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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Mitthetlungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. »4^ 18. Dresden, den 10. Februar 1843. Siebenzehnte öffentliche Sitzung am 7. Februar 1843. Inhalt: Vortrag aus der Registrande. — Vortrag und Genehmigung der ständischen Schrift auf den Gesetzentwurf wegen subsidiarischer Verbindlichkeit der Gemeinden zu Verpflegungs beiträgen für die in die Taubstummenanstalten aufgenom- mencn Zöglinge betr. — Mittheilung in Bezug auf das k. Decrec, die Einreichung von Petitionen an den Landtag betr. — Vortrag und Genehmigung der stän dischen Schrift auf das allerhöchste Dekret, die verfüg baren Cafsenbestände betr. — Entschuldigung. — Abgabe einer Petition Lenks zu Barnsbach an die II. Kammer'. — Berathung des Berichts der dritten Deputation über die Petition der Nechtscandivaten aus 22 Orten des Landes, Heinrich Hermann Klemm und 130 Genossen. Der Anfang der Sitzung findet um 11^ Uhr in Anwesen heit der Staatsminister v. Linde nau, v. Könneritz, sowie der köm'gl. Commissare Baumeister, v. Watzdorf und. von 41 Kammermitgliedern statt. Präsident v. Gersdorf: Ein Protokoll ist nicht zur -Ver lesung zu bringen, indem es in der letzten Session am Schluß vorgelesen wurde. Wir werden daher zur Registrande über zugehen vermögen. Secretair v.Biedermann trägt daraus vor: 1. (Nr. 109.) Protokollertract der zweiten Kammer vom 24. Januar 1843, den Gesetzentwurf wegen subsidiarischer Verpflichtung der Gemeinden zu Verpflegungsbeitragen für die in die Laubstummeninstitute aufgenommenen Zöglinge betreffend. Präsident v. Gersdorf: Dieser Protokollertract ist sofort an die erste Deputation unserer Kammer abgegeben worden. Prinz Johann: Da die Beschlüsse der zweiten Kammer in allen Punkten mit denen der ersten Kammer übereinstimmen, so ist die ständische Schrift bereits gefertigt worden, und ich bitte um Erlaubniß, sie nach Beendigung des Registrandenvortrags der Kammer vorlesen zu dürfen. 2. (Nr. 110.) Protokollertract der zweiten Kammer vom 24. Januar 1843 , das allerhöchste Decret über die Einrei chung von Petitionen an den Landtag betreffend. L. 18. Präsident v. Gersdorf: Ist ebenfalls sofort an die erste Deputation abgegeben worden. Domherrv. Günther: Ich bitte um Erlaubniß, nach Beendigung des Vortrags aus der Registrande im Auftrage der ersten Deputation über diesen Gegenstand eine Mittheilung machen zu dürfen. 3. (Nr. 111.) Die Kircheninspection, der Stadtrath und die Stadtverordneten zu Oschatz bitten um Verwendung bei der hohen Staatsregierung zu Erlangung einer UnterstützungS- summe behufs des Wiederaufbaues der am 7. September mit abgebrannten Hauptkirche daselbst. Präsident v. Gersdorf: Die Antragsteller sind bei dem hohen Cultusministerio eingekommen, zeigen uns dies an, und bitten, daß die hohe Kammer ihnen nicht abgeneigt sein möge bei dem, was sie hier wünschen. Es ist dieses Schreiben an die hohe Ständeversammlung gerichtet, und wird also an die zweite Kammer abgegeben-werden müssen. Hier würde ich mir vor läufig erlauben, vorzuschlagen, daß das Schreiben selbst — eS ist gleichsam nur eine Annonce zu nennen — einstweilen zurück gelegt werden möge, bis dahin, wo man weiß, was das Cultus- ministerkum darauf beschieden haben wird. Vielleicht finden die Bittsteller dann noch Veranlassung, bei der Kammer einzu kommen; wenigstens denke ich, daß es so ist. Ich habe zu erwarten, was die Kammer meint. — Man scheint mit meinem Vorschläge einverstanden zu sein. — Es würde also das Schrei ben durch Abschrift an die zweite Kammer zu gelangen haben, und einstweilen hier zurückzulegen sein. 4. (Nr. 112.) Petition des Stadtraths und der Stadt verordneten zu Döbeln um Anlegung einer Chaussee von Dö beln nach Ostrau. Präsident v. Gersdorf: Es würde diese Petition wohl an die zweite Deputation zu gelangen haben, um bei dem Budjet mit darauf Rücksicht nehmen zu können. . Bürgermeister Hübl er: Ich glaube, daß sie wohl an die zweite Deputation der jenseitigen Kammer zu gelangen haben wird. Präsident v.Gersdorf: Ich glaube, es wird derselbe Ge genstand hinüber g.kommen sein; man kann sich darnach erkun digen und eine Abschrift dahin geben. Wenn sie es schon erhalten haben, so wird sie wahrscheinlich ebenfalls dorthin verwiesen und hier können wir den Beschluß fassen, es an die zweite Kammer abzugeben. 1
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