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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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der mobilen Bataillone erforderlich sind, nächst dem Brigade stab der leichten Infanterie, ebenfalls zur Bildung der Ersatz» und Reservecorps verwendet. Der effektive Bestand der Armee ist Tabelle II. angegeben. Vergleicht man denselben mit dem Etat, welcher nach den Verpflichtungen des Bundes für das Cöntingent und die Ca- dres des Ersatzes und der Reserve zu halten ist, so ergiebt sich, daß der combattante Theil unsres Heeres keineswegs zu hoch ist; daß, wenn auch bei einigen Abteilungen eine Ueberzahl vorhanden ist, dagegen bei ändernder erforderliche Bestand nicht erreicht wird. Die Deputation fand daher keine Veranlassung, irgend einen Antrag auf Verminderung descombattantenTheils unse res Heeres zu stellen. Es konnte dies um so weniger der Fall sein, da ein in dieser Beziehung, in Folge ständischer Petition, von der hohen Staatsregierung an den Bundestag gerichteter Antrag auf Verminderung des sächsischen Kontingents nicht den gehofften Erfolg hatte; außerdem auch gegenwärtig schon, von dem hohen Kriegsministerw durch eine versuchsweise unter nommene Reduction des Bestandes der Artillerie) deren Etat den bundesmäßjgen übersteigt, etwaigen ständischen Anträgen und Wünschen zuvorgekommen ist. Sollte die Erfahrung be stätigen, daß die versuchte Verminderung ohne Nachtheil des Dienstes der Truppen auszuführen ist, so wird auch schon für die gegenwärtige Fknanzperkode eine Ersparniß sich ergeben, obschon diese Maßregel für das vorliegende-Wudjet nicht von Einfluß sein kann. Nächst der Anzahl der Truppen, ist der Dienststand unter den Waffen von besonderem Einfluß für das Budjet; weshalb auch die hier einschlagenden Verhältnisse der genauen Prüfung der Deputation unterlagen. Auch hierüber, über die Prä senthaltung der Mannschaften, enthält die Kriegsverfassung des deutschen Bundes genaue Vorschriften. Nach denselben kann eine Beurlaubung eintreten. Jedoch soll a) bei der Infanterie stets der sechste Theil der eingeübten Mannschaft, sowie wenigstens zwei Drittheile der Un- terofsiciereg d) bei der Cavalerie und reitenden Artillerie zwei Drit theile der Mannschaft, «) bei der Fußartillerie, den Sapeurs und Ingenieurs ein Drittheil bei den Fahnen und im Dienst verbleiben. Die gesammte Mannschaft muß jedoch alle Jahre vom Urlaub einberufen und im Dienst und Gebrauch der Waffen wenigstens 4 Wochen hindurch geübt werden. Vergleicht man das dermalen bei unsrer Armee stattfin dende Verhaltniß der Beurlaubung (es ist in der Tabelle III. angegeben) mit jenen gesetzlichen Bestimmungen, so scheinen allerdings dieselben.eine Vermehrung der Beurlaubung zu ge statten. Eine Beurlaubung der Unterosficiere derJnfantcrie findet z. B. in der Regel gar nicht statt. Die Staatsregierung rechfertigt dieseUnterlassung dadurch,daß imGanzen 245Unterofsiciere beim Etat der Armee fehlen, eine Anzahl, welche der möglicherweise zu beurlaubenden Post gleich kommt; wodurch, berücksichtigt man, daß, den Bundesbestimmungen gemäß , die zu beurlau benden Unterofsiciere nicht blos zur gewöhnlichen Uebungszeit, sondern auch für die zur Ausbildung der Rekruten bestimmten Frist von zwei Monaten einzuberufen sein würden, die Ngcant- haltung der Stellen offenbar voriheilhafter für die Staatskasse als die gestattete Beurlaubung selbst sein würde. Außerdem H. üS. erkannteauch dieDeputationan, daß eine Beurlaubung der Unterofsiciere bei einer sechsjährigen Dienstzeit, die, erwägt man dabei die starkeBeurlaubung der Infanterie, auf eine kaum zweijährige sich reducirt, nur den nachtheiligsten Einfluß für tie Ausbildung der Unterofsiciere und den Zustand der Truppen selbst haben müßte, während den einzelnen Individuen bei der jedesmal nur kürzere Zeit dauernden und im Jahre öfterer un terbrochenen Urlaubszeit häufig die Gelegenheit für den zu ih rer Erhaltung nothwendigen Erwerb mangeln würde. Bei Beurlaubung der gemeinen Mannschaft zeigt sich, daß im Ganzen 1417 Mann weniger beurlaubt worden, als den Bundesbestimmungen gemäß stattsinden darf. Der Grund dieser Minderbeurlaubung liegt erstens darin, daß, bei der ohnehin schwachen Präsenthaltung, die Kranken nicht von der Zahl der dienstthuenden Mannschaften zu ent behren sind, mithin bei Erkrankungsfällen Beurlaubte einzube rufen sind, auf welche Falle bei dem Ansatz im Allgemeinen Rücksicht genommen worden ist; ferner, daß Kommandos zu allgemeinen Laydeszwecken aufgestellt werden, als zwei zu Be wachung der Straf- und Versorgungsanstalt in Zwickau und Waldheim, eins in Meißen, welche, so wie die zu Unterstützung der Gendarmerie commandirten' Mannschaften ebenfalls nicht vom Dienststande gegeben werden können. Nächstdem erfordert der bedeutende Wachdienst in der Re sidenz eine vermehrte Präsenthaltung der dort garnisonirenden Regimenter. Abgesehen davon, daß dieser Gegenstand früher- hin weitläustig erörtert wurde, und die Kammern die Noth- wendigkeit dieser Maßregeln anerkannten, so konnte bei nähe rer Prüfung die Deputation sich nur wieder überzeugen, daß der Grund dieses Wachdienstes weder ein unnützes Paradiren, noch ein Schildwachenluxus sei, daß überhaupt die größere Zahl der Posten nicht militairischen, sondern lediglich allgemei nen Landeszwecken und Localbedürfniffen gewidmet sei. Die Deputation konnte daher nicht umhin, die von der Staatsregierung aufgestellten Gründe anzuerkennen. Die Anzahl der Pferde, welche bei der Armee gehalten werden, (siehe Tabelle IV.) gab ebenfalls zu einer Erinnerung nicht Veranlassung. Denn wenn auch bei der Reiterei und reitenden Artillerie eine größere Anzahl von Pferden vorhanden ist, als die Bun desbestimmungen erheischen, so fehlen dagegen 74Dienstpfcrde beim Train. Außerdem ist nicht zu übersehen, .daß alle Nc- montepferde unter der Zahl der Dienstpferde mit inbegriffen sind. Auch werden 160 Stück in der Regel fünf Winrermo- nate hindurch weniger gehalten, als der Etat betragt, und da durch eine nicht unbedeutende Ersparniß des Raüonsbedürf- niffes erzielt. Bevor die Deputation zur Prüfung der einzelnen Po sitionen übergehen konnte, hatte sie sich jedoch noch mit der Un tersuchung des Erfolgs der bei Bewachung des allgemeinen Theils des Militairbudjets im Jahre 1837 an die hohe Staats regierung gerichteten Anträge, welchen späterhin die erste Kam mer ebenfalls beigetrercn ist, zu beschäftigen. Die Stände beider Kammern beantragten: 1) daß der vorhandene Etat an Ofsicieren und Unterofsicie- ren der Armee in keiner Art vermehrt würde. so wie ' , 2) die Einrangirung der damals überzähligen und durch Re ¬ duktion überzählig werdenden Dffi'ciere bei Erledigung von Stellen gleichen Ranges im aktiven Truppencorps; '1* . .
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