Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Herzen liegt, als das Schicksal alter verdienter Soldaten und Invaliden, soweit es das Gesetz nur irgend gestattet, zu mildern und zu erleichtern. Indessen ist es doch eine auffallende Er scheinung, daß gerade in Sachsen die Gesuche um Erhöhung der Pension von verabschiedeten Militairs sich so ost wiederho- ' len, und ich erlaube mir, in dieser Beziehung an das Kriegs ministerium die Frage zu richten, ob nicht vielleicht in Sachsen eine ähnliche administrative Bestimmung, wie in Preußen, be steht, daß bei gewissen Civilversorgungen vorzugsweise auf ver abschiedete Militairs Rücksicht genommen werde. So will ich nur erwähnen, daß in Preußen z. B. beim Postwesen kein Pack meister, kein Schaffner oder irgend ein Subalterner angestellt wird, der nicht Militair gewesen ist, und daß, wenn irgend eine solche Stelle aufgeht, der verabschiedete Militair, der noch kräf tig genug ist, sie zu versehen, jedem andern Competenten vorge zogen wird. Ich glaube, daß diese Einrichtung sehr viel Gutes hat, indem einerseits die Penstonslast für den Staat gemindert wird, und andererseits alte Militairs, die ausgezeichnet gedient haben, zu einem solchen Posten nach meiner Ansicht vor zugsweise berechtigt sind. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Das Kriegsmini sterium muß dankbar anerkennen, daß die übrigen Ministerien, soweit möglich, auf Versorgung der gedienten Militairs Bedacht nehmen. Unsere Grenzbewachung gibt die beste Auskunft darüber, die größtentheils aus gedienten Unterofsicieren besteht. GrafHohenthal (Püchau): Bei dem großen Interesse, das ich für alte brave Soldaten habe, bin ich sehr dankbar für diese Aufklärung, da hierdurch ebenso viel bewirkt wird, als wenn eine diesfallsige positive administrative Bestimmung bestände. Bürgermeister Wehner: Ich bitte, noch Folgendes be merken zu dürfen: An Barmherzigkeitsgefühl fehlt es den fünf Mitgliedern der Deputation nicht; allein das muß man bei sol chen Angelegenheiten völlig bei Seite stellen. Die Deputation muß nothwendig von dem Grundsatz ausgehen, daß solche Ge suche, welche nicht im Gesetz begriffen sind, zurückgewiesen werden müssen, und diesen Grundsatz hat sie auch befolgt. Denn es ist nicht außer Acht zu lassen, daß, wenn auch durch eine Pensionserhöhung für einen oder den andern der Petenten jetzt nicht gesorgt werden kann, ihm doch immer noch ein Ausweg übrig bleibt. Es bleibt ihm nämlich übrig, an die Armenver sorgung seines Heimathsbezirks sich zu wenden, wo er dann ebenso behandelt wird, wie Andere, das heißt, wo er Unter stützung erlangen muß, wenn er solcher bedürftig ist. Auch ist nicht zu übersehen, daß, wollte man Gesuche der vorliegenden Art bevorworten, das hohe Ministerium am Ende in große Verlegenheit kommen würde, denn es würde, an Mitteln fehlen, da das Kriegsministcrium sein Postulat auf Nichts anders stel len kann, als auf das gesetzmäßige Bcdürfniß. Auch zweifle ich nicht, daß, wenn wir derartige Bevorwortungen verwalten lassen wollten, bald die halbe verabschiedete Armee kommen und Pensionsgesuche bei uns stellen würde, welche nicht zu befriedigen sein würden. Ich sollte daher meinen, es wäre eine dringende I. 13. Nothwendigkeit, daß man den Grundsatz festhalte: Wer ge setzmäßig einem Anspruch auf Pension nicht machen kann, der kann auch eine Bevorwortung von Seiten der Stände nicht er warten. Präsident v. Gersdorf: Unsere Deputation hat uns in Bezug auf den Feldwebel Seyfert vorgeschlagen, ihn abzuwei sen. Ich frage die Kammer: ob sie damit übereinstimme? — Wird einstimmig bejaht. Referent. v. Nostitz: Das zweite gleichartige Gesuch ist das des Sergeanten Friedrich August Wüstling zu Dresden. Die Deputation hat darüber in ihrem Berichte Folgendes mit- zutheilen: II. Der pensionirte Sergeant Friedrich August Wüstling in Dresden-Friedrichstadt ist im Jahre 1822 — mithin lange vordem neuesten Pensionsgesetze, nach 16jähriger Dienstzeit im 34. Altersjahre wegen Invalidität entlassen worden, nachdem er in den letzten Jahren seiner Dienstzeit als Sergeant angestellt gewesen war. Es erfolgte diese Entlassung jedoch mit Gratisica- tion von zwanzig Khalern, welche im Jahre 1826 erneuert worden ist, was Supplicant in seiner Eingabe ganz,verschwiegen hat. Im Jahre 1828 hat er nach sorgfälliger Erörterung seines Gesundheitszustandes nachträglich eine monatliche Pension von drei Khalern zugestanden erhalten.—In seiner an dieStändever- sammlung im Allgemeinen gerichteten Eingabe bittet er um Ver mittelung einer kleinen Erhöhung dieser Pension.—Aus der Mit theilung des Kriegsministerii, die um deswillen zu erbitten war, weil des Supplicantcn Eingabe des Zusammenhanges entbehrte, und sich insonderheit nicht ergab, welche Bewandniß cs mit der im Jahre 1828 nachträglich ihm bewilligten Pension von drei Lhalern gehabt habe, ergibt sich nun, daß Alles für den Peten ten geschehen ist, was nur immer geschehen konnte, zumal dessen Invalidität nicht als unmittelbare Folge des Militairdienstes an zusehen gewesen ist, erstere vielmehr erst später einen Grad erreicht hat, welcher die Unfähigkeit, Etwas zu erwerben, vermehrt habe. Nachdem jedoch diese Unfähigkeit, zu erwerben, im Jahr 1827 .auf ausreichendeWeisc obrigkeitlich bescheinigt undzugleich durch die verfügte ärztliche Exploration unterstützt worden war, so ist Petent im Jahre 1828 auf Vortrag der damaligen Kriegsver waltungskammer nicht nur mit einer monatlichen Pension von drei Khalern begnadigt, sondern es ist ihm auch, da er verheira- thet ist und mehre Kinder hat, für das älteste derselben eine außer ordentliche Erziehungsbeihülfe zu Kheil geworden. — Ueberdies bat aber der Petent aus dem Gratisicationsfonds des Kricgsmi- nisterii von Zeit, zu Zeit kleine Gnadengeschenke erhalten.—Da nun dem Suppliccmten ein Rechtsanspruch aus Erhöhung der ihm zuletzt bewilligten.Pension überhaupt nicht zusteht und die geehrte Kammer bei Gelegenheit der Berathungen über ähnliche Unter- stützungsgesuche bei den frühem Ständeversammlungen bereits wiederholt anerkannt hat, daß Hülfsbedürftigkeit an und für sich keinen Grund zur Bevorwortung eines Pensionsgesuchs abgeben kann, so ist die vierte Deputation des Dafürhaltens, „daß das Ge such des Pensionairs Wüstling, als ungeeignet zur ständischen Bevorwortung, abzuweisen, weil es aber an die Ständeversamm lung im Allgemeinen gerichtet ist, annoch an die zweite Kammer abzugeben sei. Referent v. Nostitz: Es ist hier zuvörderst zu erwarten, ob gegen das von der Deputation ausgesprochene Gutachten Etwas zu erinnern gefunden wird. 2
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder