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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 47. Dresden, den 17. Mai 1843. Sechs und vierzigste öffentliche Sitzung am 9. Mai 1843. Inhalt: Vortrag aus der Reg »strande. — Entschuldigungen. —> Fortsetzung der Berathung des Berichts der ersten De putation über den Gesetzentwurf, den Schuldarrest betr. (Besondere Berathung — der II. Abschnitt s§§.18— 28^ wird abgelehnt. — Nachträgliche Abstimmung über §. 1 — §§.29 — 39).— Die Sitzung beginnt nach HllUhr in Gegenwart des Herrn Staatsministers v. Könneritz und des köm'gl. Regierungscom- mifsars v. Einert und von 37 Kammermitgliedern. Nachdem das Protokoll über die letzte Sitzung durch den Secretair Mit telstadt verlesen und Seiten der Kammer genehmigt worden war, wird dasselbe durch v. Polenz und v. Miltitz mit voll zogen. Auf der R e g i st r a n d e befindet sich: 1. (Nr. 326.) Die vereinigte Bogen- und Büchsen schützengesellschaft zu Leipzig durch deren Hauptleute Advocat -I. W. A.' Staudinger und Genossen ladet zur Feier des 400 jäh rigen Jubelfestes der Schützengesellschaft ein, und überreicht das dazu erlassene Programm in 42 Exemplaren. Präsident v. G e r s d v r f: 'Um Ihnen wenigstens den Haupt inhalt anzugeben, werde ich mir erlauben, den Schluß des Schrei bens vorzutragen. Es ist gerichtet an die erste Kammer des Königreichs Sachsens und'dem Vernehmen nach auch ein glei ches Schreiben an die zweite Kammer gerichtet worden. Am Schlüsse heißt es: „Die Gesellschaft glaubt daher hoffen zu dür fen, daß die verehrten Herren Mitglieder der hohen ersten Kam mer nicht mißfällig aufnehmen werden, wenn an Hochdieselben sie in aller Ergebenheit und Ehrfurcht die Bitte richtet: daß we nigstens einige der hochverehrten Herren Abgeordneten das Fest durch geneigte Theilnahme verherrlichen möchten." Die Unter zeichneten sind die Herren Hauptleute der vereinigten Bogen schützengesellschaft in Leipzig, ich werde die Schrift auslegen und die geehrten Kammermitglieder können nun entweder unterzeich nen oder ohne Weiteres erklären, ob sie an dem Feste Theil neh men können, was nach der sehr gütigen Einladung der Gesell schaft gewiß angenehm sein würde. Ich werde nicht unterlassen, an die Gesellschaft in Ihrem Namen den Dank der Kammer aus zusprechen, wenn gleich sich noch nicht übersehen läßt, wie viele I. 47. von den Herren dahin zu reisen vermögen und am Feste Theil nehmen können. 2. (Nr. 327.) Protokollextract der zweiten Kammer vom 4. Mai 1843, die Erklärung und anderweite Petition des Schul lehrers Noack zu Erlbach, die früher unter Nr. 270 einge tragene Schrift betreffend. Präsident v. Gersdorf: Unter270 der Registrande ward hier eine Schrift vorgetragen, die etwas voluminös war und, da sie kurze Zeit vor der Session erschien, von mir vorher nicht ein gesehen werden konnte. Sie war anonym und die zweite Kam mer hatte beschlossen, sie an die hohe Staatsregierung abzugeben, indessen hat der Verfasser, ein gewisser Herr Noack, seinen Na men nun genannt, was sehr gut ist; er soll ein sehr achtbarer Mann sein. Die zweite Kammer schickt uns nun diese, nicht mehr anonyme Schrift zu, sie hat beschlossen, diese Petition an die hoheStaatsregieruhg abzugeben/und ich würde mir unter den jetzigen Umstanden, die freilich anders gegen früher sind, den Vorschlag erlauben, dem Beschlüsse der zweiten Kammer beizu treten und auch hier zu beschließen, solche an die hohe Staats regierung nunmehr abzugeben. Wenn die Herren damit un verstanden sind, so würde es so zu geschehen haben. — Der Herr Oberhofprediger _v. v. Ammon hat mich schriftlich davon in Kenntniß gesetzt, daß er wegen verschiedener amtlicher Geschäfte, die gerade in die Stunden fallen, die er außerdem hier zubringen möchte, bitte, ihn bei der geehrten Kammer bis zum 17. d. M. zu entschuldigen. — Wir würden nunmehr zu unfern eigentlichen Berufsgeschäften zurückkommen können, und ich ersuche den Herrn v. Günther, in dem gestern abgebrochenen Vortrage ge- neigtest fortzufahren. Referent Domherr v. Günther: Die Debatte ist stehen geblieben bei dem zweiten Abschnitt des Gesetzes. Die Depu tation hat im Allgemeinen angerathen, diesen zweiten Abschnitt abzulehnen, und hat also auch die einzelnen §Z. gar nicht begutach tet; es versteht sich aber, wie dies auch im Berichte bemerkt ist, daß in dieser Beziehung der Bericht nur als ein vorläufiger anzu sehen ist und daß die Deputation sich verpflichtet hält, wenn die geehrte Kammer jenem Vorschläge nicht beitreten sollte, sodann noch das Gutachten über die einzelnen §§. nachträglich zu liefern. Zuvörderst scheint es in meiner Pflicht zu liegen, die Stellen aus den Motiven vorzulesen, welche sich auf den allgemeinen Lheil des zweiten Abschnitts des Gesetzes beziehen. — Dort heißt es: Dieser zweite Abschnitt enthält in vieler Beziehung neues Recht, indem es das,was freilich bereits für Leipzig eingeführt wor den ist, in einer zweckmäßigen Beschränkung für ganz Sachsen 1
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