazu im Lustjet stehenden, circa 60,000 Thlr. jährlich betragenden Zins - und Tilgungsmittel bis zum Eintritt der nächsten Finanz periode verfügbar gemacht werden. Darüber, wie dieser Vorschlag ohne Verletzung der Rechte der Staatsgläubiger ins Werk zu setzen sei, bleiben die geeigneten Anträge vorbehalten, falls daraus überhaupt näher eingegangen werden sollte. c) Bei der nächsten Standeversammlung werden den Stän den über die während der Finanzperiode für Eisenbahn zwecke verwendeten Staatsmittel und die von der Regierung auf Grund obiger Ermächtigungen ausgeführten Operationen die speciellen Nachweisungen vorgelegt und wegen der Deckung des Erfordernisses für die nächste Finanzperiode die weitern Anträge gestellt werden." Im B e r i ch t e ist hierzu bemerkt: Der wichtigste Punct in finanzieller Beziehung ist der vorliegende. Er handelt über Beschaffung der Mittel zu Ausführung des Unternehmens, und es wird hier der pas sendste Ort sein, über den Kostenbedarf Seiten der Staats kasse eine Berechnung vorzulegen. Es wird zur Zeit nur auf die Verbindungsbahnen nach dem Auslande Rücksicht genommen werden, da hinsichtlich der Binnenbahn späterer Beschluß Vorbehalten worden ist, jedoch hinsichtlich der erstem mit Ausschluß dessen, was die leipzig-dürrenberger Bahn er fordern dürfte, da hierüber em Voranschlag noch nicht vor ¬ liegt und ein Vertrag noch nicht abgeschlossen ist, der volle Bedarf zu dessen Deckung berücksichtigt werden müssen, weil er nicht auf einzelne Finanzperioden gleichmäßig zu verthei- len ist und die Sicherheit erfordert, in Zeiten die nöthigen Mittel in Bereitschaft zu halten.' Die sächsisch-baierische Bahn ist veranschlagt mit 8,000,000 Thlr. — —, hiervon ab 600,000 muthmaßlicher Zinsenbedarf. 7,400,000 Thlr. Hiervon Antheil der beiden be- theiligten Regierungen nach x- 1,850,000 Thlr. , hierzu 600,000 obigen Zinsvorschuß, 2,450,000 Thlr. welche sich mit 1,960,000Thlr. für Sachsen »ach Z- 490,000 für Alten ¬ burg nach H-. repartiren. Die sächsisch-böhmische Eisenbahn ist veranschlagt mit 2,700,000 Thlr. Hiervon H. 900,000 - — — für den Staat, hierzu 250,000 circa Zinsvorschuß auf 6 Baujahre, 1,150,000 Thlr. Die sächsisch-schlesische Bahn ist mit 6,000,000 , veranschlagt, hiervon Antheil des Staats 2,000,000 - nach ß-, hierzu 400,000 Zinsvorschüsse, auf vier Jahre, 2,400,000 Thlr. Wiederholung: 1,960,000 Thlr- für die sächsisch-baierische Eisenbahn ¬ unternehmung, 1,150,000 für die sächsisch-böhmische Eisenbahn ¬ unternehmung, 2,400,000 für die sächsisch-schlesische Eisenbahn ¬ unternehmung, 5,510,000 Thlr. Die hohe Staatsregierung beansprucht nun a. die Kassenüberschüsse auf die Finanzperkoden 18ZA 18tztz nach der Berechnung (s- Nr-1. des Anhangs, S. 29) des jenseitigen Berichts annoch 1,933,229 Thlr. 18 ngr. 4 pf. oder in runder Summe 2,000,000 Thlr. betragend. Die. jenseitige Kammer hat solche zu diesem Behufe be willigt, und die Deputationen empfehlen ein Gleiches zu thun, sie beziehen sich hierbei auf das, was im jenseitigen Bericht (s. Nr. 1. des Anhangs, S. 33.) deßhalb gesagt worden ist. Referent Bürgermstr. Schill: Ich will bei jedem einzel nen Puncte inne halten, insofern etwa eine Bemerkung dazu zu machen wäre. b. die etwa im Laufe der jetzigen Finanzperiode ent stehenden Verwaltungsüberschüffe, welche jedoch nicht bedeutend sein würden.
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