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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Bedenken getrogen haben- mich demselben anzuschließen - weil ich geglaubt habe, es werde dann über die vorliegende Frage selbst nicht discutirt werden, und namentlich über die Frage we gen des allgemeinen Petitionsrechts ein gänzliches Stillschwei gen obwalten. Vielleicht wäre man dann — so dachte ich mir >— durch die einfache Erklärung in der Kammer, daß man zur Minorität gehöre und nur aus dem Grunde, um die Ver mittelung nicht zu stören, dem Gutachten beigötreten sei, über den Rest der Bedenklichkeit hinweggekommen. Da aber ein mal ein Mitglied erklärte, seine abweichende Meinung durch ein schriftliches Separatvotum aussprechen zu wollen, und die ses sein Separatvotum später wirklich abgab, so habe ich, da meine Ueberzeugung von Haus aus dieselbe gewesen ist, wie sie in dem Separatvotum der Kammer vorliegt, mich demselben um so mehr anschließen zu müssen geglaubt, weil ich befürchtete, daß nun ein Stillschweigen über dieHauptftage bei derDiscussion nicht mehr möglich sei; der Erfolg hat gezeigt, daß ich mich in dieser Beziehung nicht geirrt habe. Es ist das allgemeine Pe titionsrecht bei der gegenwärtigen Diskussion mit in Anregung gekommen , und es wird kaum fehlen können, daß über kurz oder lang ein Beschluß über diese Frage gefaßt werden muß. Es ist, namentlich in dem letzteren'Meile der Diskussion, auf den konstitutionellen Sinn unserer Regierung Beziehung ge nommen und dabei die Hoffnung geltend gemacht worden, daß eine Beschränkung des Petitionsrechts und derRechte der Staats bürger im Allgemeinen von ihr gar nicht zuerwarten sei. Mir thut es leid, daß diese persönliche Beziehung miteingeflochten worden ist, da nun diejenigen, welche eine von der Majorität abweichende Meinung aussprechen, vielleicht gar in den Verdacht kommen können, als ob sie von persönlichen Motiven geleitet worden wären, die mir wenigstens stets und also auch zu der Zeit, als ich das Separatvotum unterschrieb, fremd gewesen sind und noch jetzt sind. Dies über die Art und Weise, wie ich zum Separatvotum gekommen bin. Jetzt noch einige. Be merkungen in Beziehung auf die Entgegnungen, die man ge gen das Separatvotum ausgestellt hat. Dahin gehört nament lich, daß man das Wörtchen: „nur" für überflüssig erklärt, und sogar Hal beweisen wollen, es sei schon in §. 109 der Ver fassungsurkunde selbst enthalten, wenn es auch in einem ganz andern Satze stehe. Man hat nämlich bemerkt, es enthalte dies ja der Schluß der §. „indem selbige (eine bevorwortete Sache) nur in Uebereinstimmung beider Kammern an den Kö nig gebracht werden kann." Nun gebe ich aber doch zu bedenken, daß bei einer Auslegung ein Wort in einem spätem ganz an dern Satze unmöglich in den vorhergehenden hineingebracht und translocirt werden kann, Das ist eine FU gewaltsame In terpretation, als daß ich ihr beistimmen könnte. Hier—in der eigentlich in Frage stehenden Stelle — wird verlangt, daß „nur" in der eignen Kammer ein Antrag solle vorge bracht werden können; dort heißt es: „nur" in Ueberein- siimmung beider Kammern kann ein Antrag an den Kö nig gelangen. Also sind ganz andere Bestimmungen in Frage, Ferner hat ein anderer Abgeordneter aufgestellt, es sei eine sol- II. 56. che Einschaltung des Wörtchens „nur" nicht nöthig; es seien das nur Flickwörter und es bedürfe ihrer um deswillen gar nicht, weil die Bestimmung selbst ohne sie klar genug sei. Ich glaube aber, die heutige Diskussion hat hinlänglich gelehrt, daß volle Klarheit durchaus nicht vorhanden iss. Es ist nicht allein von der Staatsregierung, sondern auch von der Kammer selbst, insofern eine große Anzahl Abgeordneter verschiedener Meinung über die Sache sind, eine solche Unklarheit anerkannt worden. Wenn man ferner in der Landtagsordnung eine au thentische Interpretation der Verfafsungsurkunde hat erkennen wollen, so kann ich die Nichtigkeit dieser Behauptung nicht zugeben. Die Landtagsordnung ist nur als Provisorium, und gleichsam nur in Bausch und Bogen angenommen worden; eine Berathung der einzelnen Bestimmungen hat nicht statt gefunden, und dieses müßte doch geschehen sein, wenn man von Erklärungen sprechen wollte, die durch die Landtagsord nung gegeben worden seien. Uebrigens kann auch schon des wegen kaum die Rede davon sein, daß die Landtagsordnung eine Interpretation der Werfassüngsurkunde enthafte, da diese als das allgemeine Grundgesetz unmöglich auf diese Weise ihre Auslegung finden kann. Was hiernächst den Einwand anlangt, daß das Recht der Kammermitglieder, einen Antrag auch in der andern Kammer einbringen zu dürfen, keinen Nutzen, son dern sogar noch Nachtheil habe, so muß ich bekennen, daß ich mich auch davon nicht überzeugen kann. Ein Abgeordneter hat bereits bemerkt, daß es durchaus unwahr sei, daß die Stellung eines Antrags in der andern Kammer eine „Verachtung" aus drücke oder „Widerwillen" erzeuge; und ich trete dem vollstän dig bei. Es sind Fälle dieser Art bereits da gewesen; ich glaube aber, wir Alle sind überzeugt, daß die Standemitglieder, wel che Anträge an die andere Kammer gebracht haben, weder ein solches Motiv gehabt haben, noch ist davon etwas bekannt ge worden, daß gegen dergleichen Mitglieder in dieser oder in der jenseitigen Kammer ein Widerwille hervorgetreten ist. Bei dieser Gelegenheit komme ich nun auch von selbst auf das allge meine Petitionsrecht. Wenn dieses einmal als ein Recht sämmtlicher Staatsbürger aufgestellt und anerkannt wird, so folgt daraus, wie auch schon früher bemerkt worden ist, daß auch die Kammermitglieder es haben müssen, weil sie sonst schlechter gestellt sein würden, als jene. Ob also ein Nach theil oder ein Vorthcil damit verbunden ist, wenn man auch in der jenseitigen Kammer petiren darf, braucht, insofern man diesen Gesichtspunkt fcfihatt, gar nicht untersucht zu werden. Genug, wenn das Pemionsrccht einmal im Allgemeinen ga- rantirt wäre, so müßte es auch jedem Kammermitgliede zuste hen, und es käme nicht darauf an, ob ein großer Nutzen für sie damit verbunden wäre. Es ist aber auch, wie gesagt, nicht begründet, daß gar kein Nutzen damit verbunden sei.- Ein Mitglied hat bereits am vorigen Landtage den-Versuch ge macht, und es hat auch Erfolg gehabt. Ich will den Fall selbst nicht speciell hervorheben, er wird jedenfalls denen, welche mit den Landtagsverhandlungen bekannt sind, ohnehin noch imGedächtm'ßsem, JstderNutzen in derWirklichkeit vorhanden 3
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