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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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dafür sich zu verwenden, daß die Kreiodirection, insofern es noch nicht geschehen ist, die Gründe für Ertheilung der Concession den Petenten bekannt machen möchte? und ersuche Sie, auch darauf mit Ja oder Nein zu antworten. Das Deputativnsgutachten wird in diesem Theilc mit 33 Stimmen gegen 7 abgelehnt. — Präsident v. Gersdorf: Ich ersuche nun den Herrn v. Schönfels, uns den Bericht vorzutragen über die Petition des Waffenschmidts Lehnert zu Habichtsberg um Überlassung eines jährlichen Holzdeputats aus Staatswqldungen. Referent v. Schönfels: Der Bericht der vierten Depu tation über die von dem Zain- und Waffenschmidt Lehnert ein gereichte Petition lautet folgendermaßen: Der Zain- und Rohrschmidt, auch Hammerwerksbesitzer Christian August Lehnert zu Habichtsberg bei Cranzahl im Ge richt Oberwieienthal hat bereits am Landtage I8ZH, und zwar unterm 18. September 1837, sich mittelst einer Petition an die . erste Kammer gewandt, und dieselbe um Verwendung gebeten, damit ihm ein alljährliches Hvlzquantum aus Staatswaldun gen, gegen eine mäßige Taxe, zu Betreibung seiner Werke ver abreicht werde. Die Gründe, welche Lehnert damals anführte, die ihn zu diesem Gesuch vermocht hatten, bestanden darin, daß er früher bereits ein alljährliches Holzdeputat erhalten, daß ihm selbiges jedoch aus angeblich unbekannten Gründen erst gekürzt und sodann ganz entzogen worden sei, ferner, daß sein Hammer werk gewiß eines der ältesten im Erzgebirge sei. Aus formellen Ursachen wurde Lehnerts Gesuch von der vierten Deputation der ersten Kammer am 28. Oetober 1837 als nicht zulässig er kannt, denn es hatte derselbe nicht nachgewiesen, daß er mit demselben, nach §. 111 der Verfassungsurkunde, auf dem ver fassungsmäßigen Wege bis zu dem betreffenden Ministerial- departement gelangt und daselbst ohne Abhulfe geblieben sei.— Lehnert erscheint nun von Neuem als Petent vor der ersten hohen Kammer, und zwar zuerst mit Beibringung desBeweifes, daß er mit seinem Gesuch bis an das hohe Finanzministerium gegangen, und daselbst, seiner Meinung nach, ohne Abhülfe ver blieben, und dann: mit dem Gesuch um Verwendung der ersten Kammer, daß ihm zu Betreibung seines Hammers und seiner Rohr schmiede ein alljährliches Hvlzquantum von 20V Klaf tern aus Staatswaldungen gegen mäßige Taxe verab reicht werden möchte." Was nun den Beweis anlangt, daß Lehnerts Gesuch bis an das hohe Finanzministerium gelangt ist, und daselbst ohne Äbhülfe geblieben sei, so hat Lehnert allerdings eine Verordnung dieses Ministern <>. <1. 22. August 1834, an den Kreisober- forstmeister von Leipziger und an den Beamten zu Grünhayn gerichtet, beigebracht, in welcher anbefohlen wird, daß Lehnert von und mit dem Jahre 1834 an, bis auf weitere Ver ordnung, jährlich 36 Klafter Welliges weiches Scheitholz von Durchforstungs- oder sonstigen geringen Hölzern, gegen eine von dem Bezirksforstmeister zu bestimmende Taxe, aus grün- hayner Amtswaldung verabfolgt werde, so lange nämlich derselbe die Gangbarkeit seines Werkes und die Bestellung auf Arbeit gehörig und glaub würdig nachzuweisen vermöge. Wenn nun Lehnert zwar in einer Randbemerkung auf einer seiner Petition beigelegten abschriftlichen Verordnung des Forst amtes Grünhayn sagt, daß er den Nachweis der Gangbarküt I. 20. feiner Werke durch Herrn Amtehauptmann von Biedermann bewirkt habe, so kann die vierte Deputation hierin noch nicht die Glaubwürdigkeit diefts Nachweises finden, sondern sie muß vielmehr vermuthen, daß die Vorenthaltung des fraglichen Holzquantums ihren Grund in dem Stillstand der erwähnten Hammerwerke hat. Sie fühlt sich daher auch nicht veranlaßt, das Gesuch des Petenten Lehnert: „um 200 Klafter jährliches Holzdeputat" zu bevorworten, sondern da Lehnert einen speciel- len Grund zur Berechtigung für sich anzuziehen nicht vermocht hat, und da die Bewilligung eines Holzdeputats in außerordent lichen Fällen von administrativer Erwägung abhängt und bei ihm auch in der Rücksichtsnahme auf den Zustand der dortigen Staatswaldungen umsomehr Bedenken finden dürfte, als das Absehn dermalen überhaupt auf Verminderung der Natural holzdeputate, anstatt auf Vermehrung derselben, gerichtet ist, so rathet sie der ersten hohen Kammer an: ihn mit derselben abzuweifen. Bürgermeister Schill: Ich glaube, für das Deputations gutachten sprechen hauptsächlich auch die Verhandlungen, welche bei dem letzten Landtage sich schon herausgestellt haben, und welche auch bei diesem Landtage bei der Budjetsberathung wieder kehren werden. Es ist schon bei vorigem Landtage bei der Bud- jctsberathung ausgesprochen worden, daß die Begünstigung der Hammerwerke hinsichtlich des Holzes und der Holzpreise cinge- zogen werden sollte, und es ist der Beschluß gefaßt worden, daß die jetzige abgelaufene Finanzperiode die letzte sein sollte. Die hohe Staatsregierung hat aus Gründen, welche später zur Be- rathung kommen werden, noch für die laufende Finanzperivde eine gleiche Begünstigung in Anspruch genommen; allein soviel steht fest, daß neue Begünstigungen unter diesen obwaltenden Verhältnissen schwerlich dürften zu ertheilen sein, denn wir wür den sonst mit unfern frühem Beschlüssen wieder in Widerspruch kommen. Sccretair v. Biedermann: Ich werde ganz für das Deputativnsgutachten stimmen, und füge hinzu, daß es nicht deswegen geschieht, weil die Frage über Gangbarkeit eine ob schwebende ist, sondern weil das hohe Finanzministerium diese Holzdeputate nur auf Widerruf ertheilt hat. Daß das Werk gangbar ist, ist gewiß; ob es aber geht, das lasse ich dahinge stellt sein, wenigstens was die Rohrschmiede anlangt. Ich weiß nicht, ob er Arbeit hat. Was der Herr Bürgermeister Schill, erwähnte, finde ich nicht ganz begründet. Denn von Begün stigung ist nicht die Rede, da kein ermäßigter Preis stattgefunden hat. Die Taxation durch den Forstmeister ist nur deshalb an geordnet gewesen, weil wandelbare oder geringe Hölzer, wie die Durchforstungshölzer in der Regel sind, nicht nach der vollen Taxe bezahlt werden, sondern nach der jedesmaligen Abschätzung, des Forstmeisters. Bürgermeister Schill: Ich habe nur darauf zu entgegen, daß er es für einen billigem Preis erlangt hat. Secretair Freiherr v. Biedermann: Die Verordnung, die Petent beigebracht hat, besagt aber nur, daß er 36 Klaftern geringes Holz nach der Abschätzung des Forstmeisters bekom men solle. 2
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