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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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müssen wir uns an jene halten, die die Motten und der Rost nicht fressen und da die Diebe nicht nachgraben und stehlen. Leip zig kann, Gott verhüte es, dereinst einmal in die Lage kommen, wo die dortigen Grundstücke keinen oder nur einen geringen Werth haben; derselbe Fall kann aber auch — Gott wolle das noch weit mehr abwenden — unser gesummtes Vaterland treffen. Denk bar, möglicherweise kann im Laufe von Jahrhunderten oder Jahrtausenden es sich ereignen, daß das Land, wo jetzt 1,700,000 lebensfrohe, gebildete, gewerbfleißige und wohlhabende Menschen leben, ein Spazierplatz für 1,700 Nomaden wird. Was wird dann mit unfern Hypotheken und Staatspapieren? Auf solche Fälle kann man doch bei Vermögensdispositionen nicht Rücksicht nehmen sollen! Somit glaube ich, daß gegen diese Maßregel ein begründeter Tadel nicht ausgesprochen werden kann, und habe es nicht nur der Universität, als deren Abgeordneter ich in diesem Saale zu sprechen die Ehre habe, sondern auch dem hohen Cul- tusministeri'o schuldig zu sein geglaubt, dies hier zu veröffentlichen und meine Meinung unverhohlen auszusprechen. — Wenn ich nun auf das übergehe, was die geehrte Deputation vorgeschlagen hat, so stimme ich ziemlich mit Allem vollständig überein, nur mit dem nicht, daß jeder Ständeversammlüng die Veränderun gen, welche sich mit den Stiftungen zugetragen haben, voll- siändig mitgetheilt werden sollen, und ich muß sagen, daß ich den Zweck einer solchen Maßregel gerade bei den sogenannten Stiftungen am wenigsten finden kann. Es ist ein unbezweifel tes und von mir durchaus nicht zu bestreitendes Nechtder Stände versammlung, auch auf Stiftungen ihr Augenmerk zu richten; allein namentlich bei Stiftungen, welche jene Natur haben, wie ich vorhin auseinandergesetzt habe, dürfte die Ausübung dieses Rechts doch wohl nur dann erst provocirt sein, wenn sich Un ordnungen ergeben. Sowie dies bemerkbar wird, dann mag das, was hier beabsichtigt wird, auch vollkommen an seinem Orte sein; aber was es für einen Nutzen haben soll, wenn über diese Stiftungen auf jeder Ständeversammlüng beiden Kammern eine Angabe über die stattgehabten Veränderungen vorgelegt, also angezeigt werden soll, z. B. daß das Capital, was erst da gestanden hat, nun dort steht, oder daß das, was erst 4 Pro- eent getragen hat, nun blos 3 Procent trägt, das bin ich nicht im Stande zu ergründen. — Eine zweite minder wichtige Be merkung bezieht sich auf den Hauptvorschlag der geehrten Depu tation. Laut dieses Vorschlags soll bei Vorlegung des Budjets jedesmal ein summarischer Voranschlag über die Universitatsein- nahmen vorgelegt werden, die wirklich erlangten Erträge bei Ablegung des Rechenschaftsberichts ebenfalls erwähnt und bei Verwaltung des Universitätsvermögens keine Veränderung der Substanz derselben, welche auf die Zuschußbewilligung aus der Staatscasse zu rückwirken könnte, ohne vorhergegangene Erklä rung derStände angeordnet oder gestattet werd en. Diese letzten Worte geben zu einigen Bedenken Veranlassung. Ich verstehe sie indessen in diesem Sinne, daß bei Verwaltung des Universitätsvermögens keine solche Veränderung der Sub stanz gestattet werde, welche eine Spekulation in sich enthalt, oder welche eine schon bei der Disposition selbstzu erkennende Ge fahr für einen Theil des Substantialvermögens mit sich bringt. Wenn das darunter zu verstehen ist, und etwas Anderes glaube ich nicht darin suchen zu dürfen, so stimme ich dem bei; wenn es aber mehr heißen soll, so würde ich sehr bedenklich werden müssen. Denn es ist fast keine einzige Veränderung der Sub stanz möglich, welche nicht ebenfalls möglicherweise auf die Zu schußbewilligung aus der Staatscasse zurückwirken könnte. Wenn ein Capital, was erst zu 4 Procent ausgeliehen ist, nun mehr in Staatspapieren zu 3 Procent angelegt wird, so kann das möglicherweise auf die Zuschußbewilligung zurückwirken, — ebenso, wenn ein Logis, was jetzt für 400 Thlr. vermiethet ist, nun für 350 Thlr. vermiethet wird, und wenn man das Letztere auch nicht eine Veränderung in der Substanz nennen will, so würde doch zu erwägen sein, daß auch schon eine solche Maßregel möglicherweise auf die ZuschußbewMgung zu rückwirken könne. Das Gleiche gilt von den beschlossenen oder schon in Angriff genommenen Neubauen. Daß aberdergleichen Dispositionen der Universität und der ihr vorgesetzten Behörde, dem hohen Cultusministerio, nicht gestattet sein sollten, wird, wie ich glaube, die Ständeversammlüng nicht wollen, und es hat dies auch gewiß nicht in der Absicht der Deputation gelegen. Bürgermeister Schill: Ich kann mich mit den Ansichten, die der Abgeordnete der Universität, Herr Domherr v. Günther ausgesprochen hat, nicht vereinigen; denn die Grenze, wo die Universität Corporation ist, und wo sie aufhört Anstalt zu fein, scheint wir kaum aufgefunden werden zu können. Den Ständen gegenüber, glaube ich, haben wir sie als erste Bildungsanstalt im Staate zu betrachten, der die Ständeversammlung alle mögliche Hochachtung und Unterstützung wird angedeihen lassen«, und in dieser Beziehung wird sie auch von uns jederzeit angesehen wer den und sso ist sie auch von der Deputation bei der vorliegenden Sache anerkannt worden. Ich glaube, diese Erklärung ist noth- wendig, damit man durch Stillschweigen nicht eine Zustimmung und Uebereinstimmung mit der vom Herrn v. Günther ausge sprochenen Ansicht hiermit erkläre. Was die gegen den Antrag Seite 81 gemachten Einwendungen anlangt, so ist es freilich mein Wunsch, daß man ihm durchaus keine andere Erklärung gebe, als wie die Worte hier wirklich besagen, keine ausdehnende und keine beschränkende, sondern so, wie der Antrag lautet, so habe ich ihn wenigstens für meine Person verstanden, und ich glaube, es ist eine Verpflichtung der Ständeversammlung, den Antrag auch nur so zu verstehen. Es mußte wenigstens die Ver pflichtung der Deputation sein, weil eben die Rückwirkung auf die Staatscasse, welche aus der Veränderung der Substanz her vorgeht, von zu großem Einflüsse für das Allgemeine und für die Zuschüsse des Staates ist. Daß die Deputation nicht als Ver änderung der Substanz angesehen hat, wenn ein zeither mit 4 Procent ausgeliehenes Capital künftig nur mit 3 Procent untergebracht werden kann, ferner wenn ein Haus einen geringem
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