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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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rassen, indem der auf691 Thlr. 14Gr. 3Pf. veranschlagte Ko stenaufwand, zu welchem der Rittergutsbesitzer freiwillig einen Beitrag von 75 Thlr. — — verwilliat hatte, ihre Kräfte über steigen werde. Ausdrücklich aber erklärte die Gemeinde Inhalts des diesfalls aufgenommenen Protokolls, daß sie in Voraus setzung einer angemessenen Beihülfe Seiten des Fisci die Ueber- brückung des dahlner Baches nach Kräften ins Werk setzen wolle. Der Bezirksamtshauptmann verwendete sich für die von der Gemeinde Cavertitz gebetene Beihülfe und auf beifälligen Vortrag der Kreisdirection zu. Leipzig erklärte sich das Ministe rium des Innern geneigt, der Gemeinde Cavertitz eine Unter stützung von 25V Thlr. zu bewilligen, dafern die Ge ¬ meinde sich verbindlich erkläre, mit dieser Beihülfe eine steinerne Brücke und wo möglich noch im Jahre 1840 aufzuführen. Die Gemeinde Cavertitz bat, die zugcsagte Beihülfe der 250 Thlr. um 50Tblr. zu erhöhen, verpflichtete sich aber zufolge des über die diesfallsige Erklärung aufgenommenen Protokolls ausdrücklich, die in Frage befangene steinerne Brücke nach dem entworfenen Anschläge auch dann unweigerlich berzustellen, wenn ihr die anderweitgebetenen50Lhlr. nichtgewährt werden sollten. Auf Verwendung der Kreisdirection ist hierauf die Beihülfe aus Staatscaffen bis auf 300 Thlr. erhöht und sonach dem Suchen der Gemeinde deferirt worden, so daß dieselbe nun um so mehr an die geschehene Zusage gebunden war. Bald darauf behauptete jedoch die Gemeinde Cavertitz, daß sie bei genauer Prüfung des Bauanschlags sich überzeugt habe, daß,eine nach selbigem erbauete, wenn auch steinerne Brücke den Bedürfnissen nicht ausreichend entsprechen werde, und bat unter dem Anführer!, daß der Bau einer dem Zwecke entsprechenden Brücke mindestens 1200Thlr. — — erfordern würde, dir Amts hauptmannschaft möge nach bewirkter Prüfung dieses neuerlichen Anführens durch Techniker in dem als wahrscheinlich vorauszu setzenden Falle, daß der Bau sich kostspieliger darstellen sollte/ sich für einen höhern Beitrag aus Staalscassen als den der bis her verwilligten 300 Thlr. verwenden. Die Kreisdirection zu Leipzig ließ hierauf auch zu gütlicher Vermittelung eines zu treffenden definitiven Abkommens eine nochmalige Erörterung.durch die hierzu erforderlichen Beamten und Techniker vornehmen, und es fand sich in Bestätigung des von der Gemeinde Cavertitz geschehenen Anführens der frühere Bauanschlag in der That als unzureichend, worauf ein neuer auf 1016 Thlr. 5 Ngr. festgestellt ward. Dabei trug jedoch die Kreisdirection Bedenken, sich beim Ministcrio des Innern an- noch für Gewährung einer besvndern Bcihülfe aus Staatskassen zu Bestreitung des diesfallsigen Mehraufwandes zu verwenden. Das Ministerium des Innern genehmigte den in veränder ter Maße in Vorschlag gebrachten Brückenbau, und es beruhte dieser jetzt nur noch auf der Ausführung. Als die Sache so weit vorgeschritten war, verfiel jedoch die Gemeinde Cavertitz auf verschiedene Auswege, um sich von den übernommenen Verpflichtungen wieder los zu machen, indem sie bei der Kreisdirection zu Leipzig anderweite Verhandlungen beantragte, um auf eine minder kostspielige Weise eine Brücke über den dahlner Bach zu erlangen oder es auch beim Alten zu lassen, indem sie zugleich wider alle wegen des in Rede stehenden Brückenbaues zu erlassende Zwangsmaßregeln protestirte und auf Entscheidung der höhern Behörde provocirte. Die Kreisdirection verwarf die als Recurs zu betrachtende Berufung und ließ die Gemeinde'Cavertitz darüber verständigen, daß sie bei der ermittelten Notwendigkeit der Ueberbrückung des Furths und bei dem von ihr erfolgten Anerkenntnisse der Ver bindlichkeit zum Brückenbau der Erfüllung dieser Verpflichtung sich gegenwärtig nicht weiter entziehen könne. Dabei ward der Gemeinde Cavertitz auch überlassen, nur eine Hölz erne Brücke zu bauen. Jedoch sollte sie in diesem Falle auf Unterstützung aus Staatskassen keinen Anspruch machen, da diese Beihülfe le diglich unter der Voraussetzung einer steinernen Brücke zuge sagt worden sei. Auch jetzt beruhigte sich die Gemeinde Cavertitz noch nicht, sondern provocirte aufdieEntscheidungdesMinisterii des Innern. Dieses hat jedoch unterm 18. Aug. v. I. an die Kreisdi- rection zu Leipzig abfällige Bescheidung erlassen, und da nach dieser in höchster Instanz ertheilten Resolution die Gemeinde Ca-. vertitz noch den Weg an die Ständeversammlung eingeschlagen hat, die vierte Deputation aber den vom Ministcrio untergeleg ten Gründen am Schlüsse gegenwärtigen Berichts beizutretcn sich bestimmt finden wird, so werden hier von den Motiven der der Gemeinde Cavertitz ertheilten Entscheidung die wesentlichsten anzuführen sein.' 1) Zunächst findet das Ministerium des Innern die Ver bindlichkeit der Gemeinde Cavertitz zu dem in Frage stehenden Brückenbaue schon durch das Straßenbau mandat selbst genügend begründet, da die Brücke, wie nirgends bestritten wird, innerhalb der Fluren dieser Ge meinde auf einem dieselbe durchschneidenden Communi- cativnswege sich befindet und daher dem Fisco deren Herstellung nicht angesonnen werden kann, zugleich aber die dringende Nothwendigkeit zur Verhütung möglicher Unglücksfälle sich bei den angestellten Erörterungen als ein Gegenstand der Landespolizei ergeben hat. 2) wird als Grund geltend gemacht, daß außer jener durch 'das Straßenbaumandat als Landesgesetz begründeten Verbindlichkeit die Gemeinde Cavertitz selbst schon ihre Verpflichtung mehrfach und insonderheit mittelst des von ihrem Vorstände, einem Gemeindeältesten und meh ren andern Mitgliedern vollzogenen Protokolls vom 15. Juli 1840 ausdrücklich und unabhängig von der Moda lität und den Kosten des Baues anerkannt hat. 3) Die dagegen von der Gemeinde Cavertitz geltend ge ¬ machte Kostspieligkeit des zuletzt auf 1016 Thlr. 5 Ngr. veranschlagten Baues und die von den Behörden einiger maßen anerkannte Unvermögenheit der Gemeinde ist be reits in der Ministerialinstanz insoweit berücksichtigt worden, daß zu dem Herstellungsaufwande, wozu der Rittergutsbesitzer 75 Thlr. übernommen hat, vom Mi- nisterio des Innern eine Unterstützung von 300 Thlr. bewilligt worden ist. Diese Bewilligung zu er höhen ist aber, wie das Ministerium in seiner Verord nung anführt, theils wegen der diesjährigen Erschöpfung des Unterstützungsfonds, theils in Betracht, daß andere dringende Bedürfnisse und Anträge ähnlicher Art zurück gesetzt werden müßten, wenn einer einzelnen Commun zu einem, Brückenbau ein noch höherer Beitrag bewilligt werden sollte, als unthunlich erachtet wordcn. Da übrigens die Kreisdirection zu Leipzig in ihrem Berichte auf das Mißverhältniß der Vermögenskräste der Gemeinde Ca vertitz zu dem für den Brückenbau erforderlichen Aufwande hin gedeutet hatte, so verordnete bas Ministerium, noch einen Ver- uch zu machen, ob auf den Grund der h. 16 des Straßenbau-
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