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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 48. Dresden, den 19. Mai 1843. Sieben und vierzigste öffentliche Sitzung am 10. Mai 1843. I nh a l t: Vortrag aus der Registrande. — Fortsetzung und Schluß der Berachung des Berichts der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, den Schuldarrest bete. (Besondere Berathung, §§.40 — 71. — Schlußabstimmung). — Die Sitzung beginnt um All Uhr in Gegenwart des Herrn Staatsministers v. Könneritz und des königl. Commissars v. Einertund von 38 Kammermitgliedern mitVerlesung des über die letzte Sitzung aufgenommenen Protokolls durch den Secretair v. Biedermann, welches nach einer kurzen Berichtigung Sei ten des Grafen Hohenthal-Königsbrück von der Kammer genehmigt und von den Mitgliedern v. Schönfels und v. Metzsch mit vollzogen wird. Präsident v. Gersdorf: Es wird Ihnen der öffentliche Bericht über den pädagogischen Verein mitgetheiltworden sein und wir sprechen wohl, wenn es Jhnen-gefällig ist, den gütigen Sen dern desselben unsern verbindlichsten Dank zum Protokoll aus. — Auf der Registrande haben wir nur einen Gegenstand. 1. (Nr. 328.) Der emeritirte Rector Christian August Große zu Crimmitzschau überreicht Vorschläge zum Bereithalten von Erhaltungs- und Rettungsmitteln wegen einer aus sichern Grün den vorauszusehenden, obgleich die Zeit nicht zu bestimmenden zweiten Ueberschwemmung des ganzen Erdbodens. Präsident v. Gersdorf: Um Ihnen nur einen kleinen Be- griff zu geben, welches Inhalts die Sache ist, denn daraus wird sich mein Vorschlag ergeben, will ich nur das Ende der Beilage vorlesen: „Da die Menschen auch mit vereinten Kräften dem Element, wenn diese' alle zugleich und mit voller Kraft bei einer Mondexpulsion oder Erdrevolution mit einander kämpfen, nicht den geringsten Widerstand leisten können, so würde (wie schon ge dacht) die Generalsternwarte der Ort sein, wü die zur Fortpflan zung des menschlichen Geschlechts vermittelst der aus den verein ten Völkern erwählten Familien, nebst den kostbarsten Gegenstän den, welche der menschliche Verstand hervorgebracht hat, in großen wasserdichten Gebäuden, welche das Wasser zwar heben, aber, wenn sie mittelst starker Laue oder Ketten an dem Erdboden mit deren Enden gut befestigt sind, nicht aus dem Bereiche derselben I. 48. fortführen könnte, gerettet und erhalten werden würden. Über dies würde die Generalsternwarte ein bequemer Congreßort für die Allerhöchsten und Höchsten Monarchen und Fürsten der ver einigten Nationen und Völker werden können, wo Allerhöchst-und Höchstdieselben von Zeit zu Zeit Allerhöchst und Höchst Sich über diese hochwichtige Angelegenheit einmüthig mit einander be, rathrn könnten." Ob das nun ein Gegenstand ist, den wir un serer Berathung unterwerfen können, habe ich der geehrtenKam- mer anheimzustellen. Die Ueberschrift ist an beide Kammern der königl. sächs. Standeversammlung zu Dresden gerichtet, keines wegs dürfen wir daher der zweiten Kammer diesen Gegenstand vorenthalten, ich wünschte aber von Ihnen zu wissen,^ ob wir ihn erst auslegen und erwarten, daß Jemand sich mit dem Inhalte bekannt macht, oder ob wir beschließen, die Sache sofort an die zweite Kammer abzugeben. Bürgermeister Wehner: Ich würde doch bitten, daß sie ausgelegt werde; denn es wird Mancher sich mit dem Inhalte wenigstens bekannt machen wollen. Präsident v. Gersdorf: Ich werde die Sache also ausle- .gen lassen. Des uns überreichten Berichts habe ich schon ge dacht, und da sonst Nichts weiter vorzutragen ist, würden wir zur Lagesordnung übergehen können. Ich ersuche daher den Herrn Referenten, die Rednerbühne zu diesem Zwecke wieder zu betreten. Referent Domherr v. Günther: Wir sind gestern stehen geblieben bei h. 40 des Gesetzentwurfs. Diese lautet: Z.40. Aller Schuldarrest, sowohl der aufAngelöbniß oderWechsel und Wechselclausul beruhende, als auch der als Executionsmittel (vergl. §. 18 und flgd.) eintretende, kann wegen eines und dessel ben Anspruchs nur zwei Jahre hindurch andauern, mit deren Ab lauf der Schuldner sofort des Arrests zu entlassen. Zu dieser §. sind Motive gegeben, welche folgendermaßen lauten: Man hat leider die Erfahrung gemacht, daß hartherzige Gläubiger mit der festen Ueberzeugung, daß der Schuldner außer Stande sei, das bei Schuldarrest Angelobte zu erfüllen, denselben nichtsdestoweniger fortwährend in Arrest gehalten haben, um hierunter gegen ihn nur eine Härte zu üben und ihrer Leidenschaft zu gnügen. Die Humanität vermittelt sich für den Bedrängten, und es ist die Pflicht des Gesetzgebers, jenen Rohheiten erbitterter Gläu biger Schranken zu setzen. Auch haben bereits die Gesetzgeber in andern Staaten für Beschränkung der Dauer des Schuldarrestes Bestimmungen ein- 1
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