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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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zu erklären, daß die Ansicht des Herrn Bürgermeister Schill und des Herrn Referenten, daß unter derartigen Veränderungen der Substanz größere Neubaue begriffen seien, allerdings auch vom Ministerio getheilt wird, und es würde unrecht sein, das nicht offen zu erklären, daß man niemals eine andere Ansicht gehabt hat. Es geht dies auch schon daraus hervor, daß der Bauplan des Hauses vor dem grimma'schen Zchore den Ständen schon vorliegt. Uebrigens muß ich aber hierbei bemerken, daß die Ab geordneten aus Budissin und Chemnitz sowohl die Absichten der Deputation, als auch die Absichten der Regierung in oieser Sache nicht richtig aüfgefaßt zu haben scheinen. Es ist der Regierung niemals eingefallen, den Ständen auch nur das Geringste vorzu enthalten, was zur gewissenhaften, vollständigen Ausübung des ständischen Bewilligungsrechts erforderlich ist; man ist soweit gegangen, daß man den Üniversitätshaushalt dem Staatshaus halte gleichstellt, man will bei jedem Landtage, wie es schon bei diesem geschehen ist, den Ständen einen ganz vollständigen, mit Unterlagen versehenen Voranschlag mittheilen; man will ihnen ebenfalls das Ergebniß der Verwaltung durch einen vollständigen »Rechenschaftsbericht mittheilen. Es geschieht also hier in der Lhat Alles, was in irgend einem andern Zweige der Staats verwaltung geschieht, und ich begreife nicht, was noch mehr ge schehen könnte. Es wird den Ständen hierdurch die Möglichkeit gewährt, die Nothwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Höhe eines jeden einzelnen Ansatzes auf das Vollständigste zu prüfen. Hat man aber dem Anträge, daß zu jeder Verwendung ohne alle Ausnahme die vorherige ständische Genehmigung nothwendig sei, widersprochen, so lag das in der Natur der Sache, weil dies bei keinem andern Verwaltungszweige gefordert worden ist. Ich mache noch darauf aufmerksam, daß, fast das ganze Vermögen der Universität in Gebäuden besteht; Veränderungen in der Substanz können also nur in Neubauen bestehen, oder im Ein reißen und Abtragen bereits bestehender Gebäude. Was die Neubaue anlangt, so habe ich mich schon darüber ausgesprochen; was aber das Einreißen betrifft, so hat die Universität eine Menge unerhebliche Nebengebäude, es bestehen eine Menge alte Holzställe, Remisen und dergleichen, und hätte man nun dem Anträge seine Zustimmung geben wollen, so ginge daraus hervor, daß kein Holzstall ohne Zustimmung der Stände hätte eingerissen werden dürfen. Ich glaube aber, es wird durch die jetzige Fassung der Zweck aufs Vollständigste erreicht. Präsident v. Gersdorf: Es hat unsere Deputation in ihrem Berichte hauptsächlich zwei Gegenstände vorgetragen, wo von der zweite noch in Vortrag zu bringen ist. Der erste, wel cher über "die drei von der .zweiten Kammer gestellten Anträge das Nähere enthält, gibt zu drei Fragen Veranlassung, auf wel che ich nunmehr zunächst die Ehre haben werde zurückzukommen. Es findet sich die erste Veranlassung zur ersten Fragstellung in dem letzten Satze auf Seite 79, der sich bis auf die 80. Seite erstreckt. Die Deputation sagt: „Sie empfehle den Bei tritt zum ersten Anträge in seinem ganzen Um fan g e." Der jenseitige Antrag ist aber auf Seite 72 und 73 (s. oben S. 1081) enthalten, und ich habe wohl nicht nöthig, denselben vorzulesem Ich frage daher die Kammer: ob Sie nach dem Beirathe der Deputation dem Anträge der zweiten Kammer beitrcten?— Einstimmig Ja. Präsident v. Gersdorf: Ich würde nunmehr auf das,zu kommen haben, was die Deputation zu dem zweiten Anträge sagt Staatsminister v. Zeschau: Es handelt sich jetzt von dem Anträge unter 2, Seite 73 (s. oben S. 1082) dem die geehrte Deputation einen andern substituirt, welcher Seite 81 (f. oben S. 1085) enthalten ist, und'es mögen mir nur ein paar Worte darüber »erstattet sein. Ich glaube, daß eigentlich im vorliegen den Falle, vorausgesetzt, daß die geehrte Kammer den Antrag Seite 81 (s. oben S. 1085) annimmt, von gar keiner Verwah rung irgend eines Princips die Rede sein kann; denn es liegt kein Princip mehr als streitig vor, weil ich von der Ansicht ausgehe, daß der Antrag, wie er von der geehrten Deputation Seite 81 formulirt worden ist, gerade dasselbe enthalt, nur mit andern Worten, was in der zweiten Kammer beschlossen worden ist, we nigstens wird sich die Sache eintretenden Falles factisch so gestal ten. Gestatten Sie mir, auf den Antrag mit wenigen Worten einzugehen. Die zweite Kammer hat beschlossen, es solle ein Antrag an die Regierung gestellt werden: „daß über die bei der Universität verwalteten, dem allgemeinen Lehrzwecke gewidmeten Fonds jeder künftigen Ständeversammlung Rechnung abgelegt werde, und keine Verwendung aus dem Universitätsvermögen ohne ausdrückliche Genehmigung der Ständeversammlung ferner hin erfolgen möge." Dieser -Antrag, und zwar der erste Theil desselben soll in den Worten liegen: „die hohe Staatsregierung zu ersuchen, daß der Ständeversammlung über die von dem Uni versitätsvermögen zu erwartenden Nutzungen bei Vorlegung des Budjets jedesmal ein summarischer Voranschlag mit vorgelegt werde." Es wird also die Negierung bei Vorlegung des Budjets eine Uebersicht zu gewähren haben, welche die aus dem Univer sitätsvermögen in der nächsten Fin'anzperiode zu erwartenden Reinerträge enthält. Sie wird, um zugleich einem angeregten Zweifel zu begegnen, nothwendigerweise dabei auch angeben müs sen, welche Ausgaben auf diesen Fonds bereits lasten, und was also als Nettoertrag für Universitätszwecke übrig bleibt. Sie wird bei dieser Gelegenheit sich auch mit darüber zu verbreiten haben, ob etwa im Laufe der nächsten Finanzperiode wesentliche Veränderungen, die selbst die Substanz des Vermögeus berühren könnten, beabsichtigt werden, und es wird die Ständeversamm lung also vollständige Gelegenheit haben, sich, wenn sie es für er forderlich hält, darüber nähere Mitkheilung zu erbitten. Nun ist ferner im Anträge der zweiten Kammer gesagt, es solle über die von der Universität den allgemeinen Lehrzwecken gewidmeten Fonds jeder Ständcversammlung Rechnung abgelegt werden. In dem Anträge Ihrer geehrten Deputation ist dasselbe enthal ten; denn es wird^ durch den Antrag bezweckt, daß bei dem
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