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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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landsfreunde dann die Sache vor der Hand auf sich beruhen lassen, und späterer nochmaliger Erwägung Vorbehalten. Prinz Johann: Ich werde nicht in das Materielle ein gehen, aber nur einen Grund, den der verehrte Sprecher vor mir erwähnt hat, muß ich mir erlauben umzukehren. Ebensowenig als diejenigen Mitglieder, welche früher für den Gesetzentwurf stimmten, sich einer Jnconsequenz schuldig machen, wenn sie jetzt für den Antrag der zweiten Kammer stimmen, ebensowenig ma chen sich diejenigen einer Jnconsequenz schuldig, welche früher gegen den Gesetzentwurf stimmten und jetzt für die Majorität stimmen, indem seitdem die Regierung den Entwurf zurückgenom men hat. Wir müssen annehmen, daß, dieser Entschluß nach langer Prüfung gefaßt worden ist, und ich sollte glauben, daß das dazu beitragen müßte, keinen neuen Antrag zu stellen. Wo zu soll auch ein neuer Antrag führen? Stimmen wir für den Antrag der zweiten Kammer, so kdnn ich und vielleicht viele Mitglieder der Kammer kaum damit einverstanden sein; stimmen wir für das Separatvotum, was ist dabei gewonnen? Das Separatvotum, wenn eF auch die Annahme beider Kammern finden sollte, legt sich Jeder nach seiner Weise aus, und die Staatsregierung hätte dann keine sichere Basis für den neuen Gesetzentwurf, wieweit sie mit der Oeffentlichkeit des Gerichts verfahrens und wieweit sie mit der Mündlichkeit dabei gehen soll. Ich bin überzeugt, daß bei dem nächsten Landtage diese Bedenken wieder auftauchen werden. Ich muß daher die Ma jorität in Schutz nehmen, daß sie nicht in das Materielle einge gangen ist, ich muß ihr vielmehr meinen verbindlichsten Dank dafür sagen. Sie mußte den Antrag vom formellen, wie vom materiellen Standpunkte aus prüfen. Hatte sie formelle Gründe, dem Anträge nicht beizutreten, so mußten diese Gründe erst er ledigt werden, ehe ins Materielle eingegangen werden konnte, und daß man ins Materielle nicht weiter eingehe,' das ist mein leb hafter Wunsch, weil ich wünsche, daß das Vertrauen zur Crimi- nalrechtspflege durch eine anderweite Debatte nicht noch mehr vermindert werde. Ich wünsche daher, man möchte die Debatte so bald wie möglich zu Ende bringen, daß nicht noch anderweite Einwürfe gegen die Criminalgerichtsverfafsung hervorgerufen werden, welche vor der Hand doch noch stehen bleiben muß. End lich glaube ich, ist auch der Antrag unnütz. Es liegt bereits im Deputationsbericht die Erklärung der königl. Commiffarien vor, daß die Staatsregierung diesen Gegenstand im Auge behalten wird. Sie wird ihn im Auge behalten, mag nun ein ständi scher Antrag erfolgen oder nicht. Ich rufe Ihnen, daher noch das evangelische Wort zu: „Lassen wir Beides wachsen bis zur Ernte." Es wird eine Zeit kommen, wo ein Vorschlag ge funden werden wird, der alle LH eile befriedigt. V. Crusius: Wenn ich um das Wort gebeten habe, so ist es auf keine Weise gescheh», um auf das Materielle des Gegen standes einzugehen; denn auch ich bin überzeugt, daß dieses so vielseitig beleuchtet und durchsprochenworden ist, daß kaum etwas Neues hinzugefügt werden kann. Wie ich über das Materielle denke, ist bereits in den Landtagsäcten enthalten; wohin also bei der vorliegenden Frage meine Abstimmung gerichtet sein wird, das unterliegt keinem Zweifel. Allein wenn unbezweifelt im Gesetzentwurf, der von Seiten der hohen Staatsregierung zu rückgenommen worden, selbst das Anerkenntniß enthalten ist, daß unser gegenwärtiges Criminalverfahren an mancherlei Män geln leidet, zu deren Beseitigung eben jener Gesetzentwurf vor gelegt war, so habe ich gleich bei der ersten Verhandlung meine Besorgnisse darüber ausgesprochen, daß, wenn man zu einer Ver einigung der Ansichten zwischen der hohen Staatsregierung und den Ständen nicht gelangen sollte, auch jene Mängel nicht ab gestellt werden würden, eine Ansicht und ein Bedauern, was gewiß gerechtfertigt erscheint. Ich glaube nun, daß eben diese Besorgniß, wenn bei,der gegenwärtigen Sachlage auch über etwaige Anträge an die hohe Staatsregierung eine Vereinigung zwischen der ersten und zweiten Kammer nicht zu Stande kommt, umsomehr Bestätigung finden wird, und dies veranlaßt mich, noch einige Worte dem, was in der Sache bereits gesprochen worden ist, hinzuzufügen. Ich kann mich ebensowenig mit dem Gutachten der Deputationsmajorität, wie. mit dem Separat votum einverstehen. Was das erste anlangt, so stützt haupt sächlich die Majorität ihre Ansichten auf formelle Gründe. Ich gestehe, daß ich diese formellen Gründe, die schon mehrseitig ihre Widerlegung gefunden haben, ebenfalls nicht anerkennen kann. Aber gerade im Gegentheil sind es formelle Gründe, welche es mir bedenklich machen - der Majorität beizutreten. Es ist nämlich früher bei Gelegenheit des > zurückgenommenen Gesetz entwurfs auf Vorschlag des Domherrn v. Günther ein Antrag von der Kammer mit entschiedener Majorität beschlossen worden, der mit dem zweiten Lheile des von der jenseitigen Kammer be schlossenen Antrages im Wesentlichen ganz übercinjiimmt, nämlich insofern sich derselbe auf die Uebertragung der in den Händen von Privatpersonen, Commurlen oder Corporationert befindlichen Cri- minalgerichtsbarkeit an den Staat bezieht. Nun kann ich kaum glauben, daß mit Zurücknahme des Gesetzentwurfs auch der nur bei Gelegenheit desselben gefaßte Kammerbeschluß ohne Weiteres sich erledigt haben oder gefallen sein dürfte. Will man von die sem bereits beschlossenen Anträge nunmehr wieder ahgehen, so glaube ich, es niüffe die Zurücknahme des Antrags durch einen besondern Beschluß seftgestellt werden. Ich wünsche aber über haupt nicht, daß die verehrte Kammer von diesem Anträge zu rückgehe, und finde hierzu umsomehr Veranlassung, als ich glaube, daß dies der einzige Weg sei, und ein Mittel biete, um die Möglichkeit, Wahrscheinlichkeit und Hoffnung nicht ganz aufge ben zu müssen, daß die bestehenden Mängel, des Criminalver- fahrens, wenigstens theilweis, ehehaldigst und vielleicht noch vor Vorlegung eines neuen Gesetzentwurfs auf dem Verordnungs wege beseitigt werden können. Wenn ich mir gestatte, zu be merken , daß ich auch für das Separatvotum in seinem wesent lichen ersten Lheile nicht stimmen kann, so sind die Gründe darin enthalten, daß ich glaube, derselbe sei einestheils zu unbe stimmt, und anderntheils wieder zu beschränkend. Ich glaube
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