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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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zu unterdrücken, Gutachten abzulassen, das Veterinärwefen auf einen hohem Standpunkt zu erheben, ohne jedoch die Ausübung der Thierheilkunde von Prüfungen und Commissionen abhängig zu machen; ferner das Vorhandensein practisch gebildeter und geprüfter Thierärzte in jedem Lheile des Landes, deren sich das Publicum ohne zu große Lasten bedienen könne." In den Motiven wurde gesagt: „Dadurch würde das öffentliche Ver trauen sich immer mehr den in der hiesigen Lhierarzncischule gebildeten und geprüften Thierärzten zuwenden, die Zahl der selben sich von selbst vermehren, und die rohe Empirie in der Behandlung kranker Thiere immer mehr verdrängt werden und der Landwirthschaft zugleich ein wichtiger Vortheil insoweit er wachsen, als diese neue Einrichtung Fortschritte in der Viehzucht und in der Pflege kranker Thiere erwachsen lasse." Dieser Vor schlag wurde von der Ständcversammlung dankbar angenommen und 9 Thierärzte angestellt, die noch jetzt auf demBudjet erschei nen. Wenn nun die Regierung selbst erklärt hat, daß sie die Absicht habe, das Veterinärwefen auf einen höhern Standpunkt zu bringen, wenn sie gehofft hat: „das öffentliche Vertrauen werde sich dadurch immer mehr den in der hiesigen Thierarznei schule gebildeten und geprüften Thierärzten zuwenden, die Zahl derselben sich von selbst vermehren, und die rohe Empirie in der Behandlung kranker Thiere immer mehr verdrängt werden," so muß ich auch glauben, daß es der Wille der Staatsregicrung sei, blos tüchtige und geprüfte Thierärzte im Lande zuzulassen, und die untüchtigen wenigstens nach und nach zu verdrängen. Geschieht dieses auf indirectem Wege durch wissenschaftliche Bil dung, warum nicht auch direkt dadurch, daß man die Ausübung der Praxis von einer Concession abhängig macht? Wenn ich mich daher für das Gesuch der Petenten verwende, so geschieht dieses keineswegs blos in ihrem pekuniären Interesse, nicht darum, daß sie durch die ausschließliche Praxis allein Vortheil ziehen, sondern im Vortheil der Landwirthschaft, und, wie mir scheint, im Einverständniß mit der Staatsregierung. Wer soll noch Lhierarzneikunde studiren, wenn zwischen Gebildeten und Ungebildeten kein Unterschied gemacht wird, Beide gleiche Rechte haben? Ich weiß allerdings nicht, ob jetzt schon der Zeitpunkt eingetreten ist, wo man sagen kann, , daß es genug tüchtige wissenschaftlich gebildete Thierärzte im Lande gebe, und ob das Bedürfniß im Lande befriedigt sei; wenn aber der Zeit punkt eingetreten ist, wenn das, was die Regierung durch die Thierarzneischule selbst beabsichtigt, erreicht ist, so scheint es auch notwendig zu sein, die Ausübung der Thierhellkunde von einer Concession abhängig zu machen. Ich erlaube mir deshalb, zu den Anträgen der Deputation noch einen vierten, und zwar als zweiten, hinzuzusetzen, welcher so lautet: „Dieselbe wolle in Erwägung ziehen, ob und wenn es thunlich sei, bei dem Vorhan densein einer hinlänglichen Anzahl wissenschaftlich und practisch unterrichteter Thierärzte die Ausübung der Thierheilkunde von einer Concession abhängig zu machen." Ich mache dabei auf merksam, daß es nach diesem Anträge ganz der Staatsregierung anheimgegeben ist, ob und wenn sie glaubt, daß der Zeitpunkt eingetreten sei, dies ohne Schaden auszuführen, und bemerke dabei, daß Niemandes Freiheit dabei Eintrag geschieht. Es bleibt Jedem unbenommen, seine Thiere selbst und durch eigne Mittel, oder seine Schafe durch seinen eignen Schäfer zu heilen. Wenn man aber einmal zu einem Thierarzte seine Zuflucht neh men muß, so wird wenigstens Jeder sich darauf verlassen können, daß es ein guter und befähigter sek. Präsident v. Gersdorf: Ich habe zuerst die Kammer zu fragen: ob sie den soeben vernommenen Antrag unterstützt? — Wird von 5 gegen 35 Stimmen n i ch t hinreichend unterstützt. v. Crusius: Ich habe um das Wort gebeten, nicht um das Deputationsgutachten zu unterstützen, sondern um die Bemer kung zu machen, daß ich mich mit demselben überhaupt und be sonders mit dessen Schlußanträgen nicht vollständig vereinigen kann. Ich habe denselben Vorwurf, welcher der Deputation von meinem Vorgänger gemacht wurde, zu wiederholen, nämlich, daß ich glaube, dem Gesuche der Petenten sei in Bezug auf diesen hochwichtigen Gegenstand zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden. Die Lhierheilkunde begreift nicht nur die Lehre von der Wiederherstellung, sondern auch von der Erhaltung der Ge sundheit der Hausthiere, besonders der landwirtschaftlichen. Daß die Viehzucht die kräftigste Stütze der Landwirthschaft sei, läßt sich nicht in Abrede stellen. Ist es nun unbezweifelt, daß dem nach die Thkerheilkunde von der höchsten Wichtigkeit für die Land wirthschaft ist, so ist es fast unglaublich, daß man bemerken muß, wie wenig die wissenschaftliche Begründung dieser kräftigsten Stütze der Landwirthschaft zur Zeit noch anerkannt wird, wie häufig, ja ich möchte sagen in der Mehrzahl, praktische Landwirthe lieber und meist nur in dringenden Nothfällen reine Empiriker zu Rathe ziehen, als wissenschaftliche Thierärzte. Unerklärlich möchte dies scheinen, wenn man nicht zurückblicken müßte auf die Zeit, .wo die Ausbildung der Thierheilkunde so wenig vorgerückt war, daß man für sie kaum den Namen der Wissenschaft in An spruch nehmen konnte. Eine Folge dieser Mangelhaftigkeit war häufig bei den Thierärzten eine Halbwisserei mit gelehrtem An strich, um mich des Ausdrucks zu bedienen, die, wie bei der Land wirthschaft überhaupt, besonders auch in diesem Fache Mißtrauen gegen alles Wissenschaftliche erregen mußte, vorzüglich bei einem Stande, der seiner eigenen Stellung und Bildung nach einen weitern und freien Kreis der Umsicht und Beurtheilung nicht ha ben kann. Dieser Zeit aber lind wir entrückt; es hat diese Branche eine bedeutende Ausbildung erhalten. Man hat von Seiten der Staatsregierungen ihrer Ausbildung soviel Aufmerk samkeit geschenkt, daß man jetzt wohl sagen kann, sie ist auf einem Standpunkt, welcher den Namen Wissenschaft mit vollem Rechte verdient. Die von mir als Grund des bestehenden Mißtrauens und fortdauernder Vorurtheile gerügte Halbwisserei gehört leider nicht blos der Vergangenheit an, sondern findet sich zum Lheil, wiewohl seltener, auch jetzt noch. Häufiger aber wird mit ihr ver wechselt ein gewisses Ungeschick, eine Unfreiheit im Aeußern, im Le ben und Verkehre, welche auch manchem wohlunterrichteten Thier arzt, wenn derselbe auch aus der hiesigen, gewißvorzüglichen Lehranstalt ausgetreten ist, oft nicht verlassen und die wohl auch darin ihren Grund haben, daß bei der wenigen Einträglichkeit der
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