Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
IM einer Mittheilung, welche die Staatsregierung'der nächsten Ständeversammlung machen soll. Präsident v. Gersdorf: Es schien dies ganz unbedenklich zu sein, und wie sch schon eröffnet habe, so hat dies auch dem Herrn Staatsminister so geschienen. Sollten Sie sich ebenfalls damit vereinigen können, so würde null die Sache mittelst Pro- tokollextracts an die zweite Kammer gelangen, und wenn diese sich ebenfalls damit vereinigt, würde dann die Schrift sofort aus gefertigt und zur Genehmigung vorgetragen werden. Referent Graf Hohenthal (Püchau): Ich wollte um Er laubnis! bitten, einen zweiten Gegenstand vortragen zu dürfen. Es sind nämlich zwei an die Ständeversammlung gerichtete Pe titionen der Glaserinnungen zu Dresden und Freiberg mittelst Protokollextracts der zweiten Kammer an die erste Kammer ge langt. Sie gehen dahin, den Glaserinnungen zu gestatten, ku mulativ mit den Tischlern Fensterrahmen verfertigen zu können. Ueber diese, durch viele Gründe unterstützten Petitionen ist in der zweiten Kammer Bericht erstattet worden, bei welcher Gelegen heit die hohe Staatsregierung durch den königl. Commiffar er klärt, daß sie diesen Gegenstand auf dem Wege der Unterhand lungen zu ordnen sich bestrebt habe, daß sie aber vor der Hand Nichts weiter thun könne, indem sie nicht direct in das in beiden Städten bestehende und auf die Specialinnungsartikelgegründete Berbietungsrecht der Tischlerinnungen haben eingreifen Dollen. Es hat daher die Majorität der zweiten Kammer beschlossen, keinen besondern Antrag auf die Petition zu stellen, sondern sie nur zur Kenntnißnahme der hohen Staatsregierung mitzutheilen und ihr zur Aufmerksamkeit zu empfehlen. Ihre Deputation, Meine Herren, muß dem Verfahren der hohen Staatsregierung in dieser Angelegenheit ihren ungetheilten Beifall schenken und wird unter solchen Umständen der geehrten Kammer nur anrathen können, denselben Beschluß zu fassen, wie die zweite Kammer, nämlich die Petitionen der hohen Staatsregierung zur Kenntniß nahme mitzutheilen. Da Nun aber diese Mittheilung durch den Beschluß der zweiten Kammer schonstattgefunden und der königl. Commiffar auch versichert hat, daß die hohe Staatsregierung die- . sem Gegenstände fortwährende Aufmerksamkeit widmen werde, so hält die Deputation eine Berichtserstattung für überflüssig, und ich ersuche daher nur das geehrte Präsidium, eine Frage dar über zu stellen, ob noch ein Bericht erstattet werden solle? . Präsident v. Gersdprf: Die dritte Deputation glaubte durch mündlichen Vortrag die Sache abzuthun und die Geschäfte dadurch abzukürzen;.es steht aber in dem Belieben der geehrten Kammer, ob sie noch einen schriftlichen Vortrag, zu welchem die drifte D-putation jederzeit bereit ist, verlangen will, oder ob sie glaubt, über diesen mündlichen Vortrag Beschluß fassen zu können. - Bürgermeister Wehner: Es ist allerdings eine große Er- sparniß an Arbeit, wenn wir das recht oft einführen, und sie wird ersprießlich sein, da die Geschäfte sich sehr vermehren wer den. Wenn daher die gegenseitigen Berichte so sind, daß wir uns darauf in den Berichten beziehen können, so halte ich aller- 1.52. dings für angemessen, uns auf diese zu beziehen, undich bin daher mit dem Anträge der dritten Deputation ganz einverstanden. Präsident v. Gersdorf: Gegen das Ende eines jeden Landtags wird dies oft eine sehr nützliche Abkürzung sein, und da sich keine Stimme dagegen erhoben hat,.... Bürgermeister Bernhardi: Da die hohe Staatsregierung selbst erklärt hat, daß sie diesen Gegenstand fortwährend im Auge behalten wolle, da auf diese Zusage zu bauen und vorauszusehen ist, daß ein andererBeschluß weder in der ersten, noch in der zwei ten Kammer zu Stande kommen würde, so erkläre ich mich so wohl mit der jetzt vorgeschlagenen Maßregel, als auch mit dem hauptsächlichen Beschlüsse der zweiten Kammer vollkommen ein verstanden. Präsident v. Gersdorf: Wenn die Deputation sich also des Beifalls der geehrten Kammer zu erfreuen hat, würde dem Beschlüsse der. zweiten Kammer beizutreten und der Gegenstand mittelst Protokollextracts der zweiten Kammer mitzutheilen sein. v. Schönfels: Im Auftrage der vierten Deputation er laube ich mir der Kammer Folgendes mitzutheilen: Es hat der Botanicus Friedrich August Franke aus Chemnitz unter dem 23. März d. I. eine Beschwerde an die Ständeversammlung ein gereicht, in welcher er sagt, daß er im Jahre 1833 auf ungerechte Weise um sein Grundstück gekommen sei, so daß er dadurch gänz lich verarmt wäre. Zur bessern Verständigung seines Unglücks falles fügt er seine Privatacten bei, und bittet, daß die Ständet Versammlung sich seiner annehme und ihm zu seinem Rechte ver helfe. Wenn es nun nach §. 118 der Landtagsordnung unter dem Buchstaben « heißt: ,)Daß jede Beschwerde, deren Inhalt unzusammenha'nge.nd und nicht klqr dargestellt ist, als unzulässig abzuweisen sei," so scheint hier dieser Fall vorzuliegen. Denn unzusammenhängend ist gewiß der Inhalt einer Beschwerde, wenn der Beschwerdeführer der Kammer, oder vielmehr der be treffenden, Deputation zumuthet, aus 53 Stück Privatacten den eigentlichen Grund der Beschwerde erst herauszufinden, an statt daß es seine Schuldigkeit gewesen wäre, selbst das Factum klar darzustellen, und klar ist die Beschwerde ebenfalls nicht zu nennen, da sie einen bestimmten Antrag nicht enthält, und man nicht deutlich abnehmen kann, was der Beschwerdeführer eigent lich will. Die vierte Deputation trägt daher auf Grund der tz. 118 der Landtagsordnung an, die Beschwerdeals unzulässig abzuweisen. Bürgermeister Gottschqld: Die Deputation hat sich näm lich veranlaßt gefunden, wegen dieser Mängel den Beschwerde führer abfällig zu bescheiden, und sie hat nur anzuzeigen, daß dies geschehen sei. ' . Präsident v. Gersdorf: Allerdings enthält Z. 118 der Landtagsordnung die Erfordernisse einer Beschwerde, wenn sie zur Annahme für fähig erachtet werden soll, und wenn das nicht der Fall ist, ist sie allerdings zurückzuweisen. — Wir würden nun zum ersten Gegenstand der Tagesordnung überzugehen ver-- mögen, den Bericht der vierten Deputation, die Beschwerde dev Gemeinde zu Cavertitz wegen Uebernahme des Baues einer Brücke 1*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder