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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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mit unnöthigen Belästigungen und Inquisitionen Seiten der controlirenden Steuerofsicianten verbunden. Die Fleischer zögen es daher fast immer vor, sogleich bei der Anmeldung des Schlachtens das Gewicht der Schlachtstücke anzugeben, müßten aber dabei in der Regel den höchsten Satz angeben, weil sie, wenn sich bei der amtlichen Nachverwiegung und Controle eine Differenz von nur wenig Pfunden ergebe, dann in die Strafe der Defraudation verfielen. Ihr Gesuch geht nun dahin, die Schlachtsteuer der Fleischer eben sowie bei dem Hausschlachten nach Stücken zu erheben, und aus den jetzt bestehenden Tarif sätzen das Mittel heraus zu nehmen, wobei der Staat nichts an Einnahme verliere, das Gewerbe der Fleischer aber von einer lästigen Fessel befreit werden würde. Es sei mir erlaubt, aus den ständischen Verhandlungen über das Schlachtsteuerge setz im Jahre 1833 Einiges anzuführen, was den Antrag stellern zur Unterstützung gereichen dürfte. Es haben sich näm lich schon damals Bedenken darüber erhoben, daß die Höhe der Schlachtsteuer von demjenigen Vieh, welches zum Hausver brauch, und demjenigen, welches zur Bank geschlachtet wird, verschieden sein solle, und man ist dagegen vielseitig der Ansicht gewesen, daß eine gesetzliche Bestimmung, nach welcher ein solcher Unterschied stattsinden solle, dem richtigen Verhältnis der Sache aus dem Grund nicht entspreche, weil die Schlacht steuer eine Consumtionsabgabe, nicht aber eine Abgabe vom Gewerbe sei, in dieser Rücksicht aber die Abgabe gleich sein müsse, es möge das Vieh für den Verkauf oder zum Hausverbrauch geschlachtet werden. Man könne daher eine verdoppelte Steuer für die Fleischer nicht rechtfertigen, weil dadurch ihr Gewerbe betrieb nothwendig beeinträchtigt werde. Die Petenten finden indeß darin, daß ihre Schlachtsteuer höher ist, als bei dem Hausschlachten im Allgemeinen keinen Grund zur Beschwerde, sondern nur darin, daß die Steuer beim Bankschlachten nach verschiedenen sich nach dem Gewicht richtenden Sätzen, und nicht vielmehr wie beim Hausschlachten ohne Rücksicht aufs Gewicht nach dem Stück gefordert werde. Aber auch diese letztere Ansicht hat schon bei den ständischen Verhandlungen über das Gesetz viele Vertheidiger gefunden, und der Antrag, daß kein Unterschied zwischen Haus - und Bankschlachten gemacht werden möchte, ist dadurch motivirt worden, daß eines Theils die Regie durch diese Erhebungsweise ungemein erleichtert, eine lästige Controle und Nachverwiegung überflüssig gemacht, an dern Theils aber auch dieses befördert würde, daß man nun einen Grund mehr anerkennen müsse, die Mästung zu ver vollkommnen und gutes Schlachtvieh zum Verkauf zu bringen. Auf Seiten der Fleischer würde sich dann die Aufforderung dar bieten, das beste Vieh zu schlachten. Dieselbe Ansicht haben nun auch die Fleischer in Zwickau, und nicht nur dort, son dern, wie ich glaube, im ganzen Lande; ja ich habe von Steuer- ofsicianten selbst bestätigen hören, daß diese Erhebungsweise und die damit verbundene Controle mit einer sehr nachtheiligen Beeinträchtigung des Fleischergewerbes verbunden sei. Wenn nun jede Erhebungsart Tadel verdient, welche neben der Ab gabe auch noch mit andern Nachtheilen für die Contribuenten verbunden ist, so finde ich die Sache für berücksichtigungs- werlh und würde die geehrte Deputation, an welche sie zur Be gutachtung verwiesen werden wird, bitten, derselben ihre Un terstützung angedeihen zu lassen. Präsident V. Haase: Es sind bereits mehre Petitionen bei der Kammer eingegangen, theils von Fleischern, theils von Schenkwirthen, welche die Schlachtsteuer betreffen. Diese Petitionen sind, weil mehre Deputirte sie bevorworteten, an die dritte Deputation abgegeben worden. Der Bericht dieser Deputation ist zwar schon zur Registrande eingereicht, aber noch nicht zur Berathung gekommen.. Es dürfte daher zweckmäßig sein, auch die vorliegende Eingabe dahin zu verweisen, um sie bei dem, vielleicht in nächster Woche stattsindenden Vortrage mit zu erwähnen, und die Hauptmomente derselben mündlich zu referiren. Ist die Kammer damit einverstanden ? — Ein stimmig I a. — Abg. Häntzschel: Der vierten Deputation liegt jetzt ebenfalls eine Petition der Flekscherinnung zu Dresden zur Begutachtung vor, die ganz gleichen Inhalts ist, wie diejenige, die der Abg. Oberländer so eben bevorwortete; dem geehrten Präsidio wollte ich daher anheim geben, ob es mcht zweck mäßig sein würde, auch diese Petition der dritten Deputation mit zu überweisen, da die vierte Deputation den Bericht dar über noch nicht erstattet hat. Präsident Y. Haase: Ist die Kammer einverstanden, daß auch diese Petition an die dritte Deputation abgegeben werde? — Allgemein Ja. — 5) Den 23. März. Der Advocat Rumpelt zu Dresden überreicht einen Nachtrag zu der unter Nr. 431 der Hauptre- gistrande übergebenen Petition. — Präsident v. Haase: Es dürfte diese Eingabe nachträg lich an den betreffenden Referenten der vierten Deputation zu überweisen sein, da der Bericht bereits gefertigt ist. 6) Den 24. März. Petition des Stadtrathes zu Zscho pau, Heinrich Moritz Wolf, den von dieser Commun zu Un terhaltung des königl. Gerichts zu gewahrenden Beitrag be treffend, nebst 1 Beilage. — Abg. Wieland: Der Stadtrath zu Zschopau hat mich gebeten, diese Eingabe zu überreichen, und mir überlassen, sie nach Befinden zu bevorworten. Das erste ist geschehen, das zweite finde ich unbedenklich. Auf das Speciclle der Sache werde ich in diesem Augenblicke nicht eingehen, obwohl ich die Petition, wenn auch nicht nach dem zwischen dem Fisco und der Stadt Zschopau bestehenden Contractsverhältnisse, doch nach unserer jetzigen staatsrechtlichen Praxis für sehr begründet erachten muß. Noch eins erlaube ich mir zu erwähnen. Die Petition ist an die zweite Kammer gerichtet, im Contexte aber ist die Ständeversammlung im Allgemeinen erwähnt. Nun hoffe ich zwar und vertraue der hohen Kammer, daß sie dem
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