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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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welche sich die Liebe des Volkes erhalten will, wird selbst ermes sen , daß sie- diese Liebe auf das Spiel setzt, wenn sie dieses wich tige Recht dem Volke entziehen wollte. Abg. Sachße: Ich theile die Befürchtung nicht, daß das Petitionsrccht angefochten werde. Ich gebe nicht zu, daß dies die Regierung mit Recht könne und je thun werde. Vermöchte sie es aber auch, so würde sie zwar Uebelwollen gegen die Ver fassung zeigen, aber den Zweck nicht erreichen, und zwar letzte res nach Inhalt der §. 81 der Verfassungsurkunde. Da heißt es im 2ten Abschnitt: „Uebrigens bleibt jedem Mitglieds über lassen , die an selbiges für die Standeversammlung gelangenden besonderen Anliegen weiter zu befördern und nach Befinden zu bevorworten." Gesetzt nun, das Petitionsrecht, das Recht der Staatsangehörigen, ihre Wünsche, Bitten und Anliegen, die nicht Beschwerden über Rechtsbeeinträchtigung enthalten, an die Kammer gelangen zu lassen, würde nicht gestattet und dergleichen Petitionen müßten ohne Weiteres zurückgewiesen werden, was würde die Folge davon sein? Jeder Petent würde sein Anliegen an den Abgeordneten des Wahlbezirks, der Stadt, von welcher ein Bürgermeister in der Versammlung ist, oder ändert Rittergutsbesitzer bringen, der in einem gewissen Be zirke in die Kammer abgeyrdnet worden ist, und ich bin über zeugt, jeder Deputirte würde eine solche Petition an die Kam mer bringen. Di.e jetzige Form 'ist, daß ein Mitglied die Peti tion zu seiner eignen macht, wo denn sie sogleich an die dritte Deputation zur Begutachtung gelangt. Das kann gewisser maßen geschehen, wenn auch der Abgeordnete, welchem die Pe titionübersendet worden ist, nicht ganz damit einverstanden ist. Er kann sie mit einigen'Modific.ationen bevorworten und über reichen. Sie wird dann ebenfalls in der Kammer berathen, und dadurch dasselbe erreicht werden, als wenn sie der Petent unmittelbar in der Kammer eingereicht hätte. Daß aber die Abgeordneten sich nicht entbrechen werden, solche Petitionen an zunehmen, dieses zu glauben, berechtigt mich das, was gleich im ersten Abschnitt der §. 81 der Verfassungsurkunde sieht. Es ist hier den Abgeordneten ausdrücklich untersagt, Instruc tionen von ihren Committenten anzunehmen. Da sie nun In structionen nicht annehmen dürfen, so sind sie um so mehr ver pflichtet, die Anliegen- Ansichten und Anträge ihrer Wähler zu berücksichtigen, und wenn solche an sie gelangen, sie zur Be- rathung in die Kammer zu bringen und zu den ihrigen zu ma chen. Deshalb theile ich keineswegs die Furcht, als ob, wenn auf den Antrag der Deputation unbedingt eingegangen werde, daraus die Folgerung gezogen werden könne, als wolle die hohe Staätsregierung das Petitionsrecht der Staatsangehöri gen beschranken. Abg. v. Thielau: Ich bin von mehren Abgg. darüber sehr angegriffen worden, daß ich mich'nicht in Dunkelheit ge halten habe. Ich muß nun gestehen, daß ich die Dunkelheit in keiner Weise liebe, sondern glaube, man müsse jeder Sache ins Gesicht sehen und sich selbst und andern deutlich machen, was man will. Ich verwerfe alle diese Dunkelheit der Diplo ¬ matie, die Schaden genug gemacht hat, und bekenne, daß ich es für meine Pflicht gehalten habe, auszusprechen, wie ich die Sache ansehe. Die Reden gegen mich und namentlich die des letzten Sprechers haben bewiesen, daß ich nicht unrecht habe, weil ich es nicht habe, deshalb setzt eben die hohe Staatsre- gierung einen Werth darauf, daß die tz. 109 nach dem Wort laut ausgelegt werde. Der letzte Sprecher sagt, es würde die Aufhebung des Petitionsrechts derUnterchanen keine Folge haben, indem jeder Abg. eine solche Petition zu der.seinigen machen würde. Zugegeben, so findet aber dasselbe Verhältniß bei §. 109 statt. Wenn die Petition eines Abg. rn seiner Kammer nicht angenommen wird, so giebt er sie an einen Abg. der an dern Kammer, aber das Petitionsrecht ist deshalb immer nicht da, es muß durch eine Zwischenperson ausgeübt werden. Der Wortlaut der Verfassungsurkunde soll nach dem Decrete auf recht erhalten werden, ob es mmi gewesen deshalb ein solchesDecret zu erlassen, hat die Staatsregierung nicht berücksichtigt, und daher kann man ebensowenig von den Ständen verlangen, daß sie erklären sollen, es sei nicht tanll auf ihrer Auslegung der §. 109 zu beharren. Ist die Sache von keinem Wtrth, so be greife ich nicht, warum man deshalb ein Decret erlassen hat; ist es aber eine Sache von Werth, so ist es von Wichtigkeit für die Stände einen Beschluß zu fassen, der die Rechte der Stande sichert. Dies zu meiner Rechtfertigung. Präsident l). Haase: Der Abg. v. Lhielau hat vorhin einen eventuellen Antrag angckündigt. Abg. v. Thielau: Ich habe ihn aufgegeben und mich dem Anträge des Abg. Klinger angeschlossen, der weit besser ist als der meinige. Abg. a. d. Winkel: Dem Anträge der Deputation, die Sache auf sich beruhen zu lassen, könnte ich nicht beipflichten. Mir daucht, daß hiermit gar nichts entschieden ist. Die Sachs bleibt in derselben Ungewißheit, wie zeither, und von dem ge genwärtigen Falle ist ohnehin von dem allerhöchsten Decrete ab gesehen worden. Es würde dadurch gar nichts erreicht. Daß es aber wünschenswerth sei, die Sache nicht aufs Aeußerste zu treiben, damit bin ich ganz einverstanden, und ich würde mich ganz für den Antrag des Abg. Klinger aussprechen. Ich würde also den Hrn. Präsidenten nur bitten, wenn es zur Fragstellung kommt, die Frage so zu stellen, daß nach Au fnahme des Dcputationsgutachtens kein Zweifel übrig bleibe, ob man alsdann nach dem Anträge des Abg. Klinger als Zusatz zum Deputationsgutachten beitreten könne. Präsident v. Haasc: Wie gewöhnlich wird das Amende ment zu dem Deputationsantrag bei der Abstimmung über den selben Vorbehalten werden. Abg. v. Watzdorf: Als ich zu Anfänge der Berathung mir das Wort erbat, um eine kurze Bemerkung zu machen, bin ich mit Fleiß auf den-Gegenstand, der uns porliegt, nicht ein? gegangen, weil ich erwarten wosste, welche Einwendungen ge gen das Separatvotum, welches ich gegeben habe, vorgebracht
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