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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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mann. v. Biedermann vom 22. d. Mts. bis 6. Januar, und «Mich Herr Bürgermeister Ritterstädt vom 23. d. Mts. bis zum 2. Januar. Sind die Herren geneigt, den Urlaub diesen Herren zu ertheilen? — Wird einstimmig ertheilt. Präsidentv. Gersdorf: Bei Nr. 53 der Registrande, das Protokollextract der zweiten Kammer über das Staats schuldenwesen betreffend, war vorhin von dem Herrn Referenten erwähnt worden, daß er uns darüber Etwas mündlich vortragen wolle. Bürgermeister Wehner: Ich bitte um das Wort, da ich nach tz. 111 der Verfassungsurkunde und tz. 118 der Landtags ordnung als Vorstand der vierten Deputation eine Mittheilung an die Kammer zu machen habe. Es sind zwei Beschwerden eingereicht worden, die eine unter Nr. 15 der Hauptregiflrande (vgl. Nr. 1. der Mittheilungen, Seite 3), von 17 Feldmeisterei befitzern, wegen Schmälerung und Beeinträchtigung ihrer Feld meistereigerechtsame, und die zweite unter Nr. 38 der Haupt- registrande (s. Nr. 6 der Mittheilungen, Seite 95), der sämmt- lichen Bergarbeiter aus der freiberger Bergamtsrevier um Ab hülfe mehrer ihr Gewerbe beeinträchtigenden Uebelstände. Von beiden ist nicht beigebracht worden, daß sie bis zur Ministerial- behörde gelangt sind, und sie sind deshalb von der Deputation zurückgewiesen worden. — Um die Deputation übrigens noch zu rechtfertigen, indem die vierte Deputation noch nichts von sich hören ließ, erlaube ich mir zu bemerken, daß solche während dieser Zeit die Hände nicht in den Schooß gelegt hat, sondern alle Petitionen in Vortrag gekommen sind, mit Ausnahme einer einzigen, der Hänel'schen. Diese ist allerdings noch nicht aus führlich zum Vortrag gekommen; sie enthalt aber 258 Seiten, die umfänglichen Beilagen nicht gerechnet, und es wird schwer, sich ein Bild von der Sache zu machen. Alle andern sind in Vortrag gewesen; wegen des großem Lheiles derselben haben wir die hohe Staatsregierung um Auskunft gebeten, und wenn diese eingegangen sein wird, werden wir Bericht erstatten. Ich wollte nur das bemerken, um uns zu rechtfertigen, damit wir nicht in einen falschen Verdacht kommen. Präsident v.Gersdorf: Wir sind dem geehrten Sprecher für seine Mittheilung sehr dankbar und überzeugt, daß die vierte Deputation mit dem größten Fleiße zur Beendigung der Ge schäfte beigetragen haben wird. Ich ersuche nun den Herrn Referenten Schill, uns Vortrag zu erstatten. Referent Bürgermeister Schill: Der ständische Ausschuß zur Verwaltung der Staatsschuldentilgungscasse hat die Rech nungen über die älteren Steuer- und Kammerschulden auf die Jahre 1839 bis 1841 an die Ständeversammlung zur Erinne rung und Justisication abgegeben. Die zweite Deputation hat diese Rechnungen nochmals durchgegangen und Etwas dagegen zu bemerken nicht gefunden. Die Rechnungen sind geprüft und justificirt worden. Die Deputation hat ihrerseits auch eine Veranlassung zu einer Erinnerung nicht gefunden, und beantragt, daß dem Beschlüsse der zweiten Kammer, daß die Ständever sammlung dem ständischen Ausschüsse zur Verwaltung der Staaas- schuldentilgungscasse denJustificationsschein aufdie Jahre 1839, 184V und 1841 ertheilen möge, beigetreten werde. Präsident v. Gersdorf: Ich weiß nicht, ob die Kammer Etwas darüber sprechen wolle? Wenn das nicht ist, habe ich die Frage zu stellen: ob sie dem Anträge des Herrn Referenten in Ansehung der Justisication für den betreffenden Ausschuß bei treten wolle? — Wird einstimmig genehmigt. Präsident v.Gersdorf: Es ist noch vom Herrn v. Watz dorf um Urlaub vom 26. d. M. bis zum 6. des nächsten Mo nats gebeten worden. Es wird Ihnen wohl gefällig sein, die sen Urlaub noch zu bewilligen? — Wird einstimmig be willigt. Präsident v. Gersdorf: Wir würden nun zur Tages ordnung überzugehen vermögen. Da ersuche ich zuvörderst Herrn BürgermeisterHübler, die Rednerbühne zu betreten, um über den Bericht derzweiten Deputation, die Landrenten- bank betreffend, Vortrag zu erstatten. Referent Bürgermeister Hübler trägt zuvörderst das aller höchste Decret, die Landrentenbank betreffend, vor. (s. dasselbe in den Mittheilungen II. Kammer, Nr. 7, S. 76 ff.) Die zweite Deputation hat darüber folgenden Bericht zu erstatten gehabt: Durch die mit ständischer Zustimmung erlassenen Verord nungen vom 9. März und Iv. November 1837 sind die in dem Ablösungsgesetze vom 17. März 1832, 37 und 38 enthalte ¬ nen Bestimmungen, in Folge deren bekanntlich die Überweisung der den Pflichtigen auferlegten Geldrenten an die Landrentenbank lediglich dem Berechtigten und auch diesem nur dann freistand, wenn eine Rente den jährlichen Betrag von 12 Gr. erreichte oder eine höhere Rente in dem Betrage aufging, in der Maße aufge hoben worden: daß bis zum Schlüsse des Jahres 1842 gleich dem Be rechtigten, auch dem Verpflichteten die Beantragung der Ueberweisung der auf sein Grundstückgelegten Ablösnngs- rente freisteht; daß alle zur Ueberweisung geeignete Renten, soweit sie in dem jährlichen Betrage von vier Pfennigen aufgehen, namentlich auch die wegen der Laudemialpflicht erwach senden Renten, auf die Landrentenbank überwiesen wer den können, und daß rücksichtlich der nach §.j89 des Ablösungsgesetzes von den Verpflichteten zu leistenden Nachzahlungen eine Vermittelung der Landrentenbank eintreten soll. Das vorliegende zunächst an die zweite Kammer gelangte allerhöchste Decret findet es unbedenklich, die vorbemerkten, mit dem letzten December dieses Jahres endenden Vergünstigungen bis zu dem Ablauf der nächsten Finanzperkode auszudehnen, und erwartet hierüber ständische Erklärung, gedenkt übrigens dabei zugleich der Nothwendigkeit der künftigen Bestimmung eines peremtorischen Termins für die fernere Ueberweisung von Ablö- sungsrenten an die Landrentenbank, und behält sich deshalb Ge setzesvorlage an die nächste Ständeversammlung, sowie besondere Erwägung hinsichtlich des künftigen Wegfalls der durch das Ab lösungsgesetz geordneten Stempel - und Sportulfreiheit vor.
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