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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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meint ist, da er .Beschwerden vorzudeugen beabsichtigt; ich glaube aber, daß der .Antrag dennoch auf sich ber uhen könne. Denn einmal wird bei der Staatsregierung durch den Antrag das zeitherige Verfahren der Behörden mehr oder weniger und zwar ohne Grund verdächtigt; denn ich kann nicht glauben, daß es Behörden gegeben habe, welche gerade bei dieser Wahlange legenheit sich sportelsüchtig gezeigt hätten. Es wird aber auch durch den Jani'schen Antrag gar nicht, das erreicht, was in der Scholze'schen Petition gelegen zu haben scheint. Ist auch nämlich dort beispielsweise des Kostenpassus gedacht worden, so bezweckt die Petition doch wohl hauptsächlich eine Emancipation von der obrigkeitlichen Leitung, welche den Gemeinden nur nachtheilig werden würde. Weiter liegt das , was der Antrag erreichen - soll, schon im Gesetze selbst, nach welchem die unumgänglich n'othwendigen Verlage berechnet werden sollen, und von diesen kann auch die hohe Staatsregierung Etwas' nicht streichen. Endlich hat das hohe Ministerium bei der Berathung in der zweiten Kammer schon zu erkennen gegeben, daß, wenn auch ein Antrag nicht gestellt würde, es seine Aufmerksamkeit dennoch auf diesen Gegenstand richten und Vorkehrungen treffen wolle, um Beschwerden vorzubeugen. Deshalb werde ich mich nicht nur gegen den Antrag erklären, sondern bin auch überzeugt, daß er gänzlich auf sich beruhen könne. . Referent v. Po fern: Beschwerden sind doch da. Die Deputation gibt zu, daß das aufgestellte Bild gesucht ist; auch sie glaubt, daß das ausgestellte Wild höchst selten vor kommen werde. Sie hofft es. Aber im Gesetz liegt allerdings die Möglichen, daß man eS so weit aüsdehnen kann, und nach Inhalt einiger dieser Petitionen mußte man glauben, daß einige Unterbehörden doch etwas weit gegangen waren. UnnöthigeWeit- läufigkeiten schaden der guten Sache, und wenn ich auch unter keiner Bedingung, sowohl im Interesse der Landgemeinden, als auch ihrer Obrigkeiten, dafür stimmen könnte, daß, nach dem Wunsche einiger Petenten, die Leitung der Wahlen durch die Obrigkeit in Wegfall gelangen möge, weil die dadurch den Ge meinden bewahrte Wahlfreiheit, die dadurch erlangte größere Feierlichkeit und Sicherheit des Wahlactes, das in den Schran ken Halten vorlauter ungebildeter Schreier u. s. w-, mir höher zu stehen scheint, als die dadurch herbeigeführten Geldkosten, so wünsche ich doch nicht, daß hierdurch dm Gemeinden mehrKosten erwachsen, als unumgänglich nöthig ist. Deshalb glaubte die Deputation auf den Jani'schen Antrag ringchen zu müssen, zu mal da das Ablehnen einen üblen Schein auf die erste Kammer werfen könnte, weil hier gerade sehr viele Gerichtsinhaber Sitz und Stimme haben. Ich gebe aber dem geehrten Sprecher zu, daß dasselbe wohl auch erreicht ist, wenn der Antrag jetzt abge- lehnt wird, weil die hohe Staatsregierung die Zusicherung ge geben hat, sie werde, es möge nun ein Antrag, an sie gelangen öder nicht, die gründlichsten diesfallsigen Erörterungen an stellen lassen. Prinz Johann: Ich werde für das Gutachten der De putation stimmen, muß aber bemerken, in welchem Sinne ich. es thue. Die Deputation Hst em Bild aufgestellt, wie.viele Weitläufigkeiten Vorkommen könnten und wie die Sache ver- theuere würde. Die Kosten herabzusetzen, scheint mir' ein weniger geeignetes Mittel zu sein, als die Arbeit zu vermindern, und da in der allgemeinen Fassung des Antrags der Wunsch liegt, die Weitläufigkeiten zu vermindern, so werde ich für den Antrag stimmen. Referent v. Posern: Die Majorität in der Deputation ' HM es, für zweckmäßig, bestimmte Vorschläge nicht zu machen; im Conceptc des Berichts hatte ich mir erlaubt, dergleichen Vor schläge, wie so eben erwähnt wurden, zu thun, nach dem Wunsche der Majorität habe ich als Referent mich gefügt. Bürgermeister Hübler: Wenn ich für den Deputations vorschlag stimme, so geschieht es in der -That nur aus alter Nei gung für die dritte Deputation, der ich selbst einst als Mitglied anzugehören die Ehre hatte. Denn nothwendig scheint mir der Antrag der jenseitigen Kammer nicht. Die Gründe für diese meine Ansicht entlehne ich dem Deputationsberichte selbst. Die Deputation hat ganz richtig bemerkt, daß dem Wunsche des > Abg. Jani durch §. 13 des-Gesetzes der Landgemeindeordnung bereits vollständig Genüge geschehen sei. Dort werden die For derungen der Gemeindevbrigkekten beschränkt auf die unumgäng lich nothwendigen Verläge. Entsteht also im concreten Falle einmal ein größerer Aufwand, so fragt es sich, ob er durch solche Berlage entstanden, die unumgänglich nöthig waren, oder nicht. Im ersteren Falle wird der Aufwand, er sei so groß als er wolle, gerechtfertigt erscheinen, im letzteren dagegen wird sich eineUebcr- 'chreitung der Amtsgewalt Herausstellen; dieser aber wird füg--" icher auf dem Wege der Wcschwerdefichrung; als durch eine neue Gesetzgebung zu begegnen sein. Der zweite Grund, der für die Ablehnung des Antrags spricht, liegt in der ertheilten Ver- icherung des königl. Commiffars, daß die Staatsregierung, auch wenn ein Antrag nicht an sie gelangen sollte, die gründlich- len diesfallsigen Erörterungen anstellen lassen werde. Referent v. Posern: Ich kann allerdings zugeben, daß der eine oder andere Satz vielleicht nicht vorgekommen ist.' Ich elbst habe freilich nie sine dergleichen Wahl geleitet, und die Landgemeindeordnung und die dazu gehörige Verordnung zur Hand nehmend, nach eingezogenen Erkundigungen und Beleh rungen versucht, ein Bild darzustellen. Ich habe Erkundigungen eingezogen darüber, ob ähnliche Sätze und solche Berweitläu- sigungen vorkämen, und erfahren, daß es, obschon nur höchst selten, so der Fall ist. Ich habe aber auch erfahren, daß der bei weitem größte Theil der Unterbehörden, ja fast alle, was rühmend - von Seiten der Deputation zu erwähnen ist, es sich zur Pflicht gemacht hat, Weitläufigkeiten und unnöthige Kosten thunlichst zu vermeiden. Beispielsweise führe ich folgende mir zunächst naher bekannten Fälle an. — Bon 28 Dörfern, bei denen Herr Gerichtsdirector Lippold zu Pulsnitz, als Patrimonialrichter über mehre Bezirke, die Wahl zu leiten hat, sind nur fünffache Aus lösung und Fortkommen liquidirt worden, und es verursachten die jedesmaligen Wählen für diese 28 Dorfschasten zusammen daher nur clrc-s 18 Maler. Auch hinsichtlich der Gerichte des Klosters zu St. Manenstern und eirrg:r andern kann ich Aehn-
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