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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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mich dieser frohen Hoffnung hin, und könnte daher auch dem Aussprechen von Dank, so lange m'cht etwas Officielleres zu unserer Kenntniß gelangt, nicht, vollkommen aber dem bei stimmen, was der Abg. v. Watzdorf darüber bemerkt hat, daher ich auch für den in Frage stehenden Antrag, und um so mehr bin, als ich auch dem Herrn v. Thielau vollkommen beipflich ten muß, daß jetzt der konstitutionelle Rechtszußand weit mehr als vor zwei Jahren gefährdet sei. Abg. Erchenbrecher: Ich schließe mich dem Anträge des Abg. Eisenstuck über den in Anregung gekommenen ohnfehl- bar wichtigen Gegenstand an, damit derselbe einer Deputation überwiesen und darin reiflich erwogen werden kann und möge auch das Resultat sich Herausstellen, wie es wolle, doch dadurch der Sache ihr Recht geschehe. Abg. Reiche-Eisenstuck: Im Lause der Discussion ist darauf aufmerksam gemacht worden, welche Anträge noch im Vereine mit dem Eisenstuck'schen gestellt werden könnten und es ist namentlich zur Sprache gekommen, ob nicht zu beantragen sei, oder wie wünschenswert!) es sei, wie in früherer Zeit ein Reichsgericht zu haben. Diese Sache steht mir zu hoch; seit dem die Ereignisse sich neu gestaltet haben und ich erkläre nun, daß ich in dieser Beziehung auch für Verweisung des Eisen stuck'schen Antrags an eine Deputation stimme. Vice-Präsident: Wenn die Kammer beschließen sollte, daß diese Angelegenheit an eine Deputation übergeben werde, so wird die Frage entstehen, ob dies die dritte oder eine außerordent liche Deputation sein sollte. Ich erlaube mir jedoch in dieser Hinsicht meine Meinung dahin zu äußern, wie es besser sein mochte für diese Angelegenheit, wegen ihrer besondern Wichtig keit, eine außerordentliche Deputation zu erwählen, als sie einer bereits für andere Geschäfte gewählten Deputation zu übergeben. Präsident v. Haase: Wir wollens nun zur Abstimmung schreiten. Zuerst frage ich: ob dem Eisenstuck'schen Anträge Folge gegeben und er an eineDeputalioniüberwiesen werdenssoll? Wird einstimmig bejaht. Präsident: Sodann frage ich: wel cher Deputation soll er übergeben werden? Es liegt deshalb der Antrag vor, diese Sache statt der dritten Deputation lieber, und zwar wie nicht zu verkennen ist aus wichtigen Gründen, einer be sonders zu bestellenden Deputation zu überweisen, daher ich in Folge dieses Antrags die Frage zuerst auf selbigen stellen werde. Secr. v. Schröder: Dann möchte erst der Antrag zur Unterstützung gebracht werden. Präsident v. Haase: Ich habe zu bemerken, daß die Kammer damit einverstanden zu sein scheint, es solle der An trag einer besondern Deputation überwiesen werden, und es stellt sich daher zunächst die Frage heraus: Soll dieser Antrag einer besonders zu erwählenden außerordentlichen Depu tation übergeben werden? —Wird ei »stimmig bejaht. Präsident v. Haase.'Durch diese einhellige Abstimmung her Kammer halte ich mich verpflichtet, im Namen der letztem dem Herrn Abg. Eisenstuck für chie Stellung dieses Antrags Dank zu sagen. Ich schlage vor, die Deputation das nächste n. i. Mal zu wählen und werde dann die Wahl derselben auf die Tagesordnung bringen. Ferner äußert Präsident v. Haase: Hiermit sind die Gegenstände er ledigt, welche auf die Registrande zu bringen waren, und wir können zum ersten Gegenstände der Tagesordnung übergehen, nämlich zur Wahl der Deputationen. Abg. Todt: Ehe weiter und zur Tagesordnung überge gangen wird, möchte ich mir erlauben, die Kammer noch mit einem kurzen Vortrage zu behelligen. Sie erinnern sich, meine Herren, daß schon beim Beginn des vorigen Landtags von einem nach Gesinnung und Grundsätzen mir befreundeten Mit- gliede dieser Kammer ein Antrag gestellt worden ist, eine Dank adresse auf die Thronrede zu votiren. Sie erinnern sich viel leicht auch noch, daß ich diesen Antrag, weil er gleichsam mein Miteigenthum war, damals vertheidigte und bevorwortete. Was ich einmal für recht, gut und zweckmäßig halte, daran habe ich von je mit eiserner Consequenz gehangen, unbekümmert um das Urtheil meiner Freunde und Gegner, unbekümmert um den Erfolg. Ich kann daher nicht umhin, den bezeichneten Antrag auch in dieser Sitzung zu erneuern, den Antrag: es möge die Kammer eine Adresse auf die Thronrede beschließen und dieselbe durch eine der gewöhnlichen Deputationen oder auch, wie es der Kammer beliebt, durch eine außerordentliche Deputa tion entwerfen zu lassen. Der Verfassung gemäß muß ich meinen Antrag einigermaßen motiviren, ich thue dies in Folgen dem: Es gründet sich zuvörderst der Antrag, den ich gestellt habe, oder die Entwerfung einer Adresse auf den Gebrauch aller deutschen und nichtdeutschen constitutioncllen Staaten. Nun wurde zwar früher in dieser Beziehung eingewendet, diesen Brauch hätten wirin Sachsen nicht nöthig nachzuahmen, es sei vielmehr eine glückliche Originalität, daß wir ihn nicht hätten. Um diesem Einwande zu begegnen, muß ich sogleich auf den zweiten Unterstützungsgrund übergehen, der darin liegt, daß wir uns durch die Adresse im eigentlichen Sinne für selbständig er klären, daß die Kammer durch eine Adresse ausspricht: Ich bin. Wenn wir also behaupten, es sei eine glückliche Originalität, daß wir eine Adresse nicht votirens so sieht es mir in der That sehr sonderbar aus, sieht aus, als ob wir uns darüber freuen, daß wir minder selbständig sind. Es könnte zwar behauptet werden, daß durch eine Adresse allein der Beweis für die Selb ständigkeit einer Kammer noch gar nicht geführt werde, da sie ja die Macht habe, in Bezug auf ihre Beschlüsse überhaupt sich frei zu bewegen; allein dem ist es nicht so. Wenn die Kammer eine Adresse votirt, ist sie dabei an keine weitere Beistimmung gebunden; nur das, was die Majorität will, ist Gesetz, allein bei allen andern Beschlüssen ist sie theils von der Regierung, theilweise von der andern Kammer abhängig. Wenn es also gewiß ist, daß wir durch den Entwurf einer Adresse auf die Thronrede einen Beweis unserer Selbständigkeit ablegen, so kann ich mir auch nicht denken, daß die Kammer eine solche Adresse nicht belieben sollte. Wenigstens scheint mir das der Grund zu sein, weshalb von der Staatsregierung der Entwerfung einer Adresse widersprochen worden ist. Denn was hatte sonst die - 2
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