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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Einfluß sind, in einem sehr ausführlichen, die einzelnen Ver-l hältniffe unfers Heeres enthaltenden Berichte, begleitet von ta bellarischen Uebersichten, von der zweiten Deputation der verehrten Kammer vorgelegt. Es dürste mithin, da weder die Etats der Armee, noch die Bundesgesetze seitdem verän dert worden sind, wohl genügen, ans jenen (Landt. Act. vom Jahre 1837 Beil. z. Ul. Abth. 1. Samml. S. 883 sig. ent haltenen) Bericht zu verweisen. Da jedoch ein großer Theil der in die Kammer neueinge tretenen Mitglieder sich nicht im Besitz jener Landtagsacten be findet, so hielt es die Dep utation für angemessen, die wich tigsten jenet Relationen in ihren dermaligenBericht wiederauf zunehmen, da ohne deren genauere Kenntniß wohl mancher Zweifel über die Nothwendigkeit der Verwendung so großer Summen für das Militair,'wodurch ziemlich der vierte Theil unserer Staatseinnahmen absorbirt wird, erhoben werden könnte. Nach der Kriegsverfassung des deutschen Bundes betragt das Contingent jedes Bundesstaates ein Procent seiner Bevöl kerung, welches marsch - und schlagfertig zu erhalten ist, so daß es vier Wochen nach der vom Bunde erfolgten Aufforderung zur Verfügung des Oberfeldherrn gestellt werden kann. Die Bevölkerung des Königreichs Sachsen ist zu 1,200,000 See len angenommen, mithin betragt das von demselben zu stellen de Contingent 12,000 Mann aller Waffengattungen. Unter dieser Zahl ist jedoch nur die streitbare Mannschaft, zu welcher Ofsiciere, Unterofficiere, Gemeine, Spiel- und Zimmerleute und die Trainsoldaten des Artilleriefuhrwesens gerechnet wer den, zu verstehen. Um die Vollständigkeit des Heeres zu sichern, muß sogleich nach dem Ausrücken des Cottkingents der 600. Theil der Be völkerung (2000) als Ersatzmannschaft aufgestellt und unaus gesetzt vollzählig erhalten werden. Sechs Wochen nach dem Ausrücken des Bundesheeres wird von dieser Ersatzmannschaft die Hälfte als Ergänzung dem Heere nachgesendct, die übrigen Nachsendungen erfolgen nach Maßgabe des Bedarfs von zwei zu zwei Monaten. Größere Anstrengungen müssen durch besondere Bundes beschlüsse bestimmt werden. Jedoch sollen für diesen Fall auch in Friedenszeiten Vorbeteitungen getroffen werden; es sind zu diesem Entzweck Cadres von Officieren, Unterofsicieren und Spielleuten für den dreihundertsten Theil der Bevölkerung (4000 Mann) zu bilden, so daß zehn Wochen nach dem ge faßten Bundesbeschlusse vollständig ausgerüstete Regimenter, Bataillons und Escadrons schlagfertig aufzustellen sind. Nachträglich getroffene Bestimmungen gebieten auch die Ausstellung der Cadres für die Ersatzmannschaft. Das Königreich Sachsen, das Kursürstenthum Hessen, die Großhrrzogthümer Nassau und Luxemburg bilden das neunte Armeecorps. Die Sächsischen Truppen bilden die erste, die übrigen Staaten die zweite Division. Die Staaten, welche das neunte Armeecorps stellen, ha ben die Vereinigung getroffen, daß Sachsen bei ausbrechendem Kriege den Corpscommandanten stellt. Die Ernennung zu dem Corpscommando wechselt jedoch unter den betreffenden Staaten. Für den Armeecommandostab sind zu stellen 11 Ofsiciere, wovon außerdem General en ekrek, nach dem Beispiele ande rer Staaten, 2 Generale und 1 Oberster erforderlich sind. Für den Divisionscommandostab werden 1 General und 4 Ofsiciere erfordert. Bei einer Mobilmachung würde noch ein Musterinspecteur und ein Divisionsintendant anzustellen sein. Außerdem wür den noch 1 General und 6 Ofsiciere bei Aufstellung der Reserve erfordert werden, deren Zahl für den Fall, daß die Reserve allein agiren sollte, nicht einmal ausreichen dürfte. Es sind dermalen nur ein Generallieutenant und drei Ge- neralstabsofsiciere vorhanden. Es fehlen mithin 14 Ofsiciere an dem Etat der Commandostäbe des Contingents, außer de nen, welche für die Reserve erforderlich sein würden. Das Contingent des Königreichs Sachsen soll bestehen aus 1,714 Mann Cavalerie, 9,302 - Infanterie, . 864 - Artillerie und Train, 120 - Ingenieure und Pontoniere, 12,000 Mann Summe. Diese Mannschaften sind einzutheilen in 1 Brigade Reiterei, 2 Regimenter zu 5 Schwadronen und 1 Abtheilung Gendarmerie; 2 Brigaden Infanterie, 4 Regimenter zu 2 Bataillons; 2 Bataillons leichter Infanterie, wovon jeder Brigade 1 Bataillon zugetheilt wird. Außerdem 1 Batterie reitende, 3 Batterien Fußartillerie nebst dazu'gehörendem Artillerie- Train, 1 Abtheilung Ingenieurs, Sapeurs und Pontoniers. Die Stärke der Regimenter und Abteilungen, sowie der Cadres für die Ersatz- und Reservemannschaft ist in der Tabelle I.angegeben. Die Sächsische Armee ist gegenwärtig formirt in 1 Cavaleriebrigade zu 3 Regimentern a 4 Schwadronen, 1 Division Leibgarde zu 2 Compagnien, 2 Brigaden Linieninfanterie. Jede Brigade besteht aus 2 Regimentern, das Regiment aus 3 Bataillons und das Bataillon aus 4 Compagnien, 1 Halbbrigade leichter Infanterie zu 3 Bataillons, 1 Regiment Fußartillerie zu 10 Compagnien, 1 Brigade reitender Artillerie zu 2 Compagnien, 1 Trainbrigade, 1 Garnisondivision der Festung Königstein, 1 Jngenieurscorps mit Sapeurs - und Pontonierscom pagnie, Die Armee wird durch einen Generallieutenant comman- dirt, welchem ein Chef des Commandostabes und 2 Adjutan ten beigegeben sind. Bei Mobilmachung derselben werden die drei Reiterregi menter in zwei formirt; der Stab des einen Regiments, sowie die, durch diese Formirung überzählig werdenden Ofsiciere bil den die Cadres der Reserve und Ersatzmannschaft. Bei der Linieninfanterie werden zwar alle 4 Regimenter auf den Kriegsfuß gestellt, und jedes Bataillon bis auf 900 Mann verstärkt, jeder Brigade ebenfalls ein Schützenbataillon beigegeben. Da aber bei dieser Formation zwei Bataillone ein Regiment bilden, so werden die Ofsiciere und Unterofficiere der dritten Bataillone, welche nicht zur Complettirung der Etats
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