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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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und demnach frage ich die Kammer: ob sie denBiedermann'schen Antrag für unterstützt haste? — Es erheben sich 19 Stimmen dagegen und 18 dafür. Präsident v- Gersdorf: Wenn ein anderes geehrtes Mit glied nicht zu sprechen wünscht, so erlaube ich mir, über den Ge- geristand meine Ansicht zu äußern. Schon die Art und Weise der Verhandlung, dieVerweisung der Angelegenheit an die erste De putation der zweiten Kammer, die vielfachen Ansichten überden Gegenstand hier und dort, und selbst die ausgestellten, ganz ent gegengesetzten Ansichten müssen bewiesen haben, daß der Gegen stand ein außerordentlicher sei, und die Betrachtung von mehren Seiten zulasse, daß er also selbst mehre Seiten habe. Nicht im Mindesten ist mir die einschlagende §. 109 der Verfassungs urkunde unbekannt; ebensowenig sind es mir die auf dieLandtags- ordnung hindeutenden §§., die vorhin bemerklich gemacht worden sind. Wenn ich nun den Gegenstand betrachte, so kann derselbe seiner Natur nach zu der einen und der andern Deputation gewiesen, und mit ebenso vielem Vertrauender einenwie verändern zugewiesen werden. Ich bin überzeugt,daß diegeehrte Kammer solche Manner in jede Deputation gewählt hat, die volles Vertrauen verdienen, und zur Bearbeitung dieses Gegenstandes vollkommen befähigt sind. — Ich finde, daß.trotz jener Bestimmungen, die ich vor züglich ins Auge gefaßt, und gegen die ich absichtlich nie verstoßen habe, eben weil hier besonders zwei Seiten aufzufassen sind, hier eine Ausnahme von der Regel, die dort allerdings steht, wohl ge macht werden könnte. Daß der Gegenstand hier nicht zurück gewiesen, sondern an irgend eine Deputation verwiesen werden müsse, hierin stimme ich mit dem Herrn Vicepräsidenten und mit alle den Mitgliedern, welche dafür gesprochen haben, auf das Vollkommenste überein. Das sind wir der zweiten Kammer And der Wichtigkeit der Sache schuldig. Allein bei einer so wich tigen Sache, und weil dort und hier so verschiedene Ansichten sich erhoben haben, war ich meinerseits verpflichtet, in wenigen einleitenden Worten, welche ich bei No. 142 zu erwähnen mir erlaubte, darauf hinzuweisen, daß es wohl verschiedene Ansichten geben könnte. Ich hätte es um keinen Preis dahin führen mö gen, daß Sie unbedingt me nein Vorschläge gefolgt waren. Ich wünschte vielmehr die Discussion hervorzurufen, und verbunden bin ich dem Herrn Viccprasidenten, daß er gerade selbst mir Waffen gegen sich in die Hände gegeben hat, obwohl ich in mei nen einleitenden Worten über den Verfassungspassus Etwas nicht erwähnt habe. Ich hatte dazu meine Gründe. Ist man aber darauf gekommen, so erlaube ich mir gleichfalls Etwas darüber zu sagen. Nicht blos aus den Gründen, welche der Herr Viceprä sident erwähnte, könnte man den vorliegenden Fall auf das Feld der Verfassung hinüber führen, nicht blos aus diesen Gründen, sondern aus mehren andern; denn es heißt ja die erste Deputa tion ihrem ursprünglichen Zwecke zufolge Verfaffungsdeputation, und sie würde, insofern der Gegenstand in das Gebiet der Verfassung einschlägt,vorzüglich dabei betheiligt sein. Ist nun von dem Herrn 0. Großmann ausgesprochen worden, daß der Gegenstand der dritten und'ersten Deputation zu überweisen sei, so würde ich mir nur als vermittelnden Vorschlag den erlauben, die Sache der ersten, und da nöthig, der dritten Deputation zu übergeben. Ich muß vorzüglich darauf halten, daß das, was in der provisorischen Landtagsordnung enthalten ist, wirklich gehalten werde, unbedingt aber das, was in der Verfassungsurkunde steht. Doch es können veränderte Umstände eintreten, und nicht eine Regel gibt es ohne Ausnahme, und annehmen muß man wohl, daß, wenn die zweite Kammer Etwas beschlossen hat, dieselbe wohl erwogene Gründe dazu gehabt haben müsse. Ich würde daher, ohne in manche Gründe näher einzugehen, noch immer glauben, daß der Gegenstand einer Deputation, und zwar der ersten, etwa mit Beiziehung der dritten, zuzuweisen sei. Doch es haben sich Se. Königl. Hoheit und v. Welck als Sprecher gemeldet. v. Welckr Ich verzichte auf das Wort. Prinz Johann: Ich wollte nur auf die Aeußerung des Herrn Superintendenten l). Großmann bemerken, daß mir in der Lhat nicht angemessen erscheint, die Angelegenheiten an beide Deputationen zu verweisen. Zur Zeit hat die Verfassungs frage nicht aufgetaucht, und sollte die dritte Deputation bei Ge legenheit der Berathung für nöthig finden, die erste Deputation zuzuziehen, so ist ihr dies unbenommen. Zur Zeit ist jedoch keine Ursache vorhanden, beide Deputationen mit der Berathung dieses Gegenstandes zu beauftragen. 9. Großmann: Ich kann dem nicht bekstimmen, waS Se. Königl. Hoheit eben bemerkt hat. Wenn man haarscharf und so zu sagen spitzfindig zu Werke gehen wollte, so könnte man wohl die Frage aufwerfen, ob eine Antwort auf einen Antrag, der noch nicht gemacht worden ist, gegeben werden konnte. Materiell gebe ich zu, daß die hohe Staatsregierung bei der langen Verhandlung über diesen Gegenstand Gelegenheit gehabt hat, die Wünsche der zweiten Kammer zu erkennen, und die Ab weichung von der Form ist dadurch veranlaßt und gewissermaßen gerechtfertigt. Aber wenn einmal auf die Form der Werth ge legt werden soll, den ihr die Verfassung und die hohe Staatsre gierung selbst beilegt, so könnte eine solche Frage allerdings ent stehen. Prinz Johann: Dagegen muß ich mich auf das Bestimm teste erklären, da ich eine Formverletzung nicht finde. Es liegt hier nicht eine Antwort auf einen ständischen Antrag vor, sondern nur ein Dccret der Regierung auf Zurücknahme eines Entwurfs, welcher motivirt worden ist. Dies ist der Negierung zu jeder Zelt unbenommen. Dieses Recht ist sonnenklar und unantast bar, und ich wünschte nicht, daß der mindeste Zweifel dagegen erhoben würde. v. Großmann: Ich will nur bemerken, daß ich das Recht der Regierung, einen abgelehnten Gesetzentwurf zurückzunehmen, nicht im Entferntesten bezweifle, sondern daß ich den vorliegenden Fall nur für eine Frage der juristischen Spitzfindigkeit halte. v. Zedtwitz: Auch ich muß der Ansicht des Herrn Super intendenten v. Großmann auf das Bestimmteste widersprechen. Die Frage, welche von ihm jetzt aufgeworfen worden, ist in der zweiten Kammer gar nicht aufgetaucht, sondern wird nur erst hier von ihm berührt. Nimmt man aber das allerhöchste De kret zur Hand, so sieht man, daß darin eines ständischen Antrags
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