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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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mindert haben und die Eigenthümer daS gefallene Vieh häufig selbst benutzen, ich will dadurch aber keineswegs einem solchen Gesetze ganz entgegentreten, vielmehr gönne ich es den berechtig ten Feldmeistern gerne, daß sie für ihre Berechtigungen, wenn sie ihnen nicht langer gelassen werben sollten, vollständig entschä digt werden, und will zugeben, daß es jenen Berechtigten oft schwer fallen mag, ihre Rechte zu überwachen. — Schlimmer kann und wird es aber für sie in wenigen Jahren denn doch nicht werden, und so dürste es für sie einerlei sein, ob dies Gesetz drei Jahre früher oder spater erscheint;, für die jetzigen -Wiehbesitzer halte ich es auch nicht so nothwendig, weil es für sie nicht ein so großer Schade ist, wenn sie noch einige Jahre länger ihr gefalle nes krankes Vieh nicht selbst abdecken dürfen, sondern an den Eavillcreibesttzer abgeben müssen. In polizeilicher Hinsicht hauptsächlich scheint es mir aber allerdings bedenklich, die Rechte und Verbindlichkeiten der Feldmeister ganz aufzuhsben, und den Gebrauch des gefallenen kranken Viehs ganz frei zu geben, und wenn man nicht ganz genügende Mittel und Wege findet, den Mißbrauchen und andern in dieser Hinsicht drohenden Gefahren und Uebelständen vvrzubcugcn, allerdings fast gerachen zu sein, das Bannrecht der Caviller fortbestehen zu lassen, weil nicht abzuse hen ist, wie ein künftiges Gesetz den möglichen Mißbräuchen vor beugen kann. — Die hohe Staatsrcgierung wird dies gewiß reiflich und gründlich erwägen, und wenn dies geschehen, uns, in einem auch diese Verhältnisse ordnenden und regelnden Gesetzentwürfe, ihre Ansichten vorlegen. Präsident v. Gersdorf: Die zweite Kammer hatte den Antrag dahin gestellt: „die hohe Staatsrcgierung um Vorle gung eines Gesetzes, die Aufhebung der Cavillereigerechtsame be treffend, an die nächste Ständeversammlung zu ersuchen." Die Deputation hat nun anrathen zu müssen geglaubt, jenem An träge beizutreten. Der Herr v. Posten hat jedoch den An trag gestellt, statt: „der nächsten", zu setzen: „einer der nächsten". Ich würde nun unter Voraussetzung, daß hierbei der Namensaufruf ebenfalls nicht nothwendig sei, worüber ich mir jedoch die Ansicht der Kammer erbitte, die erste Frage, jedoch unter Vorbehalt, auf das Amendement zurückzukommen, auf das Deputativnsgutachten richten müssend . Viccpräsidentv. Carlowitz: Ich würde doch glauben, daß hierbei Namensaufruf nothwendig sei; denn es handelt sich von einem Berichteter dritten Deputation und von einem Anträge an die hohe Staatsregierung. Präsident v. Gersdorf: Ich würde also unter der Vor aussetzung, auf das Amendement , welches vorhin Unterstützung fand, zurückzukommen, zunächst den Namensaufruf, hier ein treten lassen. Prinz Johann: Der Namensaufruf könnte wohl verscho ben werden, bis mandarüber klar ist, ob der v. Posernsche An trag angenommen wird, oder nicht- und darf die Frage darauf gestellt werden. Vicepräsident v. Carlowitz: Ich glaube, daß die Frage erst auf den Postrnschen Antrag wird gestellt werden müssen. Präsident v. Gersdorf: Ich hatte schon erwähnt, daß man auf den v. Postrnschen Antrag zurückkommen könne, und ich spater darauf die Annahmefrage richten würde. Wenn man jedoch wünscht, daß der Antrag zuerst komme, sö werde ich zu nächst die Frage darauf richten. Secretair Freiherr v. Biedermann: Es war wohl die Ansicht des Herrn Vicepräsidenten, daß erst auf gewöhnliche Weist abgestimmt werde.. Präsident v. G ersdorf: Ich habe den Herrn Vicepräsi denten nicht gehörig verstehen können. Vicepräsident v. Carlowitz: Ich habe nur gesagt, es möchte her v. Posernsche Antrag erst zur Abstimmung kommen, ehe die Annahmefrage auf das Dcputationsgutachtett mittelst Namensaufrufs gerichtet werden kann. Secretair Freiherr w Biedermann: Ich glaube, daß zuerst die Frage aufdas Deputativnsgutachten mitVorbehalt des v. Postrnschen Antrags gerichtet werden müsse, wenn man nicht über die Art seiner Abstimmung in Verlegenheit kommen soll. Ich werde gegen das Deputativnsgutachten stimmen, würde aber, wenn dasselbe angenommen wird, für das v. Posernsche Amen dement sein. Wird aber über Letzteres im Voraus abgcstimmt, so ist der versucht, dagegen zu stimmen, welcher überhaupt keinen Antrag will. Präsident v. Gersdorf: Wenn die Kammer meint, daß ich über den v. Postrnschen Antrag eher abstimmen lasse, auf ge wöhnliche Weise, so würde dann der Namensaufruf über das Gutachten der Deputation erfolgen. So ist es logischer. Wenn Niemünd sich dagegen erhebt, würde ich fragen: ob man das Amendement des Herrn v. Posten annehme? — Es wird gegen 2 Stimmen a n g e n o m m e n. Präsident v. Gersdorf: Nun würde noch der Namens aufruf eintrcten darüber, ob man dem Deputativnsgutachten unter dieser Veränderung beitritt? — Die Herren Staatsmini- stcr verlassen den Saal. Bei erfolgtem Namensaufrufe wird das Deputationsgutachten mit 19 gegen 14 Stimmen ange nommen. Präsident v. Gersdorf: Ich ersuche den Herrn v. Heynitz, die Rednerbühne zu betreten, um uns den dritten Gegenstand der Tagesordnung , die Petition mehrer Thierärzte betreffend', vor- zutragen. Referent v. Heynitz erstattet den Vortrags (Die in ihm enthaltenen drei Punkte gehen aus Nachstehendem hervor.) Prinz IoHann: Es würden wohl die 3 Punkte einzeln zu Nehmen sein; denn die Kammer würde bei'dem ersten Plmkte' von ihrer Ansicht abgehen und bei dem, zweiten bei ihrer Ansicht beharren müssen. Bürgermeister Hübler: Der erste Punkt erledigt sich wohl schon dadurch, daß die jenseitige Kammer das Einverständniß ab gelehnt hat. Prinz Johann: Dann muß die Kammer ihre Ansicht 'allen lassen. Sie kann aber auch darauf beharren. Ich be merke übrigens, daß ich bei dem ersten Punkte beitrete, bei dem zweiten Punkte, meiner frühem Ueberzeugung gemäß, gegen das
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