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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Ausübung der Tierheilkunde nur wenig junge Leute, die höhere Ansprüche an das Leben machen und über größere Mittel dispo- niren können, sich zu diesem Beruf entschließen. Sie sind auf einem niedern Standpunkte der Vorbildung, wenn sie sich diesem Zache widmen, und cs kann ihre Belehrung in dem kurzen Zeit räume, auf welchen sich der Cursus, besonders ihrer Mittellosigkeit wegen, meistens beschränken muß, sich über das Allernotywen- digfte hinaus nicht erstrecken, am wenigsten die Grundlagen er setzen, die sich, auf allgemeine Bildung beziehen und die Weiter verbreitung der empfangenen Lehre erleichtern. Treten diese Leute in das Leben, so hahen.sie wenig Geschick, um dem Landmann, der ihre Hülfe gewöhnlich nur im Nothfalle und ost mit Wider willen in Anspruch nimmt, den Vortheil einer wissenschaftlichen und rationellen Behandlung auseinanderzusetzen. Am wenig sten dürsten sie befähigt sein, dem zweiten Lheile der Tierheilkunde, inwiefern sie sich auf Hebung und Vervollkommnung der Vieh zucht bezieht, Geltung zu verschaffen. Wie nachtheilig aber die Ausübung der Praxis durch reine Empiriker wirkt, ist nicht nur vorhin schon erwähnt worden, sondern auch in demDeputacions- gutachten, was im Jahre 1833 bei der zweiten Kammer eine ähnliche Petition hervyrrief, vollständig entwickelt worden und so allgemein anerkannt, daß .es kaum eines Beweises bedarf. Jedoch nur an einige gefahrbringende Momente erlaube ich mir zu erin nern, nämlich daran, daß die vielleicht in geschickter Hand heil bringenden Mittel und Waffen gegen das Verheerende der Krank heiten, in unwissender Hand aber, wie das Messer in der Hand des Kindes, zum größten Unglück und Verderben führen. Schmiede, gewöhnliche Grobschmiede, Schäfer, Scharfrichtergehülfen und andere dergleichen Leute, denen es jetzt nicht verboten, ist, die Tierheilkunde auszuüben, gebrauchen die gefahrbringendsten Mittel, sie haben häufig die schrecklichsten Gifte in der Lasche, und scheuen sich nicht, aus die leichtsinnigste Weise damit umzu gehen und in vielen Fällen sie anzuwenden, wo sie nicht nützen, sondern nur schaden können. -Wie gefährlich dies ist, bedarf keines Beweises. Ich könnte aus eigner Erfahrung warnende Bei spiele anführen, wie dadurch nicht nur die Euren erschwert wor den, sondern der Verlust der behandelten Thiere davon die Folge gewesen ist. Esnst dieser Uebclstand und diese Gefahr, sowie der theilweise noch immer häufig fühlbare Mangel wissenschaftlich gebildeter Lhierärzte gewiß von allen rationellen Landwirthen anerkannt, und noch neuerlich in einer höchst schätzens-.und em- pfehlenswerthen Schrift: „ Ueber Einrichtung und Leitung, der Lhierarzneischulen zum Besten der Landwirlhe und Lhierärzte" warnend aufs schrecklichste geschildert worden, welche Schrift im vorletzten Jahre der Versammlung,der deutschen Land? und Forst- wirthe zu Doberan,, zugleich mit einem interessanten mündlichen Vortrag von dem Verfasser, dem preußischen Kreisthierarzt v. Kuers zu Möglin über die hohe Wichtigkeit und engste Ver bindung der Veterinärkunde mit der Landwirthschaft über reicht und. von der Versammlung mit einem im. Großherzog- thum Baden ausgesetzten hohen Preise gekrönt worden ist.. Es hat nun zwar unsere geehrte Deputation auch nicht verkannt, daß die wissenschaftliche Ausbildung Wünschenswerth sei, allein auf der andern Seite doch der unbedingten zu gestattenden Aus übung der Praxis indem jetzigen Verhältnisse gewissermaßen das Wort geredet. Wie sehr ich im Allgemeinen gegen alle Eingriffe, gegen alle Beschränkung der Gebahrung mit dem Eigenthunr oder überhaupt gegen alle Hemmung der Concurrenz und gegen jede Bevormundung der Unterthanen von Seiten des Staats ein genommen bin, und neuerlich noch mich ausgesprochen habe, so glaube ich doch, die Überzeugung festhalten zu müssen, daß es als unmittelbarer Ausfluß des Obcraufsichtsrechts des Staats zu betrachten sei, daß derselbe von Allen, welche dem großen Public» gegenüber eine Leistung versprechen und öffentlich ankündigen, eine gewisse Garantie für ihre Befähigung verlangen könne und sogar verlangen müsse. Bei allen mir bekannten, selbst den einfachsten mechanischen Gewerben muß, wenn sie öffentlich ausgeübt werden sollen, auch wenn sie nur die unbedeutendsten Geschicklichkeiten erfordern, ein Meisterstück, oder eine Prüfung vorausgehen; allein bei den Thierärzten ist dies nicht der Fall, obgleich, wie ich vorhin bezeichnet habe, bei ihnen eine unbedingte Zulassung zu gestatten, mehr als bedenklich ist. Es ist schon vor hin bemerkt worden, daß das durch das öffentliche und allgemeine Interesse gebotene Erfordern dieser Garantien wohl zu unterschei den ist von einer Beschränkung der Freiheit. Niemand darf gezwungen werden, bei diesem oder jenem Thierarzt Hülfe zu su chen, aber auf der andern Seite darf auch Niemand Hülfe ver sprechen, der nicht auch Hülfe leisten zu können befähigt ist. Ich kann demnach nicht anders, als dem vorhin gestellten Antrag, ob gleich er nicht unterstützt war, und er daher einer Bevorwortung von meiner Seite nicht unterliegen kann, in seinem Wesen beizu treten. Kann ich daher auch auf ihn nicht zurückkommen, so ver wende ich mich doch in gleicher Absicht für.den ersten Lheil des Antrags der Petenten, nämlich für die Abhangigmachung der thierärztlichen Praxis von einem gründlichen Examen. Ich gehe aber nicht so weit, als die Petenten- welche verlangen,Ldaß dieser Prüfung ein.vollständigerLehrcursusvorausgchen müsse, sondern will nur zunächst dahin wirken, daß durch die Prüfung eine Bürgschaft dafür, gegeben werde, daß die tierärztliche Praxis wirklich auf gehörig ausreichende Kcnntniß begründet sei. Wie sehr ich mich nun auch für diesen ersten Theil des Antrags in der Petition verwende- so vermag ich dies nicht gleichergestalt für den zweiten Theil, welcher dahin geht, eine Vermehrung der Bezirks- thierarzte zu beantragen. Es ist die Anstellung.der Bezirksthierärzte in Folge eines ständischen Antrags oder mit ständischer Zustim mung durch das Gesetz vom 13. Juli 1836 erfolgt, indem §. 13 desselben die Anstellung von Bezirksthierärzten zur Verwal tung der Polizei verordnet. Die Instruction, welche der Ausführungsverordnung dieses Gesetzes beigefügt ist, enthält die Hinweisung auf die Beaufsichtigung der Practiker in diesem Be-. zirke. Es ist also lediglich die polizeiliche Rücksicht, welche die Anstellung von Lhierarzten hervorgerufen hat. Neun Thierärzte sind angestellt, nämlich in jedem der Krcisdirectionsbezirke Bu° diffin, Dresden und Leipzig zwei, im zwickauer drei. Unter ih nen stehen 143 geprüfte und 261 ungeprüfte Lhierärzte. Schwer aber dürfte es allerdings schon sein, über diese große Zahl-
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