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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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- Diese Gründe,-welche den verschiedenen abschläglichen Mimsterialentscheidungen unterliegen, suchen die Petenten im Folgenden zu widerlegen, all. 1. Der Stadtmagistrat zu Schneeberg habe tbeils in Folge höherer Anregung, theils in Folge eignen Betriebs zwei mal vergebliche Versuche zu Errichtung einer Sparkasse in Schneeberg gemacht, sie habedas erste Mal tommunlich, das letzte Mal auf Aktien begründet werden sollen. Jen es Projekt sei darum, weil man zu geringe Rentabilität gefürchtet, dieses darum, weil die Zinsen der Aktien erst gedeckt werden sollen, nicht zu Stande gekommen. Uebrigens könne über die Gemeinnützigkeit der mit einem Leihinstitut verbundenen Sparkasse kein Zweifel sein.' Die Sparkasse gewähre der aus Berg- und Fabrikarbeitern großentheils bestehenden Bevölkerung den Vortheil, kleine Ersparnisse nutzenbringend anzulegen; das Lei hinstitut gewähre dem Publicum den Vortheil, auf bestimmte Zinsen Geld zu bekommen, was den Privatunternehmern ohne öffentliche Bestätigung nicht gut möglich sei. Um sich' gegen das Risiko zu decken, stipulirten sie sich sehr hohe Zin sen, machten Scheingeschäfte und beförderten durch Hinter gehung des Gesetzes die Immoralität. Uebrigens hätten auch nur die Stadtverordneten die Vertretung des Institutes von der Hand gewiesen, der Stadtrath hingegen habe sich ganz beifällig und unterstützend für ihr Projekt ausgesprochen, ja es habe die'hohe Kreisdirection selbst für dessen Bestäti gung sich verwendet. Im Berichte vom 20. März vorigen Jahres habe der StadtratH ausdrücklich gesagt; „daß das nach dem Regulativentwurf in die.Hände des Stadtraths gegebene Recht derAufsicht und Controlirung! derAnstalcangenommen und zugestandenworden,' - und daß dies nur ein Punkt der Pflicht und Ehre für ihn sei, um den Aheilnehmern diejenige Garantie zu, sichern, auf welche dieselben unter diesen Umständen ver trauten ; und da die Unternehmer sich anheischig machten,, die Sicherung stets nach dem Betrage der Lheilnahme zu stellen, so Unterstütze er deren Bitte. «6 2. Die Kreisdirection habe die offerirte Cautjon der Pe tenten züm An fa ng für die Spar- und Leihcaffe hinrei ch end befunden, sie selbst hätten sich erboten, solche jeder zeit auf eine. Höhe zu bringen, wie sie der Betrag der An stalt erfordere. - Uebrigens wollten sie ihr Institut nicht nur der O ef- fentlichkeit, sondern auch allen RevisionenvonSeiten der Communalverwültung unterwerfen. Brand versicherung und Sicherung vor Diebstahl solle eben falls eingeleitet werden,., Eine Caution, wie in Dresden, Leipzig, Bautzen, sei schon darum nicht erforderlich, weil ihre Institute nie den - Umfang der dortigen Institute erreichen würden. «6 3. Da^ Bedenken betreffend, daß das Unternehmen von nur Zweien ins Leben gerufen als Privatspeculation erscheine, bei welchen das Privatinteresfe dieprin- cipale, das allgemeine Wohl dagegen nur sekun däre Berücksichtigung finde, die Staatsregierung aber nur auf das aUgemeineBesteundnichtaufden Vortheil Einzelner Rücksicht nehmen könne, so komme darauf gar nichts an, wi vielgliedrig eine Körperschaft zu irgend einem Unternehmen sei, wenn nur der Zweck, der einem solchen Unternehmen unterliege, erreicht werde. Es sei bereits ge- I, 52. sagt, aus welchen Gründen eine Spar- und Lsthcasse in Schneeberg auf communische Rechnung und nachmals auf Actienunternehmung nicht hätte zu Stande kommen können; sie, die Petenten, hätten sich dazu entschlossen, weil sie die erforderlichen Räume Hätten und das Geschäft als Neben beschäftigung selbst besorgten, sie mithin weniger Regie aufwand dabei haben würden, als eine öffentliche Verwal tung. Sie hätten sich sogar darauf gefaßt gemacht, in den ersten Jahren nur bis zu einem Gewinne zu gelan gen, der ihren Regieäufwgnd.deckte, u«d sie rechneten nach mehrjährigem Bestehen der Anstalt auf einigen Lohn für ihre Arbeit, Uebrigens geheaus der Verwendung des Stahtrathes und der Kreisdirection hervor, daß bei dem projectirten In stitute das allgemeine B e st e gefördert werden solle, und es liege kein Grund vor, der diese Behörden hätte bestim men können, das allgemeine Wohl ihrem, der Bittsteller, individuellen Interesse zu opfern; sie könnten versichern, daß auch ihnen bei diesem Projekt das allgemeine Wohl vorgeschwebt habe, und ihr persönliches Interesse nur insoweit Berücksichtigung dabei gefunden, als sie, ebenso wie jeder Mensch, so hoch oder so niedrig,er auch in der bürgerlichen Welt stehe, für ihre geleistete Arbeit einen Lohn erwarteten, der um so biüiger erscheine, als sie bei künftiger größerer Umfänglichkeit der Anstalt derselben auch. mehr und endlich wohl ihre ganze Zeit opfern müßten. »6 4. Die Institute würden im Laufe Her Zeit leidlich rentiren, und f liege deshalb keine Besorgniß baldiger Auf lösung vor, selbst wenn sie, die Unternehmer, abtreten oder sterben sollten, würden sich dazu geeignete Nachfolger fin de». In Annaberg habe nurern Mann die Sache gegrün det und werde sie gegenwärtig nach dem Tode desselben'von der Wittwe fortvcrwaltet. Viel leichter würden sich Leute zur Fortsetzung als.zvr Begründung der Institute finden. Der hei Verhandlung dieser Angelegenheit in der Deputation der jenseitigen Kammer zugezogene königliche Commissar hat nun, wie im jenseitigen Deputationsbericht angeführt wird, .das, was die Petenten zu I und 2 für sich angeführt, als beachtenswerth anerkannt, dagegen aber hinzugefügt, daß die von der Staats regierung sub 3 und 4 ausgestellten Bedenken durchaus nicht be seitigt worden seien. Was das sul> 3 aufgestellte Bedenken anlange, so gehe die Staatsregierung bon der Ansicht.aus, daß der Ziel-' punkt eines solchen Unternehmens, wie die Petenten beab sichtigen, stets dasöffentliche Wohl sein müsse. — Wollte man erlauben, es in den Bereich-der Privat- - specularion zu ziehen, so würden sich sehr baldfür andere Städte Nachahmender Petenten finden und die Staats regierung würde in Verlegenheit kommen, wenn sie ihnen gegenüber die abschläglichen Bescheide, die natür lich Häufig durch Grü nde, -in der Persön lichkeit der Bitt steller liegend, motivirt werden würden, rechtfertigen wolle.— Obschon nun die vierte Deputation der zweiten Kammer in ihrem über diese .Angelegenheit,ikrer Kammer erstatteten Be richte sich mit vorstehender Ansicht der Staatsregierung nicht hat verständigen können, so hat sie sich dennoch veranlaßt gefunden, 1) das Gesuch der Beschwerdeführer aus dem Grunde nicht zu befürworten, weil die Bewilligung desselben ein Act sei, der von dem Vertrauen der hohen Staatsregierung zu den Petenten abhängc, worüber der Ständeversamm- 2
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