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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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putation in ihrem Berichte zur Gnüge entwickelt zu haben; sie ist dabei von der Ansicht geleitet worden, daß das Gesetz vom 30. Januar 1835 v. blos die formelle Behandlung der Admi- nistrativjustizsachen mehr regeln, im Materiellen aber an dem früher bestandenen Rechte etwas nicht andern wolle, zu welcher Annahme man sich schon durch die Wortfassung der 19. §. ge dachten Gesetzes, welche damit beginnt: „wird die Entscheidung einer Ministerialbehörde als nichtig angefochten" berechtigt hielt und welche Wortfassung doch an die Voraussetzung geknüpft ist, daß die Nichtigkeitsbeschwerde auch in Administrativsachen zugelassen sei. Wäre es Wille des Gesetzgebers gewesen, daß diese erwähnte Strafe außer Anwendung bleiben sollen, so hätte dies auch in dem Gesetz von 1835 ausdrücklich erwähnt werden müssen. Bei consequenter Festhaltung dieser Ansichten konnte also die Deputation zumal m einem Falle, wo es sich um Ab änderung eines bereits gegebenen und bestehenden Gesetzes han deln würde, nicht weiter gehen. Ihren Schlußantrag aber hat die Deputation nur gestellt, um Mißverständnissen zu be gegnen, und hält solches durch die vorliegende Petition selbst in sofern für gerechtfertigt, als der Verfasser derselben darinnen sagt: „Sicherlich hat bei der Berathung jenes Gesetzes kein Deputirter des Landes nur mit einem Gedanken daran gedacht, Vder daran denken können, daß eine solche Strafbestimmung exkstire, von welcher km Gesetze — (nämlich vom 30. Januar 1835) — nicht die fernste Andeutung gegeben ist." Es sind dies die eignen Worte des Herrn Petenten, der selbst Jurist ist, und da gewiß viele Andere mit demselben gleiche Ansichten tra gen, so konnte es die Deputation wenigstens für unschädlich halten, daß dem nachträglich durch eine Bekanntmachung ab geholfen werde. Das, was sonst gegen die Ansichten der De putation vvrgebracht worden ist, hat theils durch den königl. Herrn Commissar, theils durch mehre geehrte Sprecher Wider legung gefunden, daher ich, um Wiederholungen zu vermeiden, von weitern Ergegnungen abstehe.' Präsident v. Haase: Es wird also zur Fragstellung überzugehen sein. Der erste Punkt der Petition ist im Be richt enthalten, und lautet so: „Die Kammern mögen sich bei der hohen Staatsregierung dahin verwenden, daß 1) auch in Verwaltungsstraffällen aller Art der Grundsatz, daß niemals härter zu erkennen sei, zur Anwendung komme", und ich frage die Kammer: ob sie ihrer Deputation beistimme, hinsichtlich dieses ersten Punktes zur Tagesordnung überzugehen?— Ein stimmig Ja. — Präsident v. Haase: Der zweite Punkt der Petition ist ebenfalls aus dem Berichte ersichtlich, wo es heißt: „Daß öffentlich ausgesprochen werde, daß die in der alten Proceßvrd- nung D't. XXXVIII. §. 1 auf den Fall einer erhobenen un erheblichen Nullitätsklage angeordnete Strafe von 40 Mfl. auf Nichtigkeitsklagen in Verwaltungssachen keine Anwendung leide, oder daß solche, als den gegenwärtigen Verhältnissen nicht weiter entsprechend, überhaupt aufgehoben werde." Das Gut achten der Deputation ist dahin gegangen, daß auch dieses zweite Gesuch des Petenten nicht zu bevorworten sei, und ich frage die Kammer: ob sie der Deputation beitritt?— Das Deputationsgutachten wird gegen 22Stimmen angenom men. — Präsident Di Haase: Nun hat die Deputation noch ge glaubt, daß, weil die Sache doch mißverstanden werden könne, ein Antrag an die hohe Staatsregierung des Inhalts möge ge stellt werden: „Im Verein mit der ersten Kammer die Be kanntmachung eines Gesetzes, daß sowohl die im Titel XXXVIU tz. 1 der alten Proceßordnung enthaltene Disposition wegen Mißbrauchs der Nichtigkeitsbeschwerde und der darauf gesetzten 40 Mfl. Strafe, als auch die im angezogenen Orte ß. 1 und 2 in Ansehung der zu Einreichung einer Nichtigkeitsbeschwerde vorgeschriebenen Fristen enthaltene Bestimmung auch auf Ad ministrativjustizsachen Anwendung leiden," und ich frage: oh die Kammer den Antrag ihrer Deputation zu dem ihrigen macht? — Mit 41 gegen 16 Stimmen abgewor fen. - Präsident v. Haase: Der Th eil der Petition, welcher darauf geht, daß sich die Kammer dafür möchte verwenden, daß in dem angeführten Falle die erkannte Strafe erlassen werden möchte, ist von der Deputation als erledigt angesehen und vorgeschlagen worden, wegen dieses Punktes zur Tagesord nung überzugehen; die Kammer wird damit einverstanden sein, so wie damit, daß, da ein Antrag nicht beschlossen wor den ist, es nicht nöthig sei, mit Namensaufruf abzustimmen. Indessen habe ich die Kammer zu fragen, ob sie mit dieser meiner Ansicht einverstanden ist? — Einstimmig einver standen. — Präsident 0. Haase: Wir werden nun übergehen auf den Bericht der vierten Deputation, über das Gesuch der Ge meinde Kertzsch. Referent Wieland: Der Bericht der vierten Depu tation über das Gesuch der Gemeinde zu Kertzsch, die Abschätzung der Grundstücke für den Zweck des neuen Grundsteuersystems betreffend, lautet so: Die Commun zu Kertzsch in der Herrschaft Remse hat in einer an die dermalige Ständeversammlung, zunächst aber an die zweite Kammer, gerichteten Vorstellung den Wunsch aus gesprochen, daß bei Vorbereitung des neuen Grundsteuersystems, für den Zweck der Flurenabschätzung einige Verhältnisse Berück sichtigung finden möchten, die sie in der Geschäftsanweisung für die Bonitirung vermißte; Verhältnisse, welche ganz be sonders in ihrem Orte vorkämen. Es liege nämlich, wie die Petenten anführen, das Dorf Kertzsch ander Mulde; die Grundstücke befinden sich auf bei den Seiten des Flusses. Letzterer fließe mit starkem Falle in mehren Krümmungen durch das Dorf. Seine Ufer seien ziemlich flach; und es könne nicht fehlen, daß bei anhaltenden Regengüssen und schnellem Aufthauen des Schnees die große Aue des Dorfes in wenigen Stunden unter Wasser gesetzt werde.
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