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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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ner aus Billigkeitsgründm m jeder Beziehung zu empfehlen gesucht. Allein,, meine Herren, ich erinnere Sie daran, oder vielmehr ich frage Sie, ob irgend eine protestantische Ge meinde aus Rechtsgründen die Unterstützung des Staa tes zum Kirchenbau vielleicht nach einem schweren Brand unglück in Anspruch genommen hat, öder, wenn eine von der Kammer eine Verwilligung erhallen hat, wie Mark neukirchen und Elsterberg, ob zehn Thaler auf den Kopf kom men würden, wie dies der Fall wäre, wenn man 10,000 Tha- ler auf die leipziger Gemeindevon 1000 Seelen vertheilen wollte? Wollte dennoch das hohe Ministerium eine solche Verwilligung durchsetzen, so würde daraus für alle protestantische Gemeinden folgen, daß sie bei Brandunglücksfällen 10 Tylr. auf den Kopf zu fordern Hatten. Endlich hat mein geehrter Nachbar sich auf das kanonische Recht berufen, und namentlich aus dem covcilio LdÄlesZouonsi, der sechsten Novelle Justinians und anderen Con- cilien Folgerungen für das Postulat herzuleiten gesucht. . Fürs Erste aber muß ich darauf aufmerksam machen, daß ich dieses Anerkenntm'ß bestens acceptt're, aber daraus etwas ganz Anderes folgere, als hieraus gefolgert wird; denn ich folgere daraus, daß keine katholische Kirche errichtet werden darf, welche nicht vorher dem hohen Eultusministeriö einen ausreichenden Fonds zu ihrer Dotation und Sustentation nachgewiesen hat. Es ist dies, wie ich wohl weiß und hier von Neuem bestätigt sehe, ein unbestriite-. ner Satz des katholischen Kirchenrechts. Ich gehe aber noch wei ter. Eine Berufung auf das kanonische Recht finde ich in Sach sen durchaus unverläfsig; denn im Posener Frieden nicht nur, son dern mit denselben Worten auch kn der deutschen Bundesacte Art. 16. ist zwar den katholischen Mitbürgern Gleichheit der bür gerlichen und politischen Rechte verwilligt, aber der katholischen Kirche und ihrer Hierarchie durchaus nicht. Vielmehr weiß man, daß auf dem' wiener- Congreß, als die Bundesacte verabredet wurde, Vorschläge gethan worden sind, auch das gegenseitige Werhältniß der verschiedenen Kirchen in Deutschland zu normiren. Diese Vorschläge sind noch in den Geschichtswerken üher dieEnt- stehung jener Acte zu lesen. Man ist aber darauf nicht einge- gangen, sondern hat sich über die erster» vereinigt. Sachsen hat das kanonische Recht stets nur subsidiarisch gebraucht, und selbst wenn man sich auf das Zllidentinum beriefe, welches bekanntlich mit Verfluchung und Verdammung aller anderen christlichen Kir chen schließt, so würde ich dies nicht anerkennen. Es hat in Sachsen heute noch keine Publikation, noch keine Anerkennung des Lndentl'nl stattgefunden, und so lange Sachsen ist, was es ist, wird es auch keine Anerkennung finden. Dem Vorschlag des Herrn Viceprasidenten würde ich gern beistimmen, wenn'ein Rechtsgrund für das Postulat nrchzuweisen wäre; allein seitdem ich die Lheiner'sche Schrift gelesen und daraus die, Ueberzeugung ' gewonnen habe, daß, wasman dort für das Palladium der katho lischen Kirche in Sachsen ansieht, nicht einmal für eine Urkunde gelten kann, so weiß ich keinen andern Weg, als den Rechtsweg. Die Entscheidung der Gerichte wird auch für mich die Entschei dung geben; ich werde verwilligen, wenn ich muß. Jetzt werde ich nothwendig jede andere Art, die Sache zu entwickeln, zmück- weisen müssen, und nur der Deputation beistimmen. Bürgermeister Schjll: Der Herr Bürgermeister Hübler hat bereits die Deputation in Bezug auf das, was sie gesagt hat, in Schutz genommen. Hatte es sich lediglich um Billig- keitsgründe gehandelt, so würde die Deputation keinen Anstand genommen haben, ihr Gutachten für die Beachtung dieser Bil- lichkeitsgründe auszusprechen, und ich gebe zu, daß nach dem, was gesagt worden ist, mir dieselben sehr bcachtungswerth er scheinen; allein wenn Sie die Unterlagen zu dieser Position an sehen, so werden Sie daraus erkennen, haß eigentlich diese 300 Lhlr. nicht einmal als ein festes Averstonalquantum anzusehen sind, sondern daß man sie nur einstweilen hingestellt hat, daß die Position sich mehren kann und sich mehren wird, und daß man die Sache hauptsächlich auf den Rechtspunkt gestützt hat. Diesen Rechtspunkt konnte die Deputation nicht beurtheilen. , Es fehlten die Unterlagen. Die Deputation hat also die Sache behandelt, wie andere, und gesagt, sie möge auf dem Rechts wege ausgesührt werden. Wenn man Billigkeitsrücksichten ob walten laßt, so werde ich nicht dagegen sprechen, und würde nur, wenn man, wie ich vermuthm muß, gegen die Deputa tion stimmt, bitten müssen, den Antrag des Herrn Vicepräsi-. ,denken festzuhalten. Er scheint mir der einzige zu sein, welcher die BMgkeitsrücksi'cht obenaNstellt. Was der Antrag des Herrn w. Heynitz soll, darüber bin ich mit mir nicht einig. Mir scheint der erste Theil des Antrages, welcher nur in Betracht kommen kann, weil der zweite Lheil nicht nothwendig ist, da sein Zweck durch Abwerfung des Deputationsgutachtens erreicht wird, nicht einmal nothwendig; denn die Staacsregierung kann, wenn sie von der Rechtmäßigkeit der Forderung überzeugt ist, Verhand lungen anknüpfen und der nächsten Ständeversammlung eine Vorlage machen. Es bedarf aber dann keiner Bewilligung; denn zur Zelt ist ein Aufwand nicht nöthr'g. Dbfchon ich bei dem Deputationsgutachten festhalle, so wollte ich nur diesen Gesichtspunkt herausgehoben haben, daß, wenn einer der ver schiedenen Anträge Anklang findet , derjenige, welchen der Herr Vicepräsident gestellt hat, am meisten den Beifall der Kammer erhallen möge» Uebrigens geben die verschiedenen Anträge zu erkennen, daß die Ansicht der Deputation allerdings Berücksich tigung verdient. Decan Kutfchank: Einige Worte zur Erwiederung auf die Rede meines geehrten Herrn Nachbars, und zwar zuerst dar auf, daß ich ist meinen Worten auf die kanonischen Gesetze Be zug genommen habe. Es ist dies doch sonst auch geschehen, wie es mir aus meiner kurzen Kammerpraxis bekannt ist. Dann habe ich auch gesagt, es sei die moralische Verpflichtung des Stifters einer Kirche, für deren Bestand zu sorgen. Was nun' den Punkt betrifft, es könne aus der Errichtung einer neuen Kirche die Errichtung von mehren neuen Kirchen ohne Bewilli gung des Staates gefolgert werden, so ist mir das nicht einge fallen. Davon habe ich keine Notiz. In der Provinz wenig stens, wo ich Vorstand der Kirche bin, kann es nie vorkommen,
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