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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Durch das Absterben des zeitherigen Kreissteuerrathes r'm ersten Steuerkreise ist aber die transitorische Post an 928 Lhlr. 6 Gr. 4 Pf. persönliche Gehaltszulage in Wegfall gelangt und dadurch der etatmäßige Gehalt an 1,500 Thlr, Hebge ¬ stellt worden. — 1,964 Lhlr. 8 Gr. 3 Pf. wirkliche Erhöhung des Bedarfs, welche sich durch die dargelegten Verhältnisse rechtfertigt. Unter der dermaligen Bedarffumme sind als transitorische Posten zu bezeichnen: 350 Lhlr. persönliche Gehaltszu lage des kreissteuerrathlichen Expedienten im ersten Steuer kreise, 295 Thlr. 15 Gr. 8 Pf. desgleichen des Kreissteuerra- thes im zweiten Steuerkreise, 874 Lhlr. 6 Gr. 5 Pf. desglei chen des Kreissteuerrathes im dritten Steuerkreife, 200 Lhlr. 13 Gr. 3 Pf. Agiozuschläge. -- 1,720 Lhlr. 11 Gr. 4 Pf. Die geforderten 11,645 Lhlr, 11 Gr. 4 Pf. dürften demnach mit 9,925 Lhlr. etatmäßig und 1,720 Lhlr. 11 Gr. 4M. transitorisch zu bewilligen sein- , PräsidentD. Haase: Wenn nichts dabei bemerkt wird, so würde ich fragen: ob die Kammer die geforderten 11,645 Thlr. II Gr. 4Pf. mit 9,925Lhlr. — — etatmäßig, 1,720 Lhlr. 11 Gr. 4 Pf. transitorisch bewilligt? — Einstim mig Ja. — .. Referent Reiche-Eisen stuck trägt den Bericht wei ter vor, wie folgt: Position 34. Für gemeinnützige Zwecke, als a- u. s. w. ») für dieForstacademie unddaslandwirthschaft- licheJnstitutzuLharandt. In Vergleich mit der vori gen Bewilligung an 8,552 Lhlr. 22 Gr. — inol. 600 Lhlr. --7-— transitorisch,, hat sich der gegenwärtige Ansatz an ' 9'304 Lhlr. 3 Gr. — um 751 Lhlr. 5 Gr. — ' . erhöht und zwar mit 550 Lhlr. Gehaltserhöhung des Directors der landwirthschaftlichen Lehranstalt in Folge eines von ihm abgelehnten Rufes ins Ausland, wodurch der frühere Gehalt desselben von 950 Lhlr. auf 1,500 Lhlr. - gestiegen iss, ferner mit 33 Lhlr. 17 Gr. — Mehrbetrag der Holzdeputate der Directoren und Lehrer nach den dermaligen Preisen, und 167 Lhlr. 12 Gr. — zu Agiovergütungen. Die Deputation ist zwar bewandten Umständen nach mit diesen Erhöhungen einverstanden, hält aber dafür, daß die bemerkten 550 Lhlr. nur als persönliche Zulage anzusehen und solche daher nebst den Agiozuschlägen an 167 Lhlr. 12 Gr. —, so wie die dem Director der Forstacademie zu Haltung eines Secretairs und Schreibers bereits früher nur transitorisch ge währten 600 Lhlr. bloß auf d.en transitorischen Etat zu setzen, und schlägt demnach vor, von der postulirten Summe an 9,304 Lhlr. 3 Gr. — nur 7,986 Lhlr. 15 Gr. — als Nor maletat, 1,317 Lhlr. 12 Gr. — dagegen als transitorischen Bedarf, zu bewilligen.' , Abg. Todt': Wenn das Budjet Gelegenheit darbietet, in Bezug auf die Verwaltung im Allgemeinen Wünsche und An liegen an die Staatsregierung gelangen zu lassen, so kann ich nicht umhin, einen solchen Wunsch, und nach Befinden Antrag bei vorliegender Position auszusprechen. Er bezieht sich näm lich auf die Art und Weife, wie die Vorbildung zur Forstwissen- schaft'erfolgt, und auf die Bedingungen, unter welchen der Ein tritt in den Forst- Staatsdienst möglich ist. Es ist nämlich nach Z§. 14 und 16 der Verordnung vom 18. Juli 1832 ein praktisches Lehrjahr bei einem Forstbedienten vorgeschrieben- wel ches derjenige nachweisen muß, welcher auf der Forstakademie zu Tharandt ausgenommen werden will, oder später um einen Forststaatsdienst nachsucht. Dieser Verordnung ist erstlich schon sehr schwer nachzukommen, da sehr vielen Forstbedienton, wenn auch nicht die Befähigung, doch häufig guter Wille man gelt, Lehrlinge aufzunehmen. Mir selbst ist es bekannt, daß viele Eltern sich vergeblich bemüht haben, für ihre Söhne Lehr herren aufzufinden, und ich glaube, das hohe Finanzministerium weiß um diese Angelegenheit selbst, da, so viel ich weiß , eine darauf bezügliche Verordnung an die Forstmeister schon'im I. 1837 erlassen Wörden ist. Würde eine Aenherung in dieser Beziehung nicht eintreten, würde das praktische Lehrjahr ferner' unbedingt gefordert werden, so könnte es leicht dahin kommen- daß sich eine eigene Forstkaste bildete., da natürlich b.lös Söhnen von Forstbedienten oder höherer. Staatsbeamten die Möglichkeit gegeben wäre, bei Forstbedienten unterzukommem Es scheint mir aber auch diese Bestimmung zweitens und zwar noch we niger angemessen bei denen, welche eine Gewerbschule besucht haben, und es ist wünschenswerth, daß eine Aütznahme'bon der gegebenen Regel wenigstens bei. ihnen.eintrete, , und zwar aus folgenden Gründen. Die Gewerbschulen sind im Jahre 1836 errichtet worden, wahrend die erwähnte Verordnung bereits im Jahre 1832 erlassen worden ist; es konnte also bei Erlassung derselben-das Finanzministerium auf die Gewerbschulen gar keine Rücksicht nehmen. Allein es liegt noch.ein zweiter Grund zu einer Ausnahme vor: In dem LrgaNisatr'onsPlan für'die Gewerbschulen tz. 5 heißt es ausdrücklich: sie sollen „auch von Denen besucht -werden , welche sich für "das Studium der Forst wissenschaft eine zweckmäßige Vorbildung aneignen, wollen." Ich kann nun nicht begreifen, wozü noch ein praktisches Lehr jahr bei den Gewerbschülern erforderlich sein sollt? Will man dadurch nur die Mittel zum Eintritt in den Forstdienst erschwe ren ? Zu dem kommt ferner drittens, daß, wäre das praktische Lehrjahr nicht erforderlich, der Gewerbschüler die Gewerbschule längere Zeit besuchen könnte, da der Eintritt in dieselbe ohnehin erst mit dem erfüllten 14. Lebensjahre gestattet ist. Er würde sich im Zeichnen, in den Naturwissenschaften, in der MatheMü-- tik, in den Sprachen und allen andern Vorkenntnissen um so gründlicher vorbereiten können, und ein solcher wissenschaftlich vorbereiteter Zögling aus einer Gewerbschule würde gewiß den Professoren in Tharandt willkommner sein, als ein Anderer, der aus einer Elementarschule entlassen worden ist und nachher ein praktisches Lehrjahr bestanden hat, wenn- er auch den Vogel im Fluge zu schießen gelernt hat, oder die Fährte des Wildes zu unterscheiden versteht. Dann kommt ferner noch hinzu, daß bei allen übrigen wissenschaftlichen Unterrichtsanstalten der aka demische Unterricht ebenfalls unmittelbar nach der Vorschule eintritt und die Praxis der Theorie folg t, nicht vorausgeht..
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