Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
zurückzunehmeri. Wäre dieser Zweifel aufgetaucht, so unter läge die Frage ganz unbestreitbar der Begutachtung der ersten Deputation; allein wenn man über dieses Recht keinen Zweifel hegt, so kann auch von einer Verfassungsfrage hier nicht weiter die Rede sein. Ebenso glaube ich auch, in meiner ersten Rede dargethan zu haben, daß es sich von einer Gesetzgebungssrage nicht handle. Ich wiederhole es nochmals, es ist ein großer Unterschied zwischen einem Anträge auf eine noch zu erwartende Gesetzvorlage und der Begutachtung einerschongegebenen; ein Unterschied, der eben die Geschäftskreise der ersten und dritten Deputation gegenseitig abgrenzt. Ich habe daraus aufmerksam gemacht, daß, wenn man sich von der Wehner'schen Ansicht hätte leiten lassen, man'auch die Scholze'sche und Braun'sche Petition an die erste Deputation hätte verweisen müssen. Soviel gegen Herrn Bürgermeister Wehner. Ich füge noch hinzu, daß, wenn einmal die Landtagsordnung gewisse Normen über die Deputa tionen und deren Geschäftskreis gibt, man ohne Noch nicht da von abwekchen sollte. Man würde sonst gewissermaßen dkeganze Landtagsordnung in den betreffenden Punkten für entbehrlich er klären , was ich nicht unterschreiben könnte. Endlich bin ich ein verstanden mit der Bemerkung des letzten Sprechers in Bezug auf den Gesichtspunkt, den die betreffende Deputation zu verfol gen habe. Es würde nicht sachgemäß sein, derselben ihre Bahn vorzuzcichnen. Sie, sei es die erste oder die dritte, wird allein in Erwägung ziehen können, ob es rathsam sei, nochmals in das Materielle der Frage einzugehen, oder ob es nicht zweckmäßiger sei, diese Frage unter den gegebenen Verhältnissen für diesen Landtag nicht weiter zu verfolgen. Secretair Freiherr v. Biedermann: Die Ansichten schei nen darüber getheilt, ob der Gegenstand an die erste oder an die dritte Deputation abzugeben sei, und ich muß bekennen, daß mir die Bestimmung der 116. §. der Landtagsordnung allerdings nicht so stringent scheint, daß man nicht in Zweifel sein könne, vor welche Deputation dieser'Gegenstand gehöre. Ich sollte meinen, aus diesem Zwiespalte wäre am besten dadurch zu kom men, wenn man von dem der Kammer zustehenden Rechte, eine besondere Deputation zu wählen, Gebrauch machte. Dafür spricht, andere Gründe nicht zu berühren, schon das, daß die erste Deputation bereits mit außerordentlich vielen Arbeiten be schäftigt ist, die dritte Deputation auch viel Vorlagen bekommen wird und doch noch mehre Mitglieder in der Kammer sind, die keiner Deputation angehören und recht gut diesen Gegenstand sofort bearbeiten könnten. Ich erlaube mir also Pen Antrag: daß für diesen Gegenstand nach §. 105 der Landtags ordnung eine besondere Deputats ongewähltw erde. Präsident v. Gersdorf: Ich frage also die verehrte Kam mer: ob sie diesen Antrag unterstütze? — Wird mit 10 Stim men unterstützt.— Präsident v. Gersdorf: Ich muß mir hier nur noch eine Vorfrage erlauben, ob nämlich der Antrag als vom Hause aus oder während der Diskussion entstanden zu betrachten sei? SecretairBürgermeksterRitterstädt: Ich glaube, dieser Unterschied ist diesmal nicht zu machen, da kein Berathungs- gegenstand vorliegt, auf welchen der Antrag ursprünglich hätte gerichtet werden müssen. Dieser Antrag konnte wohl nur im Laufe der Discussion entstehen. Bürgermeister Wehner: Der Herr Vicepräsident hat ge meint, daß es sich hier weder von einer Verfassungssache, noch von einem Gesetzgebungsgegenstande handle; aber man sieht doch, daß der Sinn des Antrags der zweiten Kammer dahin geht, einen neuen Gesetzentwurf zu veranlassen; also so entfernt liegt meine Idee nicht. Was aber die Wahl der Deputation anlangt, so werde ich nicht entgegen sein, wenn der Gegenstand an die dritte Deputation gelangt. Prinz Iohann:' Ist denn der Antrag des Freiherrn von Biedermann unterstützt? Präsident v. Gersdorf: Er ist mit 10 Stimmen von 37 Stimmen unterstützt, also nicht von der Hälfte; daher stellte ich die Vorfrage: Ist der Antrag als ein solcher zu betrachten, der zu Anfang der Discussion oder im Laufe derselben entstanden ist? worauf vom Herrn Secretair Ritterstädt entgegnet wurde, daß er nur im Laufe der Discussion habe entstehen können. Vicepräsident v. Carlowitz: Ich bin zwar sehr entschie den gegen den Biedermann'schen Antrag eingenommen; aber ich bemerke doch, daß er aus dem vom Herrn Bürgermeister Nitter- städt angegebenen Grunde für unterstützt wohl angesehen werden könnte. Es scheint billig, hier von der strengen Form abzu weichen, weil es sich nicht von einer Gesetzvorlage handelt, und es ebendeshalb nicht wohl möglich war, schon bei Anfänge der Berathung ein Amendement einzubringen. Ich wünsche also, daß der Antrag für unterstützt gehalten werde. v. Großmann: Zch habe den Antrag nicht unterstützt, denn er beruht auf einer Thatsache, die von Anfang der Sitzung nicht erkennbar war, auf der Meinungsverschiedenheit, die sich in der Kammer bei der Frage zuerst herausgestellt hat. Ist er nun, wie ich fest glaube, als durch die Discussion veranlaßt anzusehen, dann wird er auch jedenfalls wohl die Hälfte der Mitglieder zur Unterstützung erfordern, wenn darüber abgestimmt werden soll. Was aber die Frage selbst anbetrifft, so sollte ich meinen, Satz und Gegensatz, die in der Kammer hervorgetreten, ließen eine Vereinigung in der Art zu, daß in der Hauptsache, was das Ma terielle betrifft, der Antrag gemäß der Landtagsordnung an die dritte Deputation verwiesen würde; hingegen würde die andere Frage, welche dabei doch wenigstens behandelt werden kann, auf Mittheilung oder Zuziehung der ersten Deputation zu berathen sein. Die Regierung hat allerdings eine Antwort auf einen An trag, der formell noch nicht gemacht worden war, nicht abgewartet, wiewohl es klar da lag, was die zweite Kammer wollte, und in sofern würden sich wohl die Zweifel, ob eine Antwort zu geben war, mehr auf die Form richten. Um nun zu einer Entscheidung dieser Zweifel zu gelangen , würde ich die Zuziehung der ersten Deputation für angemessen halten und dafür stimmen, daß diese beiden Deputationen combim'rt arbeiteten. Präsident v- Gersdorf: Zuvörderst würde es das Kürzeste sein, den Antrag, der vorhin zu einer Discussion, ob er unterstützt sei, Veranlassung gab, zu einer nochmaligen Vorfrage zu bringen,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder