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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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-mn, welche die Deputation gehabt hat, als sie die Bewilli- gung der 6644 Thlr. zu Unterstützung des Instituts in Strup pen von der Bedingung abhängig machte, daß in demselben mindestens zum dritten Lheil Waisenknaben aus dem Civil- stande untergebracht werden sollen, und ohne dem Deputa tionsgutachten zu widersprechen, erlaube ich mir doch zur Recht fertigung dieser Position Einiges zu bemerken. Da nämlich das Rittergut Struppen aus einem der Armee eigenthümlich zugehörigen Fonds für 57,000 Thlr. erkauft worden ist, so scheint mir hier die Eigenschaft einer pis causa vorzuliegen; denn dieses Geld war, wieder Deputationsbericht sagt, und der Herr Referent noch besonders mündlich herausgehoben hat, Eigenthum der Armee. Nun ist es aber in der Verfassungs- urkunde begründet, daß das Vermögen solcher Stiftungen zu nichts anderem als zu stiftungsmäßigen Zwecken verwendet wer den darf, und es gewinnt also das Ansehen, als ob in dieser Hinsicht eine Verrückung des Zweckes rechtlich nicht möglich sei, wenigstens insofern nicht, als der Fonds von 57,000 Thlr. — —, welcher der Armee gehört, unter allen Umständen den Soldatenkindern zu Gute kommen müßte. Sodann will es mir aber auch erscheinen, als ob die Vortheile, die durch diese Anstalt den Kindern und Waisen armer Krieger zufließen, ge wissermaßen als eine Entschädigung, als ein Surrogat dafür dienen könnten, daß diePensionen der niedern Militairs,— ich meine die Mannschaften im Gegensatz der Officiere, — in der That so gering sind, daß sie fast den Namen von Pension nicht verdienen. Was man also dem Krieger selbst nicht zu kommen läßt, der doch durch Aufopferungen und Entbehrun gen aller Art gewiß Berücksichtigung verdient, will man we nigstens an den Kindern desselben gut machen; und wenn man sodann bedenkt, daß das Verhältniß des Soldaten wegen der Veränderlichkeit des Wohnorts seiner precären Stellung über haupt nicht geeignet ist, seinen Kindern eine so sorgfältige Erzie hung angedeihen zu lassen, wie es bei dem Civilstande leicht möglich ist, der Staat aber ein großes Interesse daran hat, daß diese Kinder ebenso gut, als die Kinder anderer Stande erzogen und zu brauchbaren Staatsbürgern herangezogen werden, so sollte ich glauben, daß dieses Institut allerdings seinen wesent lichen Wvrtheil hätte. Ich bin insofern einverstanden, daß nicht gerade ausschließlich Soldaten - Waisenknaben in das Institut ausgenommen werden müssen, sondern daß auch Kinder aus dem Civilstande in demselben untergebracht werden können; nur würde ich es bedenklich finden, gerade ein bestimmtes Zahlver- hältniß, wie z. B. H ist, dafür festzustellen. Abg. v. Thielaw: Ich glaube, daß die Deputation wohl eigentlich ziemlich den rechten Weg wählte, indem sie eine Art von Theilung zwischen dem Militair- und Civilstande vor geschlagen hat. Ob das gewählte Verhaltniß das richtige sei, gebe ich ganz anheim. Allein dem Militair gar^ keine Bevor zugung hierbei einzuräumen, scheint nach den Ansprüchen des Militairs an die Anstalt nicht thunlich. Wenn auch die Armee, eine Nationalarmee ist, so muß man doch berücksichtigen, aus welchem Fonds das Gut gekauft wurde. Es wurden in der Zeit alsFrankreich occupirt ward von den Löhnungen derSoldaten Gehaltsabzüge gemacht, und diese Gehaltsabzüge sind dazu verwendet worden um Struppen anzukaufen. Nun scheint mir es allerdings, daß die Armee einen besonder» Anspruch darauf habe, weil der Fonds aus ihren Mitteln hernchrt, daß das Gut oder das Geld blos zu dem einmal bestimmten Zweck verwendet werde. Es ist nicht möglich, daß die Anstalt be stehen kann, sobald der Staat nicht den Zuschuß giebt. Das ist Ursache, warum die Deputation geglaubt hat, daß dieser Zuschuß von dem Staate möchte fortgegeben werden. Ich bin ganz der Ansicht des Abg. Eisenstuck, daß eine Anstalt, welche blos für den Unterricht und für die Erziehung der Soldaten- Waisenknaben sorgt, in jetziger Zeit ganz und gar überflüssig sei. Denn erstens hat das Militair den Vortheil, daß es auch an andern Anstalten Lheil hat, welche im Staate für Er ziehung und Unterricht der Kinder überhaupt gegründet sind, zweitens steht die Bewilligung für das Militair, wie hier bei dieser Position beantragt ist, in gar keinem Verhältniß mit der Summe, welche für andere derartige Landesanstalten be willigt werden. Denn es werden z. B. für die Volksschulen überhaupt nur 12,000 Thlr., für die gelehrten Schulen, 10,000 Thlr. für die Garnisonschule allein 2,200Thlr. bewilligt. Für Waiseninstitute rc. wird im ganzenLande kaum fo viel bewilligtals für das Militair allein. Wenn nun blos das Militair hier Lheil nimmt, so scheint mir die Summe der Bewilligung für diese Anstalt ganz außerVerhältniß mit denjenigen Summen, welche zu gleichem Zweck für das Civil gegeben werden, in Berücksich tigung der Anzahl der Militairs und des Civils. Ich trete ganz der Meinung des Abg. Eisenstuck bei, daß in dem Falle, wenn die Armee vor dem Feinde steht, die Kinder, deren Eltern vor dem Feind getödtet oder blessirt oder durch den Kriegsdienst unfähig geworden find', eine Bevorzugung genießen müssen, aber jetzt, nachdem wir 25 Jahre Frieden gehabt haben, scheint mir das Opfer, was hierbei der Staat bringt, ganz außer allem Verhältniß zu sein, und ich würde selbst einem Anträge beistimmcn, der das Verhältniß noch anders modificirte, als es jetzt von der Deputation angenommen worden ist. Abg. Eisenstuck: Wenn die Idee und der Grundsatz ausgestellt worden ist, als ob dieArmee gleichsam als eine Cor poration anzusehen sei, so kann ich wenigstens mich damit nicht einverstanden erklären; als eine ros muversitatis kann sie es nicht auf andere übertragen. Wenn übrigens das numerische Verhaltniß erwähnt worden ist, daß die Summe, die für Soldatenkinder verwendet würde, in keinem Verhältniß zu der für andere Erziehungszwecke stehe, so muß ich bitten, zu be rücksichtigen, daß wenn sie in ein richtiges Verhältniß kommen soll, man nicht die Zahl der Soldaten überhaupt, sondern die Zahl der verheiratheten Soldaten gegen die Zahl derer, die in andern Standen verheirathet sind, annehmen muß. Dann wird sich finden, daß diese Summe nicht so unverbaltnißmäßig erscheint. Ich erlaube mir daher folgenden Antrag zu stellen: „Er lautet auf den Wegfall der Position 54 aus dem Militair-
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