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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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§. 118 hätten gestatten können. — Soviel nun zunächst erstge dachte zwei Gesuche anlangt, in denen sich die Petenten beschwe ren, daß ihnen Etwas vorenthalten werde, worauf sie gesetzlich Anspruch zu haben vermeinen, so sind zuvörderst aus dem Kriegs- ministerio die nöthigen Notizen erlangt worden, und cs ergibt sich daraus zum Theil ein ganz anderes Sachverhältniß, als die Petenten solches dargestellt haben. I. Zunächst ist hier das Gesuch des verabschiedeten Feld webel S ey f e r t in Schneeberg als ein solches zu erwähnen, welches möglicherweise zu einer Bevorwortung der geehrten Kammer ge eignet zu sein schien, nach dem jetzt erlangten actenmäßigen That- bestande aber nach der der vierten Deputation sich aufdringen den Ueberzeugung dieses nicht ist. Der Feldwebel Christian Gottfried Seyfert in Schneeberg ist im Jahre 1841 nach 33jähriger Dienstzeit vom Regiment Prinz Georg wegen Invalidität ersten Grades mit 8 Thlr. mo- natliHer Pension entlassen worden; und zwar ist diese Pensions bestimmung erfolgt nach Maßgabe des neuesten Militairpen- sionsgesetzes vom 17. December 1837 Z. 32 No. 1, indem dieser Pensionssatz bei dem Dienstgrade des Genannten und der ihm bescheinigten Invalidität ersten Grades einzutreten hatte, eine Erhöhung dieses Pensionssatzes aber nach einem Zusatze zur nämlichen Z. nur unter ganz besonderen Voraussetzungen hätte erfolgen können.— Seitdem hatgedachter S eyfert wiederholt beim Kricgsministerio um Erhöhung dieser Pension angesucht; es ist jedoch dieses Gesuch unter Beziehung auf die oben angezogenen gesetzlichen Bestimmungen zurückgewiesen worden, da im vor liegenden Falle die Pension den höchsten Satz schon erreicht; da gegen ist Supplicant noch im Januar vorigen Jahres inBetracht seines Krankheitszustandes und zwar ausnahmsweise mit einem Geschenke von3Thlr.versehen worden. — Jnseinemjetzigen gene rell an die Stände gerichteten Supplicate bittet er um Verwen dung zu Erlangung einer monatlichen Zulage von 2 Thlr. und bezieht sich diesfalls auf eine Disposition des Militairpensions- gesetzes H. 32, welche das Kriegsministerium unberücksichtigt ge lassen habe. — Da die angezogene Z. allerdings unter gewissen Voraussetzungen bei Invaliden erster Classe eine Zulage von 1— 2 Thlr. als statthaft ansehen läßt, die Gründe des Kriegsmini- sterii für eine ablehnende Resolution aber wenigstens nicht aus den der Supplik beigefügten Bescheinigungen hervorgingen, so ist zuvor noch die nothige Erläuterung erbeten worden, welche neuerlich eingegangen und das Gesuch des Petenten als gänzlich unstatthaft ansehen läßt. — Ein Zusatz zu ß. 32 enthält nämlich für die in dieser §. genannten Militairsubalrernen die Bestim mungen, daß eine Penst'onserhöhung bei Invaliden ersten Grades dann ekntreten könne, wenn die Pensionairs vor dem Feinde unmittelbar im Dienste entweder Glieder, die Sprache oder die Sehkraft verloren haben. Dies ist aber bei Supplicanten nicht der Fall gewesen, und es bestä tigt sich dies gegen die in supplielbus angcführtenLhatsachen noch besonders durch den Umstand, daß Supplicant nach überstande nem letzten Feldzuge noch 26 Jahre hindurch als Stellvertreter gedient hat; als solcher würde er aber nicht angenommen worden sein, wenn er damals bereits Invalide im Sinne der angezogenen Stelle in Z. 32 gewesen wäre. — Die ß. 34 des Militairpen- sionsgesetzes aber, die der Petent auch für sich anzieht, enthält zwar allerdings die Bestimmung, daß wegen geleisteter ganz aus gezeichneter Dienste eine monatliche Erhöhung von ein bis zwei Lhalern eintreten könne. Diese Paragraphe hat aber bei Suppli canten ebenfalls nicht in Anwendung gesetzt werden können, weil nach der erlangten Mittheilung seine Leistungen nicht von der Art erkannt worden sind, daß eine außerordentliche Pension hätte statthaft werden können. — Bei diesen Voraussetzungen Haben die Mitglieder der vierten Deputation sich in der Ansicht verei nigt, daß das gegenwärtige Gesuch als ungeeignet zur ständischen Bevorwortung abzuweisen, da es aber an die Ständeversamm lung überhaupt gerichtet ist, annoch an die zweite Kammer abzu geben sei. Bürgermeister Schill: Ich beabsichtige nicht, das De putationsgutachten anzugreifen, weil ich recht wohl fühle, wie vorsichtig auf solche Gesuche verfahren werden muß. Da mir aber die Lage des Petenten oder Beschwerdeführers sehr genau bekannt ist und ich versichern kann, daß er in eine der hülflofe- sten Lagen gekommen ist, indem er, seines Körpers nicht mehr mächtig, ohne Unterstützung Nichts mehr unternehmen kann, so wollte ich die Bitte an das hohe Ministerium richten, ihm, in sofern die Verhältnisse es erlauben, mit irgend einer Unterstützung unter die Arme zu greifen. Der Mann, welcher bei uns seit langer Zeit in Garnison gestanden, hat sich jederzeit sehr wohl betragen, ist Vater von vier Kindern, die durch die Krank heit ihres Vaters in eine sehr traurige Lage gesetzt worden sind. Ich muß bemerken, daß, wenn ich mich dafür verwende, dies nicht geschieht, um ein onus, welches der Stadtgemeinde durch seine Versorgung obliegen würde, von dieser abzuwenden, da er nicht zu dem Gemeindebezirke von Schneeberg gehört. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Das Kriegsmini sterium kann nur bedauern, auf viele solcher Gesuche nicht ein gehen zu können, wenn sie nicht gesetzlich begründet sind. Für den in Frage stehenden Feldwebel ist geschehen, was geschehen Hatkönnen. Erhatschon eine Unterstützung bekommen, erwirb sie, wenn er wieder darum nachsucht, wieder erhalten können, jedoch, muß ich hinzusetzen, nicht zweimal in einem Jahre. Die Frage muß aber das Kriegsministerium aufstellen, wie der Bit tende versuchen konnte, um Erhöhung seiner Pension nach we nigen Monaten seiner Pensionirung nachzusuchen, nachdem er bereits eine Pension von jährlich 96 Lhalern und außerdem ein Einstandsgeld von 125 Lhalern bei seinem Abgänge erhalten hat. Hülfsbedürftigkeit kann da sein; aber wenn er das Geld zu Rache genommen hat, so kann es nicht möglich sein, daß, nachdem er erst im Jahre 1841 entlassen worden ist, er schon im Jahre darauf die 125 Lhaler verbraucht haben kann. Bürgermeister Schill: Wie ich schon gesagt habe, wollte ich nur eine Bitte thnn. Es ist nicht meine Absicht, das hohe Ministerium zu irgend einer Erhöhung der Pension, wenn sie nicht gesetzlich ist, zu veranlassen. Ebensowenig wollte ich eine Klage darüber aussprechen, daß dem Seyfert nicht zu Lheil geworden wäre, was ihm gebühre. Ich weiß, das ist gesche hen, es ist ihm das zu Theil geworden. GrafHohenthal (Püchau): Ich will nicht über die vor liegende Petition selbst sprechen, weil ich fest überzeugt bin, daß die verehrte Deputation ihre Gründe zur Abweisung vollständig erwogen hat. Auch habe ich volles Vertrauen nicht nur zu un serer Gesetzgebung, sondern auch zu dem von mir hochverehrten Vorstande unsers Kriegsministerii, dem gewiß Nichts mehr am
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