Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
sich führt, freiwillig sich unterziehen werden, wenn sie nicht dazu gezwungen werden können ? Der Compagniearzt ist verpflichtet, 6 Jahre lang zu dienen, auch abgesehen von der Werbepflich- tigkeit, wenn er bei der hiesigen chirurgisch-medi'cim'schen Akade mie studirt und daselbst ein Stipendium genossen hat. Letz teres ist vorzüglich der Hebel, weshalb so viele junge Leute sich dorthin begeben, um sich diesem Stande zu widmen, nicht die geringe Besoldung, die ein Compagniearzt bezieht.— Allein die Deputation ist hier weiter gegangen, als es bei dem frühem Landtage der Fall war. Der Referent der zweiten Kammer sagt in Folge seines damaligen eben so trefflichen als erschöpfend bearbeiteten Berichtes in dieser Beziehung Folgen-' des: „Indessen hat die Deputation nicht unbedingt gesagt, daß die Kammer darauf antragen möge, das ärztliche Personal für die Reserve auch nicht zu halten, sondern nur im Allge meinen den Antrag darauf gerichtet, daß das ärztliche Personal, so viel wie möglich, veringert werde." Die erste Kammer hat sich hierin noch bestimmter ausgedrückt. In dem Deputations berichte derselben heißt es: „Noch mehre Zweifelsgründe stellten sich der Deputation hinsichtlich der Reduction des bei der Me- dicinalverwaltung angestellten Personals dar, indem hier in Frage kommt, ob bei dereinstigem Bedürfnisse das erforderliche Personal überhaupt zu finden, auch so gebildet und geübt sein dürfte, als diejenigen zu fordern berechtigt sind, welche für das Vaterland Leben und Gesundheit wagen müssen? Indessen glaubte sie in den Worten: „die möglichste Reduction eintreten zu lassenund in der Forderung eines desfallsigen Etats die Absicht zu erkennen, daß diese Reduction nicht weiter gehen solle, als es die Negierung selbst nach sorgfältiger Erwägung der Verhältnisse vereinbar mit der Fürsorge für das Militair erkennen würde, und halt insofern den Beitritt für unbedenk lich." Das sind die Gutachten der Deputationen der zweiten und ersten Kammer vom vorigen Landtage. Darauf fußend hat nun die Regierung 12Compagniearztstellen vacant geführt, und sie glaubt, daß es dabei bewenden müsse. Dem Kriegs- ministerio kann es nur unendlich leid thun, hierin der Depu tation nicht vollständig beistimmen zu können; allein die Pflichten, die der Kriegsminister zu erfüllen hat, machen es ihm wahrhaft unmöglich, darauf einzugehen. Wenn endlich der Abg.v. Friesen noch erwähnte, daß, wie es der frühere Rheinbund bewiesen habe, eine hinreichendeAnzahl von Aerzten vorhanden ge wesen sei, so muß ich darauf erwiedern: im Gegentheil, es hat die Erfahrung bewiesen, daß sie nicht hinlänglich waren, um dem Bedürfnisse zu entsprechen. Wenn dennoch bei unsrer Armee damals noch ein weit besseres Verhältniß in dieser Beziehung stattfand, als bei andern Armeen, so bestand solches wohl nur ausschließlich in der uneigennützigen Aufopferung und rastlosen Lhätigkeit unserer Aerzte. Der größere Theil hat seine Auf opferung und seine treue Pflichterfüllung mit einem frühzeitigen Lod bezahlen müssen. Noch muß ich erwähnen, daß bei uns ein ganz anderes Verhältniß bestehe, als in größern Staaten, wie z. B. Preußen und Oesterreich, wo ebenfalls auf jede Compagnie ein Militärarzt gerechnet wird. Wäre es möglich, was ich wenigstens für ein großes Glück achten würde, unsere Truppen nur, wie z. B. in Würtemberg, auf 2 bis höchstens 3 Garnisonspunkte zu concentriren, so würde das Kriegsmi nisterium keinen Augenblick Bedenken tragen, dem Wunsche der Deputation zu entsprechen. Abg. v. Friesen: Nur ein Wort zur Erwiederung auf das, was der Herr Staatsminister äußerte, muß ich mir ge statten. Ich habe nicht gesagt, daß ich geglaubt hätte, daß das ärztliche Personale während der Rheinbundsepoche hinreichend gewesen sei, sondern nur angeführt, daß das jetzige ärztliche Per sonal im Verhältniß zu jenem doppelt so stark sei, woraus wohl der Schluß gezogen werden könne, daß dasselbe auch in der von der Deputation beantragten verminderten Maße vollkommen ausreiche. Ob das ärztliche Personal der Armee während der Zeit des Rheinbundes hinreichend gewesen sei oder nicht, kann ich gar nicht beurtheilen, und würde es nicht einmal gekonnt ha ben, wenn ich damals schon im Dienste gewesen wäre, was gar nicht der Fall ist. Abg. v. Thie lau: Nur wenig Worte zur Erwiederung habe ich mir gestatten wollen. Wenn das hohe Kriegsminister rium diese Anzahl der Militairärzte für unbedingt nothwendig halt, so muß man dies dem hohen Kriegsministerio überlassen; allein die Deputation hat nur denjenigen Etat annehmen kön nen, der aus den ihr mitgetheilten Unterlagen zu entnehmen war. Wenn sodann der Herr Staatsminister bemerkte, daß der preußische Staat auf jede Compagnie einen Militairaxzt halte, so muß ich dagegen erinnern, daß bei uns mehr als einer auf die Compagnie kommt. Man betrachte nur die Formation unserer Armee auf dem Kriegsfüße. Die vorhandenen vier' Regimenter Linieninfanterie bestehen sodann nur aus acht Ba-. taillons, statt aus zwölf; die Compagnien werden von 48 auf 32 reducirt; beider Cavalerie werden aus drei Regimentern zwei Regimenter zu vier Schwadronen gebildet; nicht weniger ist das der Fall mitder leichten Infanterie, bei welcher auch ein Bataillon eingezogen wird. Nun haben Sie die Güte, dieZahl der jetzigen Compagnien mit der des Kriegsfußes, und die Stärke der Com pagnien auswärtiger Armeen und der unsrigen zu vergleichen, und Sie werden finden, daß der Kriegsetat in Bezug auf die Mili tairärzte vollkommen gedeckt ist, auch wenn man die Anzahl um soviel vermindert, als hier beantragt ist, ja, ich glaube, daß wir jetzt im tiefen Frieden das »Herum t-uwum an Militärärz ten halten, wie es bei auswärtigem Militair, und namentlich bei der österreichischen Armee der Fall ist. Die Deputation ist keineswegs der Meinung, das Militair ohne ärztliche Hülfe im Kriege zu lassen, allein jeder Aufwand, der dem Staate ver ursacht wird, muß seine Grenzen haben. Für die Deputation war es Aufgabe, zu untersuchen, was sich am Etat etwa redu- ciren lasse; sie hat gefunden, daß bei dem Militarretat eine Re duction in Bezug auf die Militairärzte eintreten könnte. THeilt die geehrte Kammer diese Ansicht nicht, nun, so hat dieDeputa-. tion ihre Pflicht erfüllt, und sie. kann sogar nichts dawider habe»/ wenn der Etat noch erhöht wird; aber sie war eines Andern
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder