Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
tigkeit zu gelangen.' Ich mache diese Petition zur meinigen, und bitte, sie an die zweite Kammer mit abzugeben. Präsident v. Gersdorf: Auch dies hatte ich der Kammer vorzuschlagen gedacht, weitem ähnlicher Gegenstand bei der zwei ten Kammer vorliegt; es würde daher zweckmäßig sein, auch diese Petition dahin zu verweisen. 10. (Nr. 257.) Petition der consirmirten Kirchner und Or ganisten der Ephorie Ännaberg, Karl Friedrich Weiser und Ge nossen, um Aufnahme in die allgemeine Schullehrerwittwen- nnd Waisenpensionscaffe, sowie um Gewährung einer achtwö chentlichen Gnadenzeit für ihre Hinterlassenen. v. Grvßmann: Auch diese Petition ist mir zugeschickt worden, und ich trage kein Bedenken, sie zu der meinigen zu machen. Sie hat den Wunsch zum Gegenssande, der schon viel fach gegen mich ausgesprochen worden ist, nämlich den Wunsch, es möge dem hohen Ministerio des Cultus gefallen, die Kirchner und Organisten mit in die Lehrerpenstonscaffe aufzunehmen. Es sind viele Gründe für die Gerechtigkeit und Billigkeit des Wun sches in der Petition angeführt, und ich erlaube mir nur darauf aufmerksam zu machen, daß mehre unsrer Schullehrer, insofern sie Kirchner sind, auch heute noch Küsterdienfte verrichten. Der Küsterdienst ist gleichsam der Stamm, auf welchem die Schul lehrer erwachsen und auf welchen sie gepfropft sind. Sie haben ein sehr wichtiges Geschäft zu besorgen, nämlich die Führung der" Kirchenbücher und die Entwerfung kirchlicher Zeugnisse; ich er innere ferner daran, daß sie als Akoluthen der Geistlichen benutzt werden, und daß sie eine Mittelclasse bilden, die in der Mitte zwischen Staatsdienern und Kirchendienern steht. Ich möchte ihnen allerdings daher wohl die Befriedigung dieser Wünsche, wenn es möglich wäre, gönnen, glaube aber, daß, da hier ein Finanzgegenstand einschlägt, diese Petition an die zweite Kam» mer zu verweisen sek. Präsident v. Gersdorf: Ich würde zuvörderst vorzu schlagen gehabt haben, sie auszulegen. Jndeß hat der Herr Su perintendent ö. Großmann darauf angetragm, sie als einem in das Finanzwesen einschlagenden Gegenstand an die zweite Kam mer abzugeben, und ich frage daher die Kammer: ob sie dieselbe dahin abzugeben gemeint sei? — Einstimm igJa. 10. (Nr. ^58-) Petition des Herrn Superintendent V. Großmann, einige Collisionsfälle in der geistlichen Praxis betreffend. v. Großmann: Eine mehrjährige Erfahrung hat' mich gelehrt, daß mit den Fortschritten der Zeit die Collisionen der kirchlichen Praxis in Hinsicht auf ihre Zahl und Wichtigkeit sich eher vermehren als vermindern. Da mir nun daran gelegen ist, Alles', was den kirchlichen Frieden stören könnte, in Zeiten zu be seitigen, ehe Nisse entstehen, die zu bedeutend sind, so habe ich diesen Gegenstand mit berücksichtigt- und lege meine Petition in dieser Hinsicht der Kammer zur Ansicht vor, indem ich sie ihrem Wohlwollen empfehle. Weil indeß wegen Abkürzung des Land tags Verhandlungen gepflogen wordetr. sind, so möchte ich fast Vorschlägen, es wolle dem geehrten Directorio gefallen, diese I. SS. Petition an die dritte Deputation der zweiten Kammer zu Verb weifen, wo ein connexer Gegenstand soeben vorliegt. Präsident v. Gersdorf:. Allerdings ist dies der Fall; in deß würde ich darauf nicht einzugehen haben, sondern nur, wenn es der Kammer gefällig wäre, zu beschließen, diese Petition an die zweite Kammer abzugeben. ' Staatsminister v. Könneritz: Ich erlaube mir darauf aufmerksam zu machen, daß ein solcher Beschluß nicht gefaßt werden kann, bevor die dritte Deputation nach Prüfung des ma teriellen Inhalts der Kammer den Beitritt'empfiehlt. Es würde mit dem am vorigen Landtage angenommenen Grundsätze collidiren, daß kein Mitglied der einen Kammer eine Petition an die jenseitige Kammer einreichen kann, bevor die Kammer, welcher das Mitglied angehört, sich der Petition -annimmt. v. Großmann: Ich muß das ganz der Kammer, über lassen. Ich habe nur im Interesse der Abkürzung des Landta-- ges dieses Bedenken geäußert. Präsident v. Gersdorf: Der Fall ist freilich der. Es ist der Gegenstand an beide Kammern gerichtet, also zunächst andre hiesige, und es kommt hierbei in Frage, ob man diese Petition, sowie andre, wenn ein connexer Gegenstand bei der zweiten Kammer bearbeitet wird, dahin zu verweisen geneigt wäre.. Jndeß würde ich wünschen, die Meinung der Kammer darüber zu hören. Secretair Ritt erst ädt: Ich muß bei näherer Erwägung allerdings das Bedenken, das vom Herrn Justizminister aufge stellt-worden ist, Heilen, und erlaube mir die Bemerkung, daß ich glaube, daß Vie Adresse vom Petenten diesem Grundsätze gemäß nicht richtig gefaßt ist. Ich glaube, daß ein Mitglied der Kammer eine Petition nur an seine Kammer richten, und daß erst dann, wenn die eigne Kammer darauf eingeht, die Pe tition noch an die andre Kammer gebracht werden könne und. müsse, weil sie nur in Uebexeinstimmung beider Kammern an die hohe Staatsregierung gelangen kann. Ich sollte meinen,- daß es rathsam sei, daß, wenn man weiß, daß die zweite, Kammer sich mit dem Gegenstände beschäftigt, diese Petition zwar hier angenommen und der dritten Deputation vorläufig, zugewiesen, ihre Bearbeitung aber solange ausgesetzt'werde, bis der Gegenstand zu uns herüber kommt. Sollte der Gegenstand dort nicht Genehmigung finden und nicht an uns kommen, so würde es dem Petenten freistehen, einen erneuten Antrag auf Vornahme seiner Petition zu richten. Bürgermeister Wehner: Ich-sollte doch meinen, daß, wenn die erste Kammer den Beschluß faßt, diese Petition, weil ein connexer Gegenstand in der zweiten Kammer schon vorhanden ' ist, dahin abzugeben, es schon in diesem Beschlüsse liegt, daß die erste Kammer sich der Sache angenommen habe. Ich sollte - meinen, daß eine Petition eines Mitgliedes der ersten Kammer : nur dann nicht an die zweite Kammer gelangen könne, wenn sie nicht in der ersten Kammer angenommen worden ist.- In dem wir aber beschließen, diese Petition an die zweite Kammer abzugeben, so beschließen wir zugleich die Annahme der Petition, und zugleich,, daß solche, erst an die zweite Kammer, abgegeben. 1"
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder