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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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rhigen Umlagen vor dem bestimmten Lüge, wo er seiner Ge schäfte wegen nach Pegau kommen würde, bekommen habe — trug Krügern den Eid hierüber an und hat, da Krüger ihm diesen Eid sofort zurückgab, ihn geleistet. Wie schuldlos sich Fuhrmann hierbei fühlt, dürste noch aus andern Umständen hervorgetzen. Nachdem er den Eid' geleistet hatte, schrieb Krüger's Bevollmäch tigter mehrmals an ihn, um ihn zu Bezahlung der abgebroche nen Post zu veranlassen; zuletzt mit der Drohung: er werde ihn sonst wegen Meineides denunciiren, — er habe sichere Beweise in den Händen, daß er einen Meineid geleistet habe, er möge sich wohl überlegen, was für ihn auf dem Spiele stehe, welche Unan nehmlichkeiten für ihn entstehen werden,-wogegen er ihm im Fall der Zahlung die größte Verschwiegenheit zusicherte. Was that Fuhrmann? Was jeder Ehrenmann in solchen Fallen thun wird, der sich schuldlos fühlt — er reichte diesen Brief mit einer Eingabe an das Appellationsgericht ein, und bat um Untersu chung. Die Untersuchung ist geführt und der Bevollmächtigte wegen Nöthigung im ersten Erkmntniß zu 6 Wochen und im zweiten zu 3 Wochen Gefängniß verurtheilt worden. . Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand über de» Gegen stand spricht, glaube ich die Frage stellen zu dürfen,-die allein da hin gehen würde, ob die Kammer nach dem Beirath der Depu tation den Beschwerdeführer zurückweisen, die Beschwerde selbst aber an die zweite Kammer gelangen lassen wolle? J'ch bitte die Herren, sich darüber auszusprechen. — Es wird dem Deputations gutachten einstimmig beigetreten. Präsident v. Gersdorf: Wir würden nun zum dritten Gegenstand übergehen können. Es ist der Bericht Ihrer dritten Deputation, den von 23 Mitgliedern unserer Kammer auf Ab kürzung oder Vertagung des Landtags gestellten Antrag betreffend. Bürgermeister Rirterstädt wird den Bericht vortragen. Der Berichtiautet: Bei der ersten Kammer der Ständeversammlung hatten 23 Mitglieder derselben einen Antrag überreicht, welcher dahin geht: es möge an die hohe Staatsregierung das Gesuch gerich tet werden, dieselbe wolle, dafern zu einer bedeutenden Abkürzung des gegenwärtigen Landtags nicht zu gelan gen sein sollte, gleich nach der, binnen eine^zu bestim menden Feist zu bewirkenden Erledigung der dringend sten Geschäfte, eine Vertagung der Ständeversammlung bis Mitte oder Ende Ockobers eintreten, die Deputatio nen aber, welche zur Zeit der Vertagung noch Berichte zu erstatten haben, einige Wochen vor Wiedereröffnung der ständischen Berathungen einberufen lassen. Dieser Antrag wurde in der öffentlichen Sitzung der ersten Kammer ihrer Deputation zugewiesen, welche darüber Bera- thung gepflogen, auch mit einem königlichen Commiffar sich ver nommen hat und nunmehr ihr Gutachten über die Sache in Fol gendem abgibt. Jedes Mitglied der Ständeversammlung fühlt es gewiß ebenso lebhaft, wie die Antragsteller, mit wie mancherlei Nach theilen für die Privatangelegenheiten, wie für die eigentlichen Berufsgeschäfte jedes Einzelnen, ja wohl sogar für Manches Gesundheit die lange Dauer der Landtage verbunden ist. Auch für die königlichen Ministerien muß dieselbe, neben dem fort während^ DrangederlaufendenGeschäfte, gewiß höchst drückend werden. Darum ist denn schon von dem ersten constitutionellen Landtage an 5er Wunsch wiederholt laut geworden, daß es ge lingen möge, die Landtage auf eine kürzereDauer zu beschranken; und aus denselben Gründen dürfte sich dieser Wunsch auch in Beziehung apf den gegenwärtigen Landtag wohl allgemeiner Zustimmung zu erfreuen haben. Ebenso kann es wohl kaum einem Zweifel unterliegen, daß namentlich allen Besitzern von Landgütern, kleinern sowohl, wie größern, dringend wünschenswerth sein müsse, nach einer schon mehre Monate dauernden Abwesenheit von ihren Besitzungen hauptsächlich einigeSommermonate aufselbigen zuzubringen, um dort ihre wirthschaftlichen Angelegenheiten ordnen zu können. Und da nun der bei weitem größere Theil der Mitglieder der Ständeversammlung aus Landwirthen besteht, so würde die Deputation wohl glauben, daß eine billige Rücksicht auf diese Verhältnisse es zu rechtfertigen vermöchte, p)enn man, dem Wunsche der Antragsteller entsprechend, dafern nicht eine bedeu tende Abkürzung des Landtags zu ermöglichen sein sollte, wäh rend der Sommermonate eine Vertagung der Ständeversamm lung eintreten ließ, sobald einer solchen nur nicht andere, höher stehende Rücksichten hindernd entgegentreten. Ob Letzteres der Fall sei, bedürfte daher nuü einer genauem Erwägung. Die Antragsteller bemerken selbst in ihrer Eingabe, daß eine Vertagung mit eintretendem Frühjahr, wie sie für sie am ersprießlichsten sein würde, um deswillen außer den Grenzen der Möglichkeit liege, weil, wenn das neue Grundsteucrsystem mit nächstem Jahre zur Ausführung kommen solle, die Ständever- lsammlung sich nicht eher trennen könne, als bis sie ihre Erklä rung über den diesfallsigeü Gesetzentwurf an die Staatsregierung abgegeben habe. Auch werde die letztere vielleicht für nvthwen- dig halten, daß vorher noch das Budjet berathen sei. Derselben Ansicht ist auch die Deputation. Sie fügt dem aber noch hinzu: daß mit dem Gesetze über das neue Grundsteuer system noch zwei andere Regierungsvorlagen in unzertrennlicher Verbindung stehen. Es sind dies: der Gesetzentwurf wegen Ausführung der Bestimmung in §. 3 des ersten Theils der Or donnanz vom 7. December 1837 (s. Landt.-Acten, Abth. I., Bd. 2, S. 161 und 168 unten) und das Decret, die Gewerbe- und Personalsteuer betreffend, vom II. März d. I. (s. Landt.- Acten, Abth. I., Bd. 2, S. 283); zwei Gegenstände, welche ebenfalls ziemlich 'umfängliche Debatten veranlassen dürsten, und gleichwohl vor Einführung des neuen Grundsteuersystems noch geordnet sein müssen. Ist man nun darüber einverstanden, daß alle diese Gegen stände erst völlig beseitigt sein müßten, bevor eine Vertagung der Ständeversammlung, dafern dieselbe überhaupt allseitige Ge nehmigung fände, eintreten könnte; erwägt man, daß die Ver handlungen darüber wohl kaum in einem kürzer» Zeiträume, als drei Monaten, zu Ende zu bringen sein möchten, daß gleich zeitig doch immer auch der größte Theil der übrigen der Stände versammlung vorliegenden Gegenstände mit zur Verhandlung kommen und abgekhan werden kann, daß sonach, wenn der ge dachte Zeitraum verflossen sein wird, wohl nur noch sehr wenig Gegenstände (mindestens von den dringend.zu nennenden übrig bleiben dürsten, welche nach beendigter Vertagung der Berathung der Kammern noch unterliegen würden, so glaubt die Deputation, nach allen diesen Erwägungen, eine Vertagung der Ständeversammlung nicht befürworten zu können. Denn dem Vortheile und Wunsche der Einzelnen gegen über muß ihres Erachtens der beträchtliche Aufwand in Erwä gung kommen, welcher der Staatscasse durch eine Vertagung verursacht werden würde, nicht nur wegen der den Mitgliedern der Ständeversammlung verfassungsmäßig zu gewährenden Ge bührnisse für die Reise in ihre Heimath und die spätere anderweite
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