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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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stimmen zu lassen. Ich sollte meinen, es käme nichts darauf an, ob äu Antrag, wie er jedem Mitglied der Kammern freisteht, heute oder einen andern Tag eingebracht werde. Präsident v. Gersdorf: Dem muß ich einhalten, daß, wenn der Gegenstand nicht mehr auf der Tagesordnung steht, es dann nicht möglich sein dürfte, ihn wieder vorzubringen; wir hätten eine Schraube ohne Ende, und daß er zur Abstimmung gelange, wie er erst gestanden hat, ist reiner Widerspruch. v. Polenz: Davon ist nicht die Rede; der- Herr Stell vertreter sagte nur, daß er abgeändert nicht mehr kommen könnte. Präsident v. Gersdorf: Das einzige Mittel wäre, daß ich der Kammer die Frage vorlege, ob sie gemeint sei, daß man den Günther'fchen Antrag unter Weglassung einiger widerspre chender Worte annoch zur Abstimmung bringen könnte. v. Großmann: -Vorhin ist die Abstimmung über den Günther'fchen Antrag ausdrücklich Vorbehalten worden, und wenn ich den Herrn Staatsminister recht verstanden habe, so bleibt die Reihenfolge der Anträge dieselbe. Dieser Vorbehalt ist noch in Kraft. Prinz Johann: Ich muß bemerken, daß der Herr Staats minister bemerkte, der Günther'sche Antrag würde durch die Ab stimmung ausgeschlossen. 0. Günther: Ich habe geglaubt, daß durch das, was re- solvirt ist, dem Rechte, meinen Antrag zur Abstimmung zu brin gens kein Eintrag geschehe. Natürlich müssen jetzt aus demselben die wenigen, vorhin von mir erwähnten Worte herausfallen. Daß aber mein Antrag nun gar nicht zur Abstimmung kommen sollte, dies, das muß ich bekennen, habe ich allerdings nicht er wartet. . ».Gross: Wäre der Antrag des Herrn v. Günther frü her zur Abstimmung gekommen und angenommen worden, so würde ein Beschluß über die Annahme oder Verwerfung des dem Gesetzentwürfe zu Grunde liegenden Princips nicht haben stattfinden können. Jetzt aber da abgestimmt und durch die Majorität dieses Princip genehmigt worden ist, müssen wir wohl präsumiren, daß auch die speciellen Vorschriften des Gesetzent wurfs zur Berathung kommen werden. Der Vorschlag des Herrn 0. Günther geht dahin, daß in allen wichtigeren Unter suchungen die untersuchenden Gerichte das Urthel selbst sprechen sollen. Dies steht in Widerspruch mit §. 158 des Gesetzent wurfs. Wollen wir nun schon jetzt über den Antrag des Herrn v Günther abstimmen, so greifen wir einer Entscheidung vor, die erst der Berathung über diese ß. des Gesetzentwurfs vor zubehalten ist. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Gegen die letzte Aeußerung muß ich mir die Bemerkung erlauben, daß, wenn ich recht gehört habe, Se. Excellenz der Herr Staatsminister selbst erklärt hat, daß, wenn auch über das Princip abgestimmt werden sollte, dann immer noch auf Mittelbarkeit und Unmittelbarkeit eingegangen werden könne. Ich muß bekennen, daß diese Aeußerung mich allein bewogen hat, für den Gesetzentwurf zu stimmen, sonst würde ich auch Nein gesagt haben. v. Po fern: Ich muß bekennen, daß ich durch mein Ja nur die Ansicht habe aussprechen wollen, daß ich gegen das neue Princip sei, das nämlich, welches die Deputation der zweiten Kammer aufstellt, keineswegs aber habe den Günther'fchen An trag ausschließen wollen. Bin ich darüber im Jrrthum, so be finde ich mich in nicht geringer Verzweiflung, da ich ja gerade für den Günther'fchen Antrag stimmen will. Einige Andere erklären dasselbe. Prinz Iohann: Ich schlage vor, man stimme so weit über den Antrag des geehrten Domherrn Günther, als er nicht durch die Hauptabstimmung in Wegfall gekommen ist. Staatsminister v. Könne ritz: Wenn ich darauf antrug, daß über das Princip des Gesetzentwurfes zuerst abgestimmt würde, so ging ich von der Aussicht aus, daß die Regierung das Recht habe, über ihren Entwurf eine Erklärung zu verlangen. In sofern nun der Antrag des geehrten Herrn Domherrn Günther diesem Entwürfe direct entgegenstand, als er auf Zurücklegung des Entwurfs gerichtet war, so mußte ich dagegen sein, daß hier über zuerst abgestimmt würde; allein diese Folgerung würde ich auch nicht daraus ziehen, daß überden Günther'fchen Antrag, sei es jetzt oder künftig, bei einzelnen ZZ. nicht könnte abgestimmt werden. Referent Vicepräsident v. Carlowitz: Wenn von so vie len geehrten Mitgliedern so viel Gewicht darauf gelegt wird, daß der Günther'sche Antrag noch zur Abstimmung komme, so will ich meinen Widerspruch aufgeben; ich muß aber freilich bemerken, daß an dieser Verwirrung wenigstens mein Vorschlag über die Reihefolge der Fragstellung die Schuld nicht trägt. Ich schlug bekanntlich vor, den Günther'fchen Antrag der Abstimmung über die Principfrage vorangehen zu lassen, das wurde jedoch auf den Vorschlag des Herrn Justizministers nicht beliebt. Ich selbstwar mir klar, wie ich auf jede Frage zu antworten hätte; es thut mir leid, daß dies nicht Jedem klar gewesen zu sein scheint. Um nun nicht das Gewissen Eines oder des Andern zu beschweren, nehme ich mein Bedenken zurück. Präsident v. Gersdorf: Meine Herren, ich glaube,"es könnte am besten aus der Sache zu kommen sein, wenn man, wie Se.Königl. Hoheit es meinte, über den Günther'fchen Antrag abstimmte, jedoch unter der ausdrücklichen Hinzufügung, daß, so weit es thunlich sei, nicht dem Hauptprincipe derogirt werde. Bürgermeister Hübler: Es dürste vielleicht der Praxis der geehrten Kammer noch weniger präjudiciren, wenn auf dm Günther'fchen Antrag zwei Fragen gestellt würden, die eine über den an sich erledigten Vorschlag auf Zurücklegung des Gesetzent wurfs, und die andere auf den übrigen Inhalt seines Antrags. Prinz Johann: Die erste Frage können wir nicht stellen. Präsident v. Gersdorf: Das können wir nicht; wir wer den immer darauf zurückkommen, daß es nur insofern geschieht, als er der gegenwärtigen Abstimmung nicht entgegentritt. 0. Günther: Ich bin damit vollkommen einverstanden, daß die Frage auf meinen Antrag nur mit der Modifikation ge-
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